Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 48

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 48 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 48); lung, überhaupt gleiche Chancen in allen Berufen haben. Die Gleichstellung im Beruf darf nicht auf dem Rücken der Frauen selbst verwirklicht werden. Zur Gleichstellung der Frauen in Beruf und Gesellschaft werden wir auf allen gesellschaftlichen Ebenen, d.h. in den Kommunen, in den Ländern und beim Ministerrat, Beauftragte einsetzen, die darauf achten, daß die Gleichstellung auch im Alltag von Betrieben und Verwaltungen Wirklichkeit wird. (Beifall) Wir brauchen soziale Sicherungssysteme, die die Bürger als Arbeitslose, Kranke und Alte vor materieller Not schützen. Wir brauchen aber nicht den einen Wohltäter, ganz gleich, ob er FDGB oder anders heißt. Die zentralistische Verwaltung der Sozialversicherung beim FDGB entspricht nicht den Erfordernissen eines demokratischen Sozialstaates. Eine Neuorganisation ist notwendig: (Beifall) - Die Sozialversicherung muß aus dem FDGB und der Staatlichen Versicherung herausgelöst werden; - Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung sind künftig zu trennen; - für alle Aufgaben der Krankenversicherung muß ein kassenartenneutraler Träger geschaffen werden. Schließlich zahlen wir doch alle unsere Beiträge und haben ein Recht auf die Leistung. Es wird in Zukunft selbstverwaltete, voneinander getrennte Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen geben. Meine Damen und Herren! Der Krisenzustand in unserem Gesundheitswesen ist hinlänglich bekannt. Wir brauchen mehr Ärzte, mehr Krankenschwestern und Krankenpfleger. Wir brauchen eine medizinische Behinderten- und Altenhilfe und eine Neugestaltung der medizinischen Rehabilitation. Wir müssen die medizinische Ausstattung der Krankenhäuser verbessern und viele Krankenhäuser, viele Pflegeheime und Feierabendheime rekonstruieren. Dabei muß auch für die eindeutige Verbesserung ihrer sozialen und wirtschaftlich-technischen Infrastruktur gesorgt werden. Das gewachsene System von Polikliniken und Einrichtungen des betrieblichen Gesundheitswesens ist sinnvollerweise zu erhalten, und die Niederlassungsfreiheit für Ärzte und Fachärzte ist zu sichern. Im Zusammenhang mit der Gesundheit kommt dem Sport eine besondere Bedeutung zu. Wir wollen weg von der einseitigen Förderung des Leistungssports und hin zu einer verstärkten Förderung des Breiten- und Behindertensports. (Beifall) Dazu muß die freie Wahl der sportlichen Betätigung möglich sein. Deshalb werden wir die Kommunen in Fragen der regionalen Entwicklung des Sports unterstützen. Das schließt aber eine besondere Förderung des Leistungssports nicht aus. In Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland sollte darauf hingewirkt werden, daß zu den Olympischen Spielen 1992 in Barcelona eine gesamtdeutsche Mannschaft entsandt wird. Wir unterstützen von ganzem Herzen den Gedanken, innerhalb der nächsten zehn Jahre Olympische Spiele in Berlin, der zukünftigen Hauptstadt Deutschlands, abzuhalten. (Beifall bei CDU, DSU, den Liberalen, SPD) Dies wäre ein weithin sichtbares Zeichen ihrer neugewonnenen Funktion als Bindeglied zwischen den Völkern in Ost und West. Ein katastrophales Erbe übernehmen wir von der SED-Herr-schaft auch im Bildungswesen. Besonders in den letzten Jahren haben sich große Probleme und Fehler angestaut. Es gilt, das bürokratisch-zentralistische System staatlicher Leitung zu beseitigen und zu einem ausgewogenen Verhältnis von staatlicher Verantwortung und gesellschaftlicher Initiative zu kommen. Die in den letzten Jahrzehnten zementierte Einheit- lichkeit muß durch ein differenziertes und flexibles Bildungswesen ersetzt