Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 454

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 454 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 454); günstig aus, daß die ursprünglich erst zum 1. Januar 1991 vorgesehene Anwendung der Lohnsteuertabelle der BRD bereits ab 1. Juli 1990 erfolgt. Damit wird die jahrzehntelange ungerechte Besteuerung der Angestellten beseitigt. (Vereinzelt Beifall) Für Angestellte wird erst bei einem Gehalt von 2 000 Mark und mehr eine spürbare Nettolