Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 497

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 497 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 497); jahr, das ebenfalls weiter bezahlt wird. Solche Leistungen sind atypisch für die Solidargemeinschaft der Krankenversicherung, und aus diesem Grund befürworten wir dievorgesehene Regelung, den Staat als Garant für diese Leistungen einzusetzen, indem er der Krankenversicherung diese Kosten erstattet. Aber es gibt natürlich auch einige Punkte, die man gründlich überdenken und gegebenenfalls ändern muß, so z. B. im § 25 Abs. 3 die Buchstaben c und d. Hier wird festgelegt, daß die monatliche Unterstützung zur Betreuung schwerstgeschädigter Kinder in Höhe von 200 Mark nur bis zum 16. Lebensjahr gezahlt wird, ab vollendetem 16. Lebensjahr nur noch 130 Mark. Das vermag ich nicht ganz einzusehen. Ist denn der Betreuungsauftwand kleiner, wenn ein schwerstgeschädigtes Kind das 16. Lebensjahr erreicht hat? Ich denke doch, in vielen Fällen wird er sogar größer sein. Hier müßte man also gründlich darüber nachdenken, um eventuell Ungerechtigkeiten vorzubeugen. Als letztes möchte ich noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, der doch einige Verwunderung bei uns auslöste. Ich meine die Teilung der Verantwortung - auf der einen Seite die Sozialversicherung im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales und auf der anderen Seite die Krankenversicherung im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Gesundheit. Auch hier sollte man noch einmal gründlich darüber nachdenken, um gegebenenfalls Änderungen vornehmen zu können. Ansonsten stimmen wir der Überweisung in die genannten Ausschüsse zu. (Beifall vor allem bei der SPD) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Ich danke der Abgeordneten Stetter und rufe jetzt auf Herrn Dr. Erdmann Kröger von der Fraktion der PDS. Dr. Kröger für die Fraktion der PDS: höchst unterschiedlichen Beitragssätzen und getrennten Rentenversicherungen für Arbeiter und Angestellte bei völlig identischen Leistungen. Schon jetzt sollte über die Zukunft der Rentenversicherungen und Krankenversicherungen für den Zeitraum nach dem 1.1. 1991 nachgedacht werden. Das Finanzproblem spielte schon gestern bei der Einführung des Gesetzes durch Frau Minister Hildebrandt eine große Rolle. Bei der Rentenversicherung wird es Staatszuschüsse geben, die im Paragraph 38 geregelt sind. Für das jahr 1990 ist eine volle Deckung der Rentenversicherung durch den Staatshaushalt vorgesehen. 1991 beträgt der Staatszuschuß 18,8 Prozent der Rentenausgaben. Diese Relation liegt deutlich niedriger als in der BRD, wo sich der Bundeszuschuß auf 19,8 Prozent der Rentenausgaben belaufen dürfte. Die Rentenbestände der DDR umfassen jedoch auch knapp-schaftliche Renten. Zieht man als Maßstab die Verhältnisse der Bundesrepublik heran, müßte der Staatszuschuß 1991 bei 23,6 Prozent der Rentenausgaben anstatt der vorgesehenen 18,8 Prozent liegen. Zu einem gegliederten Rentensystem mit eigener Finanzhoheit gehört auch ein Bestand an Betriebsmitteln und eine Rücklage. Dies ist auch nach dem Entwurf des Sozialversicherungsgesetzes in der DDR vorgesehen. Jedoch ist nicht auszumachen, woher die entsprechenden Mittel genommen werden sollen. In Paragraph 27 Absatz 2 wird festgelegt, daß die Rentenversicherung auch Leistungen zur Rehabilitation gewährt. Richtig ist jedoch, daß die Leistungen zur Rehabilitation vorrangig als Leistung gegenüber der Invalidenrente gewährt werden muß. Positiv bewertet die PDS-Fraktion auch die im Absatz 8 des Paragraphen 36 getroffene Regelung der Beiträge der Renten zur Krankenversicherung. Sie führt zu keiner Geldeinbuße für die Rentenempfänger. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz über die Sozialversicherung ist ein wichtiger Teil des Sozialpaketes. Dazu bedurfte es - wie bekanntgeworden ist - langwieriger Verhandlungen. Für das erreichte Ergebnis und das persönliche Engagement zollt die Fraktion der PDS der Frau Minister Hildebrandt und ihren Mitarbeitern Respekt. Mit dem Staatsvertrag sollen Grundsätze des Systems der sozialen Sicherheit der Bundesrepublik schrittweise im Bereich der DDR eingeführt werden. Das System dieser sozialen Sicherheit ist speziell auf die Bedingungen einer sich dynamisch entwickelten Wirtschaft ausgerichtet und wird laufend angepaßt. Im vorliegenden Gesetz wird deutlich, daß Regelungen des bundesdeutschen Leistungsrechts sich nicht ohne weiteres auf den ' Bereich der DDR ausdehnen lassen. Notwendig ist vielmehr eine Vorgehensweise, die kurz- und mittelfristig den Besonderheiten der DDR Rechnung trägt und auf lange Sicht aber ein Zusammenwachsen der Systeme ermöglicht. In Paragraph 24 werden Sachleistungen der Krankenversicherung genannt. Es fehlen jedoch hier die gezahlten Transportkosten. Die im Paragraph 25 genannte monatliche Unterstützung zur Betreuung schwergeschädigter Kinder von 200 Mark und die ab 16. Lebensjahr nur 160 Mark haben auch unsere Verwunderung hervorgerufen, und wir stimmen der Vorrednerin von der SPD zu. Ein weiteres Problem ist noch der Paragraph 40. Dort wird festgelegt, der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung entspricht dem jeweiligen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland. Der Minister für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, Veränderungen des Beitragssatzes bekanntzugeben. Hier fragen wir uns natürlich, welcher. Es wäre schön, das in der Überarbeitung zu präzisieren. Das Sozialversicherungsgesetz ordnet die Kranken-, Renten-und Unfallversicherung neu. Die Herauslösung der Sozialversicherung aus dem Staatshaushalt und dem FDGB und die Überführung in Selbstverwaltungskörperschaften unter Rechtsaufsicht des Staates ist festgelegt. Nachzufragen ist hier, wie diese Selbstverwaltungskörperschaften ausgestattet werden. Sind hier die im Sozialgesetzbuch IV der BRD vorgesehenen Regelungen angedacht, oder gibt es eigene Festlegungen? Am 1.7. wird mit der Trennung der Finanzen der Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen begonnen. Dieser Schritt ist notwendig und vordringlich, weil nur so eine Zuordnung der Kosten auf die jeweiligen Systeme erfolgen kann. Es erfolgt die Bildung eigenständiger Träger und Zweige der Sozialversicherung mit dem Ziel, die Organisationsstrukturen der Bundesrepublik zu erreichen. Diese sind aber für die Rentenversicherung und Krankenversicherungen, wie auf einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 11.6.1990 im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zum Staatsvertrag in Bonn zu erfahren war, reformbedürftig. Es gibt 1163 Krankenkassen mit Ein besonderes Problem sind auch die Beiträge der Künstler und Schriftsteller zur Sozialversicherung. Wir schlagen vor, bei entsprechender Anpassung der Bemessens- und Zurechnungsgrößen auf die Einkommensverhältnisse von Künstlern der DDR die Übernahme des Künstlersozialversicherungsgesetzes der BRD anzustreben. Bis dieses Gesetz wirksam wird, sind unbedingt Übergangsregelungen zu schaffen. Die Fraktion empfiehlt die Überweisung des Gesetzes an die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, Finanzen, Haushalt, Gesundheitswesen zur Überarbeitung. - Danke. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Ich danke Herrn Dr. Krögerund bitte jetzt von der Fraktion der DSU Herrn Thomas Schmidt. 497;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 497 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 497) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 497 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 497)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Inhaftiertenbewegung, Aufenthalt im Freien, Besucherverkehr., Postkontrolle Unterbringung Inhaftierter. Für den Inhaftierten ist zur Erfüllung des Zweckes der Untersuchungshaft und zur Gewährteistung der Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich sowie der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung verfolgen in ihrer Einheit das Ziel der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Grundsätze und allgemeine Voraussetzungen der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit vor allem daraus, daß die offizielle staatliche Untersuchungsarbeit nur in dem vom Gesetz gegebenen Rahmen durchgeführt werden kann. Mit der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Federführung bei der wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des Untersuchungshaftvolzuges im Staatssicherheit . In Wahrnehmung seiner Federführung hat er insbesondere zu gewährleisten: die ständige aktuelle Einschätzung der politisch-operativen Lage und der Persönlichkeit der Verhafteten ergeben,und auf dieser Grundlage die Kräfte, Mittel und Methoden zur Sicherung der jeweiligen Transporte Verhafteter festzulegen.

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