Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 482

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 482 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 482); handgesetz und der Form nichts zu tun haben werden. Ich glaube, der vorliegenden Fassung kann die Zustimmung gegeben werden. Ich wiederhole das Abstimmverhalten: 14 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen. - Danke! (Beifall, vor allem bei CDU/DA und SPD) Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Vielen Dank, Herr Dr. Steinecke! Ich schlage Ihnen vor, die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt - dieser Vorschlag ist mir von den Parlamentarischen Geschäftsführern überbracht worden -, für 30 Minuten zu unterbrechen, so daß die Fraktionen die Möglichkeit haben, sich zurückzuziehen. Ich schlage Ihnen gleichzeitig vor, daß wir dann die Mittagspause anschließen und uns 13.30 Uhr hier wieder treffen. Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer, 13.15 Uhr in mein Zimmer zu kommen. (Zwischenfrage: Ich bitte darum, daß vor der Beratung in den Fraktionen aus der Opposition eine Erklärung zu dem Erstgesagten, zur Verfahrensweise und nicht zum Inhalt des Gesetzes, abgegeben werden darf.) Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Das kann nachher erfolgen! Einen kleinen Moment, bitte! Es möchte noch eine kurze Erklärung abgegeben werden. Nooke (Bündnis 90/GrUne): Damit Sie wissen, worüber jetzt beraten wird: Ich möchte Herrn Dr. Steinecke als Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses insofern korrigieren, daß dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht abgestimmt war. Ich gehöre auch als einziger vom Bündnis 90/Grüne zu den Obleuten. Ich war gestern abend nicht dabei. Es ist insofern nicht richtig, wenn hier gesagt wird: Es gab nur zwei Enthaltungen zu dem vorgelegten Entwurf. (Unruhe) Darf ich vielleicht bitte ausreden! Es ist insofern wesentlich, wie dieser Beschluß gefaßt wurde. Der Beschluß zu diesem Treuhandgesetz hat drei Beschlüsse beinhaltet. Der erste Beschluß war die Aufhebung eines vorher gefaßten Beschlusses. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Herr Abgeordneter, einen kleinen Moment bitte! Ich bitte die Abgeordneten, noch einen Moment Platz zu nehmen, da es offensichtlich für dieses Gesetz wichtig ist. Und ich bitte Sie, sich so kurz wie möglich zu halten. Nooke, Bündnis 90/Grüne: Wir haben abgestimmt über einen zuerst gefaßten Beschluß, der beinhaltete, daß im Verwaltungsrat der Treuhand sieben Leute auf gemeinsamen Vorschlag des Ministerrates vom Ministerpräsidenten benannt werden, daß sieben Leute auf Vorschlag des Parlaments berufen werden und daß keine Parlamentarier darin sind. Das wurde in einem zweiten Beschluß aufgehoben, und es kamen die zwei Parlamentarier hinzu. Dafür wurden die sieben Abgeordneten nicht mehr auf Vorschlag des Parlaments, sondern nur noch als auf Vorschlag des Ministerrates durch das Parlament zu bestätigen vorgesehen. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Herr Abgeordneter (Nooke, Bündnis 90/Grüne: Ich bin noch nicht am Ende. Das dritte ) Herr Abgeordneter, das ist eine Sachdebatte. Sie haben mich nur gebeten, Ihnen das Wort zur Veränderung der Tagesordnung zu geben. Das war Ihr Antrag, und dem habe ich stattgegeben, aber wir wollen jetzt keine Sachdebatte vorziehen. Nooke, Bündnis 90/Grüne: Der dritte Beschluß, der damit gefaßt wurde, war das Ende der Debatte zu diesem Gesetz. Ich glaube, wenn man in einem Ausschuß drei solche Sachen auf einmal abstimmt, dann kann man nicht erwarten, daß man prinzipiell dagegen sein kann. Ich war z. B. dafür, daß zwei Parlamentarier dort hineinkommen, aber nicht dafür, daß die Debatte abgebrochen wird. Man kann sich insofern nur der Stimme enthalten. Ich denke, daß sollten die Fraktionen jetzt wissen, und das sollten sie noch einmal mit ihren Abgeordneten im Wirtschaftsausschuß besprechen. Und ich bin nicht informiert worden über die Endfassung. Und daß so ein Lapsus passiert - ich nehme es einmal als Lapsus und nicht als böswillige Absicht -, daß dort drinsteht: Die Volkskammer beruft zwei Mitglieder des Verwa’ tungsrates - und nicht, daß dort zwei Abgeordnete berufen wer-' den, das sind wesentliche Punkte. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Jetzt haben Herr Dr. Steinecke und der andere Abgeordnete noch kurz die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen, und dann wird die Sitzung unterbrochen, wie vorher gesagt. Aber kurz bitte! Dr. Steinecke (Die Liberalen): Frau Präsidentin, gestatten Sie mir nur eine organisatorische Mitteilung: Ich bitte auf Grund der Erklärung von Herrn Nooke, woraus sich unter Umständen zivilrechtliche Konsequenzen ergeben, da er mir Unredlichkeit vorwirft, um 13.00 Uhr die Obleute in das Zimmer der Fraktion Die Liberalen, 4. Etage, Platzseite - die Obleute des Wirtschaftsausschusses bitte. Nooke, Bündnis 90/Grüne: Ich muß mich dagegen verwahren. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Ich habe Sie gebeten, sich auf den Platz zu setzen. Ich habe den beiden Herren die Gelegenheit gegeben, hier kurz das Wort zu nehmen. Thietz (Die Liberalen): Ich muß mein großes Befremden hier darüber äußern, daß hier mehr um Formfragen als um Inhalte gestritten wird, und das kann doch nicht der Sinn unserer Arbeit sein. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter. Die Sitzung ist unterbrochen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer treffen sich 13.15 Uhr in meinem Zimmer. (Unterbrechung der Sitzung) Meine Damen und Herren! Nach Rücksprache mit dem Parlamentarischen Geschäftsführern bin ich gebeten worden, daß 482;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 482 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 482) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 482 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 482)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit führen kann. Das Gesetz gestattet ebenfas, seine. Befugnisse zur vorbeugenden Gefahrenabwehr wahrzunehmen und ;. Weder in den Erläuterungen zum Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren. müssen die beim Vollzug der Untersuchungshaft Den Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen ist jetzt unverzüglich und konsequent die Forderung nach Schaffung eines komplexen Systems der Sicherung der Staatsgrenze Küste zu erfüllen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X