Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 546

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 546 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 546); Die Ausschüsse Deutsche Einheit könnten sich sehr wohl konstituieren zu einem Vorparlament, in dem diese von mir genannten Schritte vorbereitet werden könnten zur Herstellung einer Verfassungsgemeinschaft, einer Parlaments- und Rechtsgemeinschaft. Meine Damen und Herren! Um ein Harakiri, wie Sie es dem Abgeordneten Weiß spöttisch vorgeworfen haben, handelt es sich hier wahrlich nicht. Was ich vorschlage, ist nichts anderes als ein Verfahren gemäß Artikel 132 der Verfassung des Runden Tisches, und es stünde diesem Hohen Hause sehr wohl an, wenn es seine Verantwortung in dieser Sache jetzt wahrnähme und in diesem Lande, wo Länder sich bilden sollen, dazu beiträgt, daß hier das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung dieses Landes verwirklicht wird, damit der Einigungsprozeß so weitergeht, daß hier nicht Leute, die nicht die Nutznießer der neuen Eigentumsverhältnisse sind, schlaflose Nächte und Existenzängste bekommen. (Beifall beim Bündnis 90/Grüne und bei der PDS) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. - Als nächster spricht für die Fraktion der PDS der Abgeordnete Heuer. - Die Fraktion der DSU hat ihre Wortmeldung zurückgezogen. Prof. Dr. Heuer für die Fraktion der PDS: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verfassungsgesetzgebung ist die höchste und edelste Aufgabe eines Parlaments. Wir müssen uns dabei messen lassen an der Geschichte des Ringens um Verfassungen in Deutschland. Unsere Verfassungsgeschichte ist gekennzeichnet durch große Leistungen, aber auch durch Perioden grober Mißachtung des Verfassungsgedankens. Der Kampf um den Rechtsstaat war immer notwendig auch ein Kampf um die Verfassung, und zwar in deutscher Verfassungstradition um eine geschriebene Verfassung als einheitliches Dokument, zentriert um Grundrechte der Menschen und Bürger und Gewaltenteilung. Die erste große Periode des Verfassungskampfes in Deutschland gipfelte in der Verfassung von 1848/49. Noch am 11. April 1847 hatte der preußische König erklärt, daß er es nun nie und nimmer mehr zugeben werde, daß sich zwischen unseren Herrgott im Himmel und dieses Land ein beschriebenes Blatt, gleichsam eine zweite Vorsehung eindränge, um uns mit seinen Paragraphen zu regieren. Im Gefolge der Revolution aber wurde im März 1849 die erste Verfassung Deutschlands in der Paulskirche beschlossen. Der von ihr zum Kaiser gewählte preußische König lehnte sie allerdings als verunehrt durch den Ludergeruch der Revolution ab. Die Reichsverfassung vom April 1871 entsprang nicht einer Revolution, sondern dem siegreichen Krieg gegen Frankreich. Sie brachte die Einheit Deutschlands, aber eine Einheit unter Vorherrschaft Preußens und mit Verzicht auf Grundrechte. Der zweite Höhepunkt deutscher Verfassungsgestaltung war die Weimarer Verfassung vom Juli 1919, im Gefolge eines verlorenen Krieges und einer Revolution die erste bürgerlich-demokratische Verfassung Deutschlands, verknüpft aber auch mit der Erinnerung an den Artikel 48 und an die Rolle, die dieser Artikel beim Niedergang der Weimarer Republik spielte. Der Beginn des deutschen Faschismus wurde durch die Verordnung zum Schutze von Volk und Reich und durch das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich - Ermächtigungsgesetz genannt - bestimmt, die die Grundrechte suspendierten und das Gesetzgebungsrecht der Reichsregierung übertrugen, wobei die Weimarer Verfassung offiziell nie aufgehoben, nie durch eine neue Verfassung ersetzt wurde. Die dritte Periode war durch den Versuch gekennzeichnet, in den beiden durch die Spaltung Europas und Deutschlands entstandenen Staaten verfassungsmäßige Schlußfolgerungen aus dem Scheitern Weimars und der faschistischen Diktatur zu ziehen - in Ostdeutschland in Richtung auf den Sozialismus, in Westdeutschland durch den Ausbau der bürgerlichen Demokratie, durch die Länderverfassung und durch das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 und die Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949. Wir müssen uns heute entscheiden, ob wir nur eine alte Periode deutscher Verfassung abschließen oder an der Einleitung einer neuen Periode gesamtdeutscher Verfassungsmäßigkeit mitwirken wollen. Das ist die historische Frage, vor die wir im Gefolge der Volksbewegung des Jahres 1989, auf die sich die Verfassungsgrundsätze berufen, gestellt sind. Unzweifelhaft entspricht die Verfassung von 1968/74 nicht mehr den gesellschaftlichen Verhältnissen. Ein Verfassungsentwurf ist am 19. April 1990 in der Volkskammer diskutiert worden. Die Verfassungsgruppe des Zentralen Runden Tisches hatte innerhalb von drei Monaten eine moderne demokratische Verfassung ausgearbeitet. Der Entwurf dieser Verfassung wurde nicht einmal in die Ausschüsse verwiesen, sondern a limini abgelehnt. Frau Kögler tat damals den denkwürdigen Ausspruch: Wozu brauchen wir noch eine Verfassung? Minister Diestel hatte schon vorher seine Ablehnung der Verfassung kundgetan. Heute hat noch einmal der Abgeordnete Walther erklärt, die alte Verfassung sei bereits außer Kraft gesetzt. Ein entsprechend der Koalitionsvereinbarung in Verantwortung des Justizministers ausgearbeiteter Weiterentwurf - auf der Grundlage der Verfassung von 1949 - hat zwar das Bundeshaus erreicht, wurde auch teilweise veröffentlicht, uns Abgeordneten aber ausdrücklich nicht zugeleitet. Jetzt haben wir diesen Entwurf von Verfassungsgrundsätzen erhalten, der nach einer 1. Lesung am 17. Mai diesen Jahres jetzt nach leichter Überarbeitung nach einer Entscheidung von vorgestern heute endgültig beschlossen werden soll. Die Verfassung ist leicht verbessert worden. Frau Kögler hat auf einige Verbesserungen hingewiesen. Ich möchte vor allem hervorheben die Aufnahme eines Artikels 6 zum Schutz der Umwelt, der einen echten Fortschritt gegenüber den bisherigen Verfassungen beider deutscher Staaten darstellt und sich auch nicht aus dem Staatsvertragsentwurf ergab. Im übrigen aber kann die grundsätzliche Kritik an diesem Entwurf nur noch einmal nachdrücklich wiederholt werden: Nach wie vor wird nur entsprechend dem Staatsvertrag das Privateigentum gewährleistet und man beschränkt sich im übrigen auf die gesetzliche Zulassung weiterer Eigentumsformen. Alles übrige Eigentum, persönliches, genossenschaftliches, staatliches, ist damit nicht mehr verfassungsrechtlich gewährleistet. Oder gelten insoweit die Bestimmungen der alten Verfassung weiter? Frau Kögler hat leider versäumt, die abgelehnte Auffassung des Rechtsausschusses hier vorzutragen. Ich bitte, mir zu gestatten, das noch zu sagen. Das bezieht sich aber eben hierauf. Und zwar ging es nicht um die Hervorhebung des Privateigentums. Der Rechtsausschuß hat die Gewährleistung des Privateigentums und anderer Eigentumsformen vorgeschlagen. Es ging um die einfache Fragestellung, daß alles Eigentum gewährleistet sein muß. Jede normale bürgerliche Verfassung, auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 14, gewährleistet das Eigentum und nicht nur bestimmte Arten des Eigentums. Eine weitere Frage ist die Regelung des Artikels 7. Der Artikel 7 spricht nur vom Schutz der Arbeitskraft durch den Staat, und im übrigen spricht er nur von Förderung des Rechts des einzelnen, durch Arbeit ein menschenwürdiges Leben zu führen. Auch hier muß ich auf die Position des Rechtsausschusses hinweisen. Der Vorschlag des Rechtsausschusses lautete, das Recht auf Arbeit oder, im Falle der Erwerbslosigkeit, auf Arbeitsförderung sowie die Sicherung eines hohen Beschäftigungsgrades im Rahmen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts soll gewährleistet werden. - Ich meine, das ist ein realistischer Vorschlag, der ja auch mit den Darlegungen von Frau Kögler - wenn ich das richtig sehe - übereinstimmt. Aber dieser Vorschlag ist zurückgewiesen worden. (Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Kögler?) Darf ich erst ein bißchen weiterreden. - Ich möchte etwas zu Ihrer Bemerkung sagen, daß das nicht einklagbar ist. Das ist wahr. Aber ich frage Sie: Wir haben ja jetzt auch beschlossen, oder Sie haben die Vorlage gemacht, daß die Pflicht des Staates und aller Bürger besteht, die Umwelt zu schützen. Das werden 546;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 546 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 546) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 546 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 546)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß die Besonderheit der Tätigkeit in einer Untersuchungshaftanstalt des vor allem dadurch gekennzeichnet ist, daß die Mitarbeiter der Linie stärker als in vielen anderen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitstrecken wirkenden einsetzbaren und anderen gesellschaftlichen Kräfte, wie die freiwilligen Keifer der die entsprechend in die Lösung der Aufgaben einbezogen und von der für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente der Parteiund Staats!ührung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten in seinem Dienstbereich.

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