Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 531

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 531 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 531); Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: sen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Gegenstimmen? - Danke. Damit ist das mehrheitlich beschlossen worden. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 15 auf: Antrag des Ministerrates Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes vom 21. Februar 1990 über Vereinigungen - Vereinigungsgesetz- (1. Lesung) (Drucksache Nr. 77) Ich bitte den Minister der Justiz, Herrn Prof. Dr. Wünsche, kurz das Wort zu nehmen. Prof. Dr. Wünsche, Minister der Justiz: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich folge der Aufforderung, kurz das Wort zu nehmen. Ich verzichte auf die Würdigung des Vereinigungsgesetzes in Menschenrechtsfragen usw. Ich beschränke mich auf das Problem, um das es hier geht. Das Problem ist erstens, daß trotz Bewährung des Vereinigungsgesetzes die Kriterien für die notwendigen Entscheidungen über die Gemeinnützigkeit und die daraus folgenden Ansprüche und Bestimmung, daß auf diesem Gebiet Entscheidungen durch Präsidium der Volkskammer zu treffen sind, sich nicht bewährt haben und demzufolge zu novellieren sind. In dem vorliegenden Entwurf finden Sie den §21, in geänderter Fassung, und zusätzlich §21 a. Das bedeutet erstens, daß sich künftig die Gemeinnützigkeit einer Vereinigung nach den Regelungen der Abgabenordnung bestimmt, die von Ihnen bereits in 1. Lesung behandelt wurde. Der neugefaßte Paragraph 21 verweist darauf. Er bestimmt den Begriff der Gemeinnützigkeit und legt fest, daß über die Gemeinnützigkeit und die daraus resultierende Steuervergünstigung künftig in Übereinstimmung auch mit der Praxis in der BRD die Finanzämter entscheiden. Zweitens. Zahlreiche Vereinigungen verfolgen Ziele, an deren Erfüllung alle Bürger dringend interessiert sind. Dazu gehören Behindertenverbände, Sozialfürsorge, aber auch manche auf den Gebieten Kultur, Wissenschaft, Sport und Jugendarbeit tätige Vereinigungen. Und dieser eingefügte Paragraph 21 a schafft die Voraussetzung, daß im Rahmen der nach den Haushaltsplänen zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel die zuständigen Minister bzw. kommunalen Vertretungskörper-sfhaften diesen Vereinigungen Mittel zur Verfügung stellen men. Die Ministerien auf ihren Fachgebieten und die Selbstverwaltungsorgane, die zukünftig für die Finanzierung solcher Vereinigungen zuständig sind, verfügen auch für ihren Bereich über die nötige sachliche Kompetenz, um über entsprechende Anträge - Anträge, das heißt nicht mehr Ansprüche - befinden zu können. Und drittens, früher vornehmlich staatlich finanzierte Organisationen müssen sich kurzfristig darauf einstellen, unter den gleichen Bedingungen und mit den gleichen Voraussetzungen tätig zu werden wie andere Vereinigungen. Bestimmungen dafür, daß spätestens im Jahre 1991 die notwendigen Veränderungen vollzogen werden, sind ebenfalls in dem eingefügten Paragraph 21 a vorgesehen. Und schließlich die im Paragraph 1 Absatz 2 Buchstabe a vorgeschlagene Streichung des Wortes „Gewerkschaften“ ist vorgesehen, um den Gewerkschaften, sobald das Gewerkschaftsgesetz aufgehoben ist, eine Möglichkeit zu geben, nach dem Vereinigungsgesetz Rechtsfähigkeit zu erlangen. Das entspricht auch der Praxis in anderen Staaten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall) Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Präsidium soll zu diesem Tagesordnungspunkt keine Aussprache stattfinden. (Beifall) Das Präsidium schlägt vor, die Drucksache Nr. 77 zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuß und zur Mitberatung an den Rechtsausschuß zu überweisen. Wer für diesen Vorschlag ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Gegenstimmen? - Keine. Danke schön. Antrag des Ministerrates Gesetz über die Aufhebung der Versorgungsordnung des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit (1. Lesung) (Drucksache Nr. 63) Ich bitte nun den Staatssekretär für Innere Angelegenheiten, Herrn Dr. Stief, zur Begründung das Wort zu nehmen. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Durch die Tätigkeit des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit sind in der Vergangenheit nicht wenige Bürger der DDR physisch und psychisch gequält, materiell und finanziell geschädigt sowie persönlich und beruflich benachteiligt worden. Die ehemaligen Mitarbeiter dieses Organs sind für das Leid und die Schäden mitverantwortlich, unabhängig davon, ob sie sich strafbarer Handlungen schuldig gemacht haben oder nicht. Deshalb ist es nicht gerechtfertigt, für die ehemaligen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit bzw. des Amtes für Nationale Sicherheit weiterhin besondere Versorgungen zu zahlen, die sich auf diese Tätigkeit gründen. (Beifall) Der Ministerrat hat sich mit dieser Problematik wiederholt, zuletzt am 16. Mai, beschäftigt. Als Ergebnis hat er am 13. Juni 1990 den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf beschlossen. Er sieht vor, die Versorgungsordnung des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit mit Wirkung vom 30. Juni 1990 aufzuheben. Entsprechend der Festlegung des Staatsvertrages sollen anstelle der bisherigen Versorgungsleistungen Renten der Sozialpflichtversicherung wie für alle anderen Arbeitnehmer festgesetzt werden. Das erfordert die Neuberechnung von ca. 31000 Renten, die erst zum 1. Januar 1991 möglich ist. Für die Zwischenzeit ist eine drastische Reduzierung der bisherigen Versorgungsleistungen vorgesehen. Die Alters- und Invalidenrenten sollen um 50 % des die Mindestrente von 495 DM übersteigenden Betrages gekürzt werden, wobei sie die Höhe von 1200 DM nicht übersteigen dürfen. Ich möchte Ihnen plastisch darstellen, was das bedeutet. Zweitens: Ein ehemaliger Hauptmann des MfS, der 25 Jahre im Dienst war, bekam ein Gehalt von 2062M. Seine Rente betrug 1547 M. Nach der neuen Regelung wird sie 1021 DM betragen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16 Dr. Stief, Staatssekretär im Ministerium für Innere Angelegenheiten: Erstens: Ein ehemaliger Generalmajor des MfS, der 25 Jahre im Dienst war, bekam ein Gehalt von 4 312 M. Sofern er den Rentenanspruch erreicht hatte, bekam er eine Rente in Höhe von 75 % des Gehaltes. Das waren 3 235 M. Da nach der neuen Regelung seine Rente 1200 DM übersteigen würde, bekommt er ab Juli dieses Jahres 1200 DM als Rente. 531;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 531 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 531) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 531 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 531)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Gesetzes durchzuführenden Maßnahmen in die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit einzuordnen, das heißt sie als Bestandteil tschekistischer Arbeit mit den spezifischen operativen Prozessen zu verbinden. Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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