werden, das auch alternative Modelle nicht ausschließt. Die Regierung stellt sich das Ziel, durch strukturelle Veränderungen jene Freiräume zu schaffen, in denen sich ein verantwortliches Zusammenwirken aller in der Bildung Tätigen entfalten kann. Die Kommandostruktur muß durch transparente Entscheidungsprozesse ersetzt werden. Für die allgemeinbildende Schule erfordert dies rechtlich geregelte Formen, in denen sich das Recht und die Aufgabe der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder, die fachliche und pädagogische Autorität einer kompetenten Lehrerschaft und die partnerschaftliche Hinführung der Kinder und Jugendlichen zu eigenverantwortlichem Handeln wechselseitig ergänzen. Dies bezieht sich auch auf das Sonderschulsystem, das zudem in vielen Bereichen besonderer Förderung und Fürsorge bedarf. Im Vorfeld der Schule muß der Vorschulbereich durch die gemeinsame Anstrengung aller beteiligten staatlichen Stellen und gesellschaftlichen Kräfte in seinem Bestand gesichert und in seiner pädagogischen Bedeutung weiterentwickelt werden. Die auf die allgemeinbildende Schule folgende Fach- und Berufsausbildung muß in Dauer, Niveau und Gestaltung viel stärker der realen Vielfalt beruflicher Anforderungen entsprechen. Das Hochschulwesen bedarf eines Rahmenrechts, das jen Grad an Gemeinsamkeit und Übereinstimmung sichert, der ihf Interesse von Forschung, Lehre und Studium liegt, zugleich aber den Universitäten und Hochschulen ein hohes Maß an gesellschaftlicher Eigenverantwortung garantiert. Die Leitungs- und Entscheidungsgremien müssen die legitimierte Teilhabe der verschiedenen Personengruppen, die an den Universitäten und Hochschulen tätig sind, ermöglichen. Dabei wird einerseits die besondere Verantwortung und Sachkom-petenz des Lehrkörpers und andererseits das existentielle Interesse der Studenten an hochwertigen und verwendungsfähigen Kenntnissen und Fähigkeiten sorgfältig zu beachten sein. Die Freiheit von Lehre und Forschung und der Wettstreit um Ideen und Qualität sind die bewegenden Momente akademischen Lebens. Die Forschungs- und Technologiepolitik hat die folgenden Ziele: - die Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu erhalten, - die Lebensbedingungen zu verbessern, - die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und - das menschliche Wissen zu vertiefen. Für die Wissenschaften den rechtlichen Rahmen und die finanzielle Grundlage zu sichern, ist Aufgabe des Staates, wobei die Förderung der Forschung auch ein Anliegen der Wirtschaft sein sollte. Grundsätzlich hat jedoch der Staat die Finanzierung der Grundlagenforschung an staatlichen, wissenschaftlichen Institutionen abzusichern. Nicht zuletzt gilt den Lebensbedingungen der Schüler, Lehrlinge und Studenten und ihrer beruflichen Aussicht die Sorge der Regierung. Wir wollen eine offene Jugendarbeit als Ausdruck der pluralistischen Gesellschaft. Neu entstehende Jugendorganisationen müssen Möglichkeiten der Arbeit eingeräumt erhalten. Dabei ist zu sichern, daß bisher bestehende staatliche Jugendeinrichtungen auch weiterhin für die Jugendarbeit zur Verfügung stehen. (Beifall) Auf dem Gebiet der Kultur werden wir eine Politik verfolgen, die ein von jeder Reglementierung befreites, ungehindertes kulturell-künstlerisches Schaffen gewährleistet und sich allen geistigen Schätzen unseres Volks, Europas und der Welt öffnet. 48 Die Regierung betrachtet es als ihre Pflicht, Kultur und Kunst;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 48 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 48) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 48 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 48)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X