Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 544

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 544 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 544); steht ihm der Rechtsweg offen. Das ist eine Formulierung, die letztendlich im Verfassungsausschuß aufgenommen worden ist, die eine Änderung zu früheren Regelungen beinhaltet. Artikel 5: Die Richter sind unabhängig und nur der Verfassung nach Maßgabe dieses Verfassungsgesetzes und dem Gesetz unterworfen. Den übrigen Text, der Ihnen vorliegt, erspare ich mir auch. Ich weise nur auf die Besonderheiten hin, die im Verfassungsausschuß zur Debatte standen. Zum Schutz der Umwelt hat es folgende Regelung gegeben, und ich meine, diese ist wirklich von allen zu tragen. Der Schutz der natürlichen Umwelt ist Pflicht des Staates und aller Bürger. Er ist durch Gesetze zu gewährleisten. (Vereinzelt Beifall) Noch einmal zum Artikel 7 - Schutz der Arbeit. Die Arbeitskraft wird vom Staat geschützt. Das ist letztendlich die Formulierung anstatt Recht auf Arbeit. Der Staat fördert das Recht des einzelnen, so die Formulierung, durch Arbeit ein menschenwürdiges Leben in sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Freiheit zu führen und schafft - das ist der entscheidende Satz, worüber man sich einheitlich verständigt hat - die dazu notwendigen Rahmenbedingungen. Artikel 8 - Hoheitsrechte - wurde wie folgt geregelt: Die Deutsche Demokratische Republik kann durch Verfassungsgesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen und Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland übertragen oder in die Beschränkung von Hoheitsrechten einwilligen. Artikel 9 der Verfassungsgrundsätze hat in der, ich will nicht den gesamten Text vortragen, Staatsverträge der Deutschen Demokratischen Republik und andere völkerrechtliche Verträge sind, soweit durch sie Verfassungsgegenstände berührt werden - Ergänzung -, durch ein ausdrücklich als „Verfassungsgesetz“ bezeichnetes Gesetz zu bestätigen, das der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder der Volkskammer bedarf. Meine Damen und Herren! Diese Verfassungsgrundsätze, die doch in einer sachlichen Auseinandersetzung im Verfassungsausschuß debattiert worden sind, es ist also die Auffassung des Rechtsausschusses eingegangen, stellen unter der gegebenen rechtspolitischen Situation in der Kammer, denke ich, einen Kompromiß dar, der von allen getragen werden könnte. Und ich bitte Sie daher, Ihre Zustimmung dazu zu erteilen. (Beifall, vor allem bei CDU/DA-Fraktion) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Gestatten Sie Zwischenfragen? Frau Kogler: Ich würde sagen: Keine weiteren Fragen, nur noch den Satz dazu. Prof. Dr. Steinitz (PDS): Sie haben doch gesagt, daß ich warten soll. Ich stehe jetzt 10 Minuten hier. Frau Kogler: Gut. Also bitte, stellen Sie die Frage. Prof. Dr. Steinitz (PDS): Ich möchte Bezug nehmen auf Ihre Feststellung, Frau Abgeordnete Kögler, warum das Recht auf Arbeit nicht in der Verfassung verankert werden kann. (Frau Kögler: Das habe ich ausdrücklich erläutert.) Verzeihung, darf ich die Frage stellen? Sie nahmen Bezug darauf , daß das unter den Bedingungen der sozialen Marktwirtschaft nicht möglich sei. Wie können Sie sich erklären, daß der DGB, der ja gewiß in sehr vielen Jahren Erfahrungen unter den Bedingungen der sozialen Marktwirtschaft gesammelt hat und auch die Probleme der Arbeitslosigkeit kennt, das Recht auf Arbeit als eine Grundforderung für eine Verfassung erhebt? Frau Kögler: Wissen Sie, es ist in verschiedene Verfassungen, auch in Länderverfassungen, ich glaube zum Beispiel in der Verfassung von Nordrhein-Westfalen, zu einer Zeit, als die SPD die entscheidende Abstimmung darüber herbeigeführt hat, das Recht auf Arbeit aufgenommen. Aber Sie werden keinen einzigen Prozeß erlebt haben - und den werden Sie auch nicht erleben können -,wo dieses einklagbare Recht durchgesetzt werden konnte. Vielleicht ein einfaches Beispiel: Wenn ein Betrieb, der nicht mehr rentabel ist, Konkurs angemeldet hat und in Konkurs gegangen ist, dann kann der Werktätige aus diesem Betrieb nicht mehr sein Recht auf Arbeit durchsetzen, weil er den Betrieb, der nicht mehr existiert, nicht verklagen kann. Das ist der Inhalt eines Individualrechts. Also es nützt nichts, diese Formulierung aufzunehmen. Aber einig ist man sich gewiß darüber, daß der soziale Staat eine solche Abfederung schaffen muß, damit Arbeitsplätze geschaffen werden. Er muß die Voraussetzungen dafür schaffen. Es muß eine entsprechende Arbeitslosenunterstützung vorhanden sein. Zum Beispiel im Bundgesetz der Bundesrepublik ist eine entsprechende Absicherung vorhanden. Und darum geht es, und das muß Aufgabe des Staates sein, keine leeren Erklärungen, wie wir sie bisher in unserer sozialistischen Gesetzgebung leider gewöhnt gewesen sind. (Beifall bei CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Zur Geschäftsordnung der Abgeordnete Kamm. Dr. Kamm (CDU/DA): Ich möchte das Präsidium darauf aufmerksam machen, daß Frau Kögler hier im Namen eines Ausschusses spricht und nicht dazu befragt werden kann, wie ihre persönliche Wertung zu diesen und jenen Aussagen dieses Ausschusses ist. (Vereinzelt Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Das liegt leider nicht in der Entscheidungsgewalt des Präsidiums. Aber vielleicht ist das ein Hinweis darauf, daß wir mit den Zwischenfragen hier Schluß machen. Sie hatten diese eine Zwischenfrage ja versprochen. Oder wollen Sie weitere Zwischenfragen beantworten? (Frau Kögler: Es können Fragen gestellt werden. Ich kann auch etwas erläutern. Ich gebe nur nicht die persönliche Auffassung wieder.) Sie müssen das bitte entscheiden. (Frau Kögler: Dann lasse ich keine Zwischenfragen mehr zu. Es wird auf die Zeit geschaut.) (Beifall bei CDU/DA) Danke schön. Wir kommen zur Aussprache über dieses Gesetz. Als erster hat für die Fraktion Bündnis 90/Grüne der Abgeordnete Ullmann das Wort. Wir haben uns auf 10 Minuten Redezeit pro Fraktion geeinigt. Alle werden dankbar sein, wenn die 10 Minuten nicht ausgeschöpft werden müssen. (Vereinzelt Beifall) Dr. Ullmann für die Fraktion Bündnis 90/Grüne: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe hier zu begründen, warum die Fraktion Bündnis 90/Grüne dieses Gesetz, genannt „Verfassungsgrundsätze”, ablehnt. Ich muß insofern der Darstellung - es tut mir leid - der Frau Abgeordneten Kögler widersprechen. Ich habe schon im Ausschuß diesen Widerspruch geltend gemacht. Sicherlich stehen hier sehr viele von uns akzeptierte und vertretene Dinge. Dennoch bleibt es dabei, daß unsere Fraktion dieses Gesetz im Ganzen ablehnen muß. Ich habe das jetzt vor Ihnen zu begründen. Ich muß dazu sagen: Was ist die Verfassung? Meine Damen und Herren, die Verfassung ist das Ergebnis der Grundentscheidung des Volkes, von dem die Staatsgewalt ausgeht, und 544;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 544 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 544) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 544 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 544)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die ständige Verallgemeinerung der im analytischen Teil des zu erfassenden neuen Erkenntnisse zu den kriminellen Menschenhändlerbanden, ihren Hintermännern und Inspiratoren, den Angriffsrichtungen, Schleusungswegen.

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