Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 512

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 512 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 512); Die Absicherung der sozialen und ökologischen Komponente der Martkwirtschaft kann und soll der Staat primär durch Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, wie einer modernen Steuergesetzgebung, der Garantie eines realen Wettbewerbs und einer effektiven Sozialgesetzgebung, leisten. Preisregulierungen sind deshalb nur dort anzuwenden, wo alles andere versagt. Das kann zum Beispiel im Nahverkehr, bei den Eisenbahntarifen und bei den Sekundärrohstoffpreisen durchaus zweckmäßig und richtig sein. Trotzdem wird es nicht möglich sein, in einer modernen Volkswirtschaft auf Subventionen und Preisregulierungen völlig zu verzichten. Welches Maß sie allein in der Landwirtschaft der BRD jährlich erreichen, haben wir in den gestrigen Debatten gehört. Im Rahmen der Umstellung von Plan- auf Marktwirtschaft wird auch das in der Industrie notwendig sein, allerdings - das möchte ich hier ganz klar fordern - nur für eine begrenzte Zeit, um Betriebe, die sanierungsfähig sind, nicht in den Konkurs zu treiben und um keine Arbeitsplätze zu vernichten. Allerdings darf die Handhabung dieses Gesetzes nicht dazu führen, daß Leichen Goldzähne eingesetzt werden. (Heiterkeit) Das Gesetz läßt einige Fragen offen, welche Paragraphen dieses Gesetzes nur für Produkte, für die Preisregulierungen vorgenommen werden, gelten und welche für alle Produkte und Leistungen. Das konnte ich hier nicht herausbekommen. Die zweite, wesentlich wichtigere Frage: Wer trägt die Kosten für eine Preisregulierung, vor allen Dingen dann, wenn diese Preisregulierung zu Preisen führt, die unter den Herstellungskosten liegen? Meines Erachtens muß hier das Verursacherprinzip angewendet werden. Wer anordnet, muß auch bezahlen. Dazu wird in dem Gesetz nichts gesagt. Die dritte, für mich schwerwiegendste Frage ist: Wie wird die parlamentarische Kontrolle über die Zweckmäßigkeit solcher Preisregulierungen ausgeübt? Wir vertreten die Ansicht, daß der finanzielle Rahmen von Preisregulierungen und Subventionen im Haushalt der Republik auszuweisen ist und mit ihm dem Parlament zur Beschlußfassung vorzulegen ist; denn nicht alle Preisregulierungen der letzten Wochen, meine Damen und Herren, waren zweckmäßig und haben diesem Staat Nutzen gebracht. (Beifall) In diesem Zusammenhang - und ich weiß, daß der Finanzminister Mitglied meiner Partei ist - muß ich die Regierung bitten, endlich den Haushalt für das zweite Halbjahr diesem Hause vorzulegen. Wir beantragen die Überweiseung des Gesetzeswerks an die vorgeschlagenen Ausschüsse. - Ich danke Ihnen. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Meine Damen und Herren! Ich schließe die Aussprache. Das Präsidium schlägt vor, den Gesetzentwurf des Ministerrates auf Drucksache Nr.62 zu überweisen: zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuß und zur Mitberatung an den Finanzausschuß, den Haushaltsausschuß, den Ausschuß Handel und Tourismus. Sind Sie damit einverstanden? (Zustimmende Rufe) Dann ist die Überweisung so beschlossen. (Heiterkeit und Beifall) Dann kann ich zum Tagesordnungspunkt 12 kommen. (Unruhe. - Rufe: Abstimmen!) Dr. Ringstorff (SPD): Herr Präsident! Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Werden die Abstimmungen jetzt nur zwischen dem Vizepräsidenten und dem Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses durchgeführt? (Zuruf: Wir haben doch gar nicht abgestimmt!) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Entschuldigung, ich habe die Handzeichen vergessen. (Große Heiterkeit und Beifall) Aber da überall Kopfnicken zu sehen war, habe ich angenommen (Heiterkeit) Also ich wiederhole: Sind Sie damit einverstanden, dann bitte ich um das Handzeichen. - (Heiterkeit) Danke schön. Sind Sie jetzt einverstanden? Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich komme zum Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Ministerrates Gesetz über die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit oder eines freien Berufes durch Personen ohne Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in der Deutschen Demokratischen Republik - Niederlassungsgesetz - (1. Lesung) (Drucksache Nr. 75) Meine Damen und Herren! Nach einer Vereinbarung des Präsidiums ist für die Aussprache ein Beitrag bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vorgesehen. Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Das Wort zur Begründung der Vorlage hat der Minister für Wirtschaft, Abgeordneter Dr. Gerhard Pohl. Dr. Pohl, Minister für Wirtschaft: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Inkraftsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs wird die Niederlassungsfreiheit als ein entscheidender Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft auch in der DDR verwirklicht. Der Grundsatz der Niederlassungsfreiheit beinhaltet das Recht von nie1 ansässigen Personen oder Unternehmen, sich auf dem Gebiet' der DDR zur gewerblichen Tätigkeit oder zur Ausübung eines freien Berufes niederzulassen. Dabei werden sie rechtlich den gebietsansässigen Unternehmen gleichgestellt und erhalten damit die gleichen Chancen auf dem DDR-Markt. Die überragende Bedeutung dieses Gesetzes liegt darin, daß damit wesentliche Hemmnisse für einen breiten Kapitalfluß in die DDR beseitigt werden. Dieses Gesetz entspricht deshalb der Koalitionsvereinbarung und auch der Regierungserklärung. Daß die DDR-Wirtschaft ohne zusätzliches Kapital die riesigen Probleme nicht lösen kann, ist offensichtlich. Es ist eine grundlegende Erneuerung des Kapitalstocks in der gewerblichen Wirtschaft erforderlich. Es müssen neue Arbeitsplätze mit modernster Technik errichtet werden. Die Infrastruktur ist zu modernisieren usw. Mit dem Gesetz soll ein investitionsfreudiges Klima für den Standort DDR geschaffen werden. Es gibt keine Reglementierungen oder zusätzliche Genehmigungsprozeduren für die Investitionstätigkeit. Die künftigen Investoren können frei entscheiden, in welcher Form sie in der DDR tätig werden wollen, zum Beispiel durch die Gründung neuer Unternehmen oder als Zweigniederlassung, durch Übernahme bestehender Betriebe oder durch eine Beteiligung. 512;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 512 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 512) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 512 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 512)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten.

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