Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 501

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 501 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 501); der Drucksache 70/1 zu überweisen zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales und zur Mitarbeit an den Finanzausschuß, den Haushaltausschuß und den Ausschuß für Gesundheitswesen. Sind Sie damit einverstanden? Dann bitte ich um das Handzeichen. - Wie zu sehen, ist die Mehrheit einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich danke Ihnen. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 8 bis 10: Antrag des Ministerrates Gesetz über die Staatsbank Berlin (1. Lesung) (Drucksache Nr. 61), Antrag des Ministerrates Gesetz über den Status und die Organisation der Sparkassen - Sparkassengesetz -(1. Lesung) (Drucksache Nr. 81). Meine Damen und Herren! Nach einer Vereinbarung im Präsi-’ium ist eine gemeinsame Aussprache zu den Tagesordnungs-‘ funkten 8 bis 10 und ein Beitrag bis zu 10 Minuten für jede Fraktion vorgesehen. Sind Sie damit einverstanden? - Dann ist es so beschlossen. Die Drucksache Nr. 76 begründet der Minister für Wirtschaft, der Abgeordnete Dr. Gerhard Pohl. Bitte, Herr Minister! Dr. Pohl, Minister für Wirtschaft: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Abgeordnete! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf soll der Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich liberalisiert werden. Das heißt, der Außenhandel mit Waren und Leistungen, die Erbringung oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen sowie der Kapital- und Zahlungsverkehr mit Partnern in fremden Währungsgebieten wird prinzipiell frei sein. Die diesem Grundanliegen entgegenstehenden Monopole auf dem Gebiet der Außenwirtschaft, insbesondere auch das Außenhandels- und das Valutamonopol, werden damit aufgehoben. Keine Freiheit, verehrte Abgeordnete, ist jedoch absolut. Da-ler enthält dieser Gesetzentwurf eine Reihe von Regelungen, in ' 'denen dem Ministerrat oder auch bestimmten Ministern das Recht zugestanden wird, die grundsätzliche Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs in besonderen Fällen, die im Gesetz definiert werden, durch Rechtsvorschrift zu beschränken. Solche Beschränkungen können vor allem darin bestehen, bestimmte Rechtsvorschriften oder Handlungen einer Genehmigungspflicht zu unterwerfen oder sie zu verbieten, wenn das im staatlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interesse erforderlich ist. Solche Möglichkeiten sind im Entwurf unter anderem vorgesehen für 1. die Gewährleistung der Erfüllung zwischenstaatlicher Vereinbarungen, 2. die Abwehr schädigender Einwirkungen aus fremden Währungsgebieten, 3. den Schutz der Sicherheit und der auswärtigen Interessen, 4. die Abwendung erheblicher Schäden für die Erzeugung bestimmter Waren im Wirtschaftsgebiet. Der Gesetzentwurf soll die Basis für ein System außenwirtschaftlicher Regelungen ergeben. Er wird ergänzt werden durch eine Verordnung über die Außenwirtschaft und Durchführungs- bestimmungen. Mit diesen können dann Ausfuhr-, Einfuhr- sowie Länderlisten in Kraft gesetzt und Genehmigungserfordernisse präzisiert werden. Die Regelungen sind weitgehend denen des Außenwirtschaftsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland angeglichen, so daß die Unternehmen bei einer späteren staatlichen Einheit auf die Anwendung der bundesdeutschen Bestimmungen gut vorbereitet sein dürften. Keine Anwendung findet das Gesetz auf den Handel zwischen der DDR und der Bundesrepublik, da beide ein Währungsgebiet bilden. Für diese speziellen Beziehungen wird eine gesonderte Verordnung zur Anwendung des sogenannten Berliner Abkommens, des Abkommens über den Handel zwischen der DDR und der Bundesrepublik, vorbereitet. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Schwacher Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Ich danke dem Herrn Minister. - Die Drucksachen Nr. 61 und Nr. 81 begründet der Minister für Finanzen, Dr. Walter Romberg. Dr. Romberg, Minister für Finanzen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den Ihnen vorliegenden Maßnahmen zur Entwicklung des Bankwesens in der DDR werden die sich aus dem Staatsvertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ergebenden notwendigen Schlußfolgerungen für die künftige Funktion und den Arbeitsinhalt eines nach marktwirtschaftlichen Prinzipien arbeitenden Bankwesens der DDR gezogen. Mit der Einführung der D-Mark ab 1. Juli 1990 als alleinigem Zahlungsmittel in der DDR übernimmt entsprechend dem Staatsvertrag die Deutsche Bundesbank die Währungshoheit auf dem Gebiet der DDR. Davon ausgehend ist das bisherige Gesetz über die Staatsbank mit ihrer Rolle als Emissionsbank aufzuheben. Die im Gesetz vorgesehene Gewährträgerhaftung des Staates für die Staatsbank Berlin garantiert für die Sicherheit der Einlagen bei dieser Bank und ihre Kreditwürdigkeit auf den Geld- und Kapitalmärkten. Die Staatsbank Berlin wird zukünftig eine Bank sein, die eigenständige Aufgaben im Rahmen des Bankenwesens wahrnimmt, jedoch ohne die Funktion einer Emissionsbank. Sie wird den Charakter einer Landesbank für die DDR und die sich auf ihrem Gebiet bildenden Länder haben und Aufgaben übernehmen, die im öffentlichen Interesse liegen. Das sind insbesondere solche, die sich aus dem Staatsvertrag ergeben, wie die Führung des Ausgleichsfonds, die Verwaltung und Abwicklung der bei der Staatsbank der DDR konzentrierten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland und weitere. Gleichzeitig wird sie sich so profilieren, daß sie die Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Förderungsprogrammen zur strukturpolitischen Entwicklung der Wirtschaft unterstützt und sich als Partner für öffentliche Einrichtungen anbietet. Banken mit einem solchen Profil stellen in der Bundesrepublik wie auch in anderen Ländern eine unverzichtbare Säule im Bankensystem dar. Mit einer solchen Bank befinden wir uns auch in Übereinstimmung mit Empfehlungen der Bundesrepublik Deutschland. Mit den vorliegenden Maßnahmen zur Entwicklung des Bankenwesens werden in einem zweiten Komplex Schritte zur Er- Antrag des Ministerrates Gesetz über den Außenwirtschafts-, Kapital- und Zahlungsverkehr (1. Lesung) (Drucksache Nr. 76), 501;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 501 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 501) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 501 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 501)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Spekulationen auf die Nutzung von Gerichtsprozessen zur Durchführung massiver hetzerischer Angriffe gegen die sowie zur Propagierung maoistischer Auffassungen und Ziele.

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