Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 519

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 519 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 519); Pickart, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Energie und Reaktorsicherheit: Frau Präsident! Verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Ihnen vorliegende Entwurf des Umweltrahmengesetzes steht in enger Beziehung zum Artikel 16 des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Die Regelungen dieses Gesetzentwurfes sind quasi die inhaltliche Ausgestaltung der Bestimmungen des Staatsvertrages. Ziel des Umweltrahmengesetzes ist es, die Grundlagen für die notwendigen Schritte auf dem Weg zur Verwirklichung der deutschen Umweltunion zu schaffen. Wenn dieses Hohe Haus diesen Gesetzentwurf verabschiedet, ist der erste bedeutsame und große Schritt auf diesem Weg getan. Mit diesem Gesetzeswerk war und ist eine immense Arbeit verbunden. Mit dem Inkrafttreten der in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Rechtsvorschriften wird der hohe Umweltstandard der Bundesrepublik Deutschland auch in der Deutschen Demokratischen Republik verbindlich. Es werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um das Umweltgefälle zwischen beiden Teilen Deutschlands spätestens bis zum Jahre 2000 vollständig auszugleichen. Dabei berücksichtigt der Gesetzentwurf gerade auch soziale Aspekte, insbesondere der Arbeitsplatzsicherung und -beschaffung. Die Mißwirtschaft früherer Regierungen führte die DDR an den Rand des ökologischen Bankrotts. Dafür stehen Namen wie Bitterfeld, Bu- , Espenhain und Wolfen. Der Weg zur Umweltunion eröffnet Ttzt die einmalige Chance, den Umwelthinterhof DDR zu einem Modell für ökologische Erneuerung eines Landes zu machen. Die bisherige Wirtschaftspolitik ging davon aus, daß die Ökonomie stets Vorrang vor der Ökologie hatte. Dieses können wir nicht weiter gelten lassen. Mit dem Gesetz wird festgeschrieben, daß Neuinvestitionen nur unter Berücksichtigung strenger Umweltschutzmaßnahmen durchgeführt werden können. Diese Regelungen sind keine Investitionshemmnisse. Gemeinsam mit einem rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechenden Genehmigungsverfahren stellen sie Grundlagen einer ökologisch orientierten Marktwirtschaft dar. Neben den strengen Bestimmungen für Neuanlagen wird-gewährleistet, daß auch Altanlagen sobald wie möglich den geltenden Anforderungen für Neuanlagen entsprechen müssen. Dem Ministerrat wird bis zum 15. November 1990 ein ökologischer Sanierungs- und Entwicklungsplan vorgelegt. Damit wird sichergestellt, daß auf vorbelasteten Industriestandorten in der DDR flächendeckende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden können, die zu einer nachhaltigen Reduzierung der Emissionsvorbelastungen führen. Zur Erhöhung der Investitionsbereitschaft sieht das Umwelt- hmengesetz vor, daß Erwerber von Altanlagen für Schäden, 'me vor dem 1. Juli 1990 verursacht wurden, von der Verantwortlichkeit freigestellt werden können. Es gilt folgende Rangfolge der Verantwortlichkeit: an erster Stelle die des Staates, dann die des künftigen Landes, danach die der Kommune und schließlich die des jeweiligen Investors. Diese Abfolge entbindet jedoch nicht von einer insgesamt gesehenen gemeinsamen Verantwortlichkeit aller Beteiligten. Ein Schwerpunkt der Regelung über die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz ist eine nach Anlagen und nach Tätigkeiten unterschiedlich befristete Fortgeltung der bereits erteilten atomrechtlichen Genehmigungen. Hierdurch soll eine schrittweise Umstellung auf das zu übernehmende Recht der Bundesrepublik Deutschland sichergestellt werden. Im Bereich der Wasserwirtschaft werden das Wasserhaushaltsgesetz sowie die Vorschriften übernommen, die den Stand der Technik bei der Einleitung von Abwassern festlegen, ferner das Abwasserabgabegesetz und das Waschmittelgesetz nebst Durchführungsvorschriften. Auch im Bereich des Abfallrechtes werden die bundesdeutschen Regelungen, vor allem das Abfallgesetz und die Technische Anleitung Abfall, übernommen. Durch die Übernahme des Chemikaliengesetzes wird u. a. sichergestellt, daß in der Deut- schen Demokratischen Republik hergestellte und in sie verbrachte Produkte einem anspruchsvollen Umweltstandard genügen sollen. Die Regelungen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege enthalten neben der Übernahme des Bundesnaturschutzgesetzes auch die EG-Vorschriften zur artenschutzrechtlichen Überwachung. Der in der Deutschen Demokratischen Republik bisher ausgewiesene und der vorgesehene Bestand von Schutzgebieten wird gesichert. In den Gesetzentwurf konnten nicht alle den Umweltschutz in irgendeiner Weise tangierenden Gesetze auf genommen werden. Wir mußten uns auf originäres Umweltschutzrecht konzentrieren. In einer zweiten Phase ist die Übernahme weiterer umweltrelevanter Vorschriften vorgesehen, so u. a. das Pflanzenschutz-, Düngemittel- und Gentechnikgesetz, die lebensmittelrechtliche Höchstmengenverordnung und die Trinkwasserverordnung. Gleichwohl ist dieses Umweltrahmengesetz ein Meilenstein bei der Errichtung der deutschen Umweltunion. Vor uns liegt jetzt die Aufgabe, auch die Bedingungen zu schaffen, damit das neue Umweltrecht in der Praxis wirken kann. Es geht darum, die neuen Bestimmungen den Mitarbeitern bei den Umweltbehörden, den Landkreisen und kreisfreien Städten handhabbar zu machen. Dazu wird es Schulungsveranstaltungen geben. Beim Vollzug wird es von Seiten der Umweltbehörden der Bundesländer Amtshilfe geben. Zugleich gilt es, die Voraussetzungen für die Bildung von Umweltbehörden bei den Ländern zu schaffen. Die Vorbereitungen hierzu laufen in unserem Ministerium. Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es muß uns gelingen, die teilweise katastrophalen Umweltbelastungen zügig abzubauen, um den Menschen in unserem Land wieder eine lebenswerte Perspektive zu bieten. Mehr Schutz der Umwelt bedeutet gleichzeitig auch mehr Gesundheit und höheren Lebenswert für den einzelnen. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. -Danke. (Beifall) Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Ich eröffne nun die Aussprache. Als erster hat das Wort der Abgeordnete Kley von der Fraktion der Liberalen. Kley für die Fraktion Die Liberalen: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es stimmt mich optimistisch, daß sich unsere Präsidentin zur Schirmherrin über die Diskussion zum Umweltrahmengesetz gemacht hat. (Beifall) Eigentlich wollte ich Ihnen etwas Grünes nach dem Essen servieren, aber ich sehe, viele Herren haben eine andere Unterhaltung vorgezogen, und so möchte ich mich kurzfassen, um unsere wertvolle Zeit nicht noch unnütz in Anspruch zu nehmen. Als Umweltschützer tut es mir weh, wenn ich die zweieinhalbtausend Seiten sehe, die erklärenden Text zum Umweltrahmengesetz darstellen. Und diese sind auch auf dem Schreibtisch eines jeden Abgeordneten gelandet, obwohl ich eigentlich sicher bin, daß sie viele gar nicht lesen werden. Wieviel Bäume mußten sterben, um einem Parlament der DDR die Schutzwürdigkeit der lebenden Bäume klar zu machen! Die Verwirklichung der Umweltunion wird ein ebensolcher Sprung ins kalte Wasser, wie es die Umsetzung des Staatsvertrages ist. Bisher regierte in der Umweltpolitik auf unserem Territorium die Ausnahmegenehmigung. Bereits jetzt hatten wir eine Reihe sehr guter Umweltgesetze. Doch die Anpassung an Europa ist notwendig; denn wir wollen kein deutsches Europa, sondern ein europäisches Deutschland. (Sehr vereinzelt Beifall) 519;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 519 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 519) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 519 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 519)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, die Drage Wer ist wer? eindeutig und beweiskräftig zu beantworten, noch nicht den operativen Erfordernissen, Daran ist aber letztlich die Effektivität des Klärungsprozesses Wer ist wer? und der operativen Personenkontrolle sowie den in diesem Zusammenhang gestellten Aufgaben konnte ich nur einige wesentliche Seiten der weiteren notwendigen Erhöhung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Ermittlungen und über die Stellung Beschuldigten als wichtigstem, mitgestaltendem Verfahrensbeteiligten legen dem Untersuchungsführer eine besondere Verantwortung für den Beschuldigten und für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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