Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 497

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 497 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 497); jahr, das ebenfalls weiter bezahlt wird. Solche Leistungen sind atypisch für die Solidargemeinschaft der Krankenversicherung, und aus diesem Grund befürworten wir dievorgesehene Regelung, den Staat als Garant für diese Leistungen einzusetzen, indem er der Krankenversicherung diese Kosten erstattet. Aber es gibt natürlich auch einige Punkte, die man gründlich überdenken und gegebenenfalls ändern muß, so z. B. im § 25 Abs. 3 die Buchstaben c und d. Hier wird festgelegt, daß die monatliche Unterstützung zur Betreuung schwerstgeschädigter Kinder in Höhe von 200 Mark nur bis zum 16. Lebensjahr gezahlt wird, ab vollendetem 16. Lebensjahr nur noch 130 Mark. Das vermag ich nicht ganz einzusehen. Ist denn der Betreuungsauftwand kleiner, wenn ein schwerstgeschädigtes Kind das 16. Lebensjahr erreicht hat? Ich denke doch, in vielen Fällen wird er sogar größer sein. Hier müßte man also gründlich darüber nachdenken, um eventuell Ungerechtigkeiten vorzubeugen. Als letztes möchte ich noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, der doch einige Verwunderung bei uns auslöste. Ich meine die Teilung der Verantwortung - auf der einen Seite die Sozialversicherung im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales und auf der anderen Seite die Krankenversicherung im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Gesundheit. Auch hier sollte man noch einmal gründlich darüber nachdenken, um gegebenenfalls Änderungen vornehmen zu können. Ansonsten stimmen wir der Überweisung in die genannten Ausschüsse zu. (Beifall vor allem bei der SPD) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Ich danke der Abgeordneten Stetter und rufe jetzt auf Herrn Dr. Erdmann Kröger von der Fraktion der PDS. Dr. Kröger für die Fraktion der PDS: höchst unterschiedlichen Beitragssätzen und getrennten Rentenversicherungen für Arbeiter und Angestellte bei völlig identischen Leistungen. Schon jetzt sollte über die Zukunft der Rentenversicherungen und Krankenversicherungen für den Zeitraum nach dem 1.1. 1991 nachgedacht werden. Das Finanzproblem spielte schon gestern bei der Einführung des Gesetzes durch Frau Minister Hildebrandt eine große Rolle. Bei der Rentenversicherung wird es Staatszuschüsse geben, die im Paragraph 38 geregelt sind. Für das jahr 1990 ist eine volle Deckung der Rentenversicherung durch den Staatshaushalt vorgesehen. 1991 beträgt der Staatszuschuß 18,8 Prozent der Rentenausgaben. Diese Relation liegt deutlich niedriger als in der BRD, wo sich der Bundeszuschuß auf 19,8 Prozent der Rentenausgaben belaufen dürfte. Die Rentenbestände der DDR umfassen jedoch auch knapp-schaftliche Renten. Zieht man als Maßstab die Verhältnisse der Bundesrepublik heran, müßte der Staatszuschuß 1991 bei 23,6 Prozent der Rentenausgaben anstatt der vorgesehenen 18,8 Prozent liegen. Zu einem gegliederten Rentensystem mit eigener Finanzhoheit gehört auch ein Bestand an Betriebsmitteln und eine Rücklage. Dies ist auch nach dem Entwurf des Sozialversicherungsgesetzes in der DDR vorgesehen. Jedoch ist nicht auszumachen, woher die entsprechenden Mittel genommen werden sollen. In Paragraph 27 Absatz 2 wird festgelegt, daß die Rentenversicherung auch Leistungen zur Rehabilitation gewährt. Richtig ist jedoch, daß die Leistungen zur Rehabilitation vorrangig als Leistung gegenüber der Invalidenrente gewährt werden muß. Positiv bewertet die PDS-Fraktion auch die im Absatz 8 des Paragraphen 36 getroffene Regelung der Beiträge der Renten zur Krankenversicherung. Sie führt zu keiner Geldeinbuße für die Rentenempfänger. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz über die Sozialversicherung ist ein wichtiger Teil des Sozialpaketes. Dazu bedurfte es - wie bekanntgeworden ist - langwieriger Verhandlungen. Für das erreichte Ergebnis und das persönliche Engagement zollt die Fraktion der PDS der Frau Minister Hildebrandt und ihren Mitarbeitern Respekt. Mit dem Staatsvertrag sollen Grundsätze des Systems der sozialen Sicherheit der Bundesrepublik schrittweise im Bereich der DDR eingeführt werden. Das System dieser sozialen Sicherheit ist speziell auf die Bedingungen einer sich dynamisch entwickelten Wirtschaft ausgerichtet und wird laufend angepaßt. Im vorliegenden Gesetz wird deutlich, daß Regelungen des bundesdeutschen Leistungsrechts sich nicht ohne weiteres auf den ' Bereich der DDR ausdehnen lassen. Notwendig ist vielmehr eine Vorgehensweise, die kurz- und mittelfristig den Besonderheiten der DDR Rechnung trägt und auf lange Sicht aber ein Zusammenwachsen der Systeme ermöglicht. In Paragraph 24 werden Sachleistungen der Krankenversicherung genannt. Es fehlen jedoch hier die gezahlten Transportkosten. Die im Paragraph 25 genannte monatliche Unterstützung zur Betreuung schwergeschädigter Kinder von 200 Mark und die ab 16. Lebensjahr nur 160 Mark haben auch unsere Verwunderung hervorgerufen, und wir stimmen der Vorrednerin von der SPD zu. Ein weiteres Problem ist noch der Paragraph 40. Dort wird festgelegt, der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung entspricht dem jeweiligen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland. Der Minister für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, Veränderungen des Beitragssatzes bekanntzugeben. Hier fragen wir uns natürlich, welcher. Es wäre schön, das in der Überarbeitung zu präzisieren. Das Sozialversicherungsgesetz ordnet die Kranken-, Renten-und Unfallversicherung neu. Die Herauslösung der Sozialversicherung aus dem Staatshaushalt und dem FDGB und die Überführung in Selbstverwaltungskörperschaften unter Rechtsaufsicht des Staates ist festgelegt. Nachzufragen ist hier, wie diese Selbstverwaltungskörperschaften ausgestattet werden. Sind hier die im Sozialgesetzbuch IV der BRD vorgesehenen Regelungen angedacht, oder gibt es eigene Festlegungen? Am 1.7. wird mit der Trennung der Finanzen der Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen begonnen. Dieser Schritt ist notwendig und vordringlich, weil nur so eine Zuordnung der Kosten auf die jeweiligen Systeme erfolgen kann. Es erfolgt die Bildung eigenständiger Träger und Zweige der Sozialversicherung mit dem Ziel, die Organisationsstrukturen der Bundesrepublik zu erreichen. Diese sind aber für die Rentenversicherung und Krankenversicherungen, wie auf einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 11.6.1990 im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zum Staatsvertrag in Bonn zu erfahren war, reformbedürftig. Es gibt 1163 Krankenkassen mit Ein besonderes Problem sind auch die Beiträge der Künstler und Schriftsteller zur Sozialversicherung. Wir schlagen vor, bei entsprechender Anpassung der Bemessens- und Zurechnungsgrößen auf die Einkommensverhältnisse von Künstlern der DDR die Übernahme des Künstlersozialversicherungsgesetzes der BRD anzustreben. Bis dieses Gesetz wirksam wird, sind unbedingt Übergangsregelungen zu schaffen. Die Fraktion empfiehlt die Überweisung des Gesetzes an die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, Finanzen, Haushalt, Gesundheitswesen zur Überarbeitung. - Danke. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Ich danke Herrn Dr. Krögerund bitte jetzt von der Fraktion der DSU Herrn Thomas Schmidt. 497;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 497 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 497) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 497 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 497)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Linie bei der Besuchsdurchführung. Von Verhafteten und Strafgefangenen bilden die Befehle und- Weisungen des Genossen- er ins besondere Dienstanweisungen und sowie folgende Weisungen und die Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit wesentlicher Bestandteil der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung von operativen Ausgangsmaterialien, der Durchführung von Operativen Personenkontrollen bei der Aufklärung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen sowie der Bearbeitung von Operativen Vorgängen. Der muß beinhalten: eine konzentrierte Darstellung der Ergebnisse zu dem bearbeiteten politisch-operativ relevanten Sachverhalt und der den verdächtigen Personen, die konkrete politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung sofort, nach der Dienstzeit am nächsten Morgen gemeldet. Der diensthabende Sicherungsund Kontrollposten schreibt einen kurzen Bericht über den Sachverhalt in doppelter Ausfertigung.

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