Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 502

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 502 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 502); Weiterung des in der DDR bestehenden Geschäftsbankensystems vorgeschlagen. Die Geschäftsbanken werden mit der Einführung der D-Mark ihre Tätigkeit voll auf marktwirtschaftlicher Grundlage entwik-keln, das Angebot an geldwirtschaftlichen Leistungen erweitern und in Wettbewerb mit den auf dem Gebiet der DDR zukünftig arbeitenden Banken der Bundesrepublik und des Auslandes treten. Das wird zu einem breiten, leistungsfähigen Finanzierungsund Dienstleistungsangebot führen und die Umstellung der Unternehmen auf die Marktwirtschaft wirksam unterstützen. Nun zum Sparkassengesetz: In der DDR haben die Sparkassen mit 196 Instituten und cirka 3 000 Geschäftsstellen eine umfassende Präsenz. Dem Status und der Organisation der Sparkassen lag bislang der Beschluß des Ministerrates vom 23.10.1974 und vom 8.3.1990 über das Statut der Sparkassen der DDR zugrunde, der dem einstufigen Bankensystem in der DDR Rechnung trug. Dieses Statut paßt nicht mehr in die neue Wettbewerbssituation. Als selbständige Geschäftsbanken werden die Sparkassen in ihrem Geschäftsgebiet Institute sein, die den Kommunen und der Bevölkerung verpflichtet sind. Deshalb ist nunmehr den Städten und Kreisen als Gewährträger ihrer Sparkassen ein größeres Mitspracherecht bei der Bestimmung der Geschäftspolitik eingeräumt worden; insbesondere durch die Einrichtung von Verwaltungsräten, in denen die Vertreter des Gewährträgers Sitz und Stimme haben. Für die Leitung der Sparkassen wird das System von Vorständen eingeführt, durch das die bisherige Einzelleitung der Sparkassen abgelöst wird. Der mit dem vorliegenden Sparkassengesetz erarbeitete Rechtsrahmen befindet sich in Übereinstimmung mit dem Vertrag der BRD und der DDR zur Schaffung einer Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion. Er geht ausdrücklich mit dem Bundes- und Länderrecht sowie dem Sparkassenrecht der BRD konform. Ich bitte um Überweisung an den zuständigen Ausschuß. -Danke schön. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Ich danke Herrn Minister Romberg und eröffne die Aussprache. Das Wort hat Dr. Dieter Rudorf von der Fraktion der SPD. Die weitere Reihenfolge ist: Fraktion der PDS, Fraktion der DSU, Fraktion Liberale, Fraktion Bündnis 90/Grüne, Fraktion DBD/ DFD, Fraktion CDU/DA, wobei die Fraktion der DSU und die Fraktion DBD/DFD auf einen Redebeitrag verzichtet haben. Ich bitte den Abgeordneten Rudorf. Dr. Rudorf für die Fraktion der SPD: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Endlich haben wir das Gesetz, mit dem das Außenhandelsmonopol beseitigt wird, das uns sehr viele Nachteile eingebracht hat und das auch der Korruption in den verschiedensten Bereichen weitgehend Tür und Tor geöffnet hatte. Eine wichtige Forderung von allen Seiten in unserer friedlichen Revolution war unter anderem die Beseitigung des Außenhandelsmonopols, das auf diese Weise reguliert wird. Es gibt natürlich in Anlehnung an diese Regelungen in der Bundesrepublik einige Bestimmungen, die auch in der Lage sind, den Markt der DDR einschließlich der Gesamtsituation zu schützen und bestimmte Industriezweige an bestimmten Stellen schützen zu können gegen Dumping und andere Praktiken, die Industriezweige zum Erliegen bringen könnten. Es sind also Schutzmechanismen eingebaut. Ebenso sind besondere Vorschriften für sensible Produkte in den Außenhandel eingebaut, was wir sehr begrüßen. Das betrifft Gen-Technik, das betrifft kerntechnische Anlagen, das betrifft auch Rüstungsgüter und alles, was dort mittelbar und unmittelbar dazugehört. Nach unserer Ansicht fehlen ein paar Aussagen auch zu der Gesamtproblematik des Einbindens in die Weltwirtschaft, wie Aussagen zu Meistbegünstigung und wo die Zollbestimmungen ansetzen. Dort könnte noch etwas verbessert werden. Was uns auch auffällt, ist, daß die Volkskammer bei der Ausfüllung dieses Gesetzes überhaupt kein Mitspracherecht hat. Es ist also nur die Regierung, und bekannterweise gibt es ganz wesentliche Dinge, die in die gesamte Volkswirtschaft entscheidend eingreifen, die man hier auch durchaus mit in die Volkskammer, in unser Parlament hineintragen kann. Ich denke zum Beispiel an die 11-Prozent-Regel, die jetzt in Kraft gesetzt wird, die an uns vorbeigegangen ist und die sehr kontroverse Diskussionen unter uns auslöst. Nun zum Sparkassengesetz. Wir begrüßen diese Regelung ganz besonders und wissen, daß die Sparkassen sich schon da auf vorbereiten. Es wird also ganz entscheidend sein, wie schneit ' unsere Sparkassen mit der Breite des Angebots den bundesdeutschen Institutionen gleichkommen. Für mich ist sicher, daß wir mit der gesamten Werbekampagne nicht so schnell sein werden, um die Breite anzubieten. Ich kann nur sagen, daß die Bürger ab und zu auch bei den eigenen Banken nachfragen sollen; denn in sehr kurzer Zeit müssen hier die verschiedensten Leistungen angeboten werden, einschließlich Eurocheque und alle diese Dinge, die das Leben - insbesondere wenn man auf Reisen geht -erleichtern. Wichtig ist auch, und das halten wir für sehr günstig, daß die Sparkassen an die Kommunen gebunden werden und dort als Hausbanken existieren. Von verschiedener Seite kommen die Fragen, wie soll denn eine Sparkasse gegenüber etablierten bundesdeutschen Institutionen existieren? Wir möchten darauf verweisen, daß unsere Sparkassen, da sie schon in anderer Form existierten, doch eine gute Ortskenntnis haben im Territorium und dort eine Bonitätsprüfung von Betrieben und Personen wesentlich besser durchführen können als eine Institution, die dort neu ist. Das sollte ganz konsequent ausgenutzt werden. Zur Staatsbank. Dort sind wir eigentlich froh, daß das Hin und Her beendet ist. Ursprünglich sollte die Staatsbank aufgelöst werden, das war also so ein Zwischenschritt. Nunmehr gibt es eine eindeutige Festlegung über ihre Funktion, und ich denke, daß die Staatsbank damit wieder in einen entsprechenden Rang kommt, um die Fragen der Währungsunion entsprechend zu regeln. - Danke schön. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Ich danke dem Abgeordneten Rudorf. Als nächstes rufe ich die Fraktion der PDS, wobei hier zu sagen ist, daß sich zwei Redner eingetragen haben. Ich schlage vor, daß zunächst Frau Prof. Dr. Christa Luft spricht und daß am Ende der Aussprache Herr Dr. Glück an die Reihe kommen wird. Ist es richtig so? Ja. Frau Prof. Dr. Luft für die Fraktion der PDS: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde zum Außenwirtschaftsgesetz sprechen. Ein entscheidender Grund für den Produktivitätsrückstand der DDR gegenüber hochentwik- 502;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 502 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 502) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 502 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 502)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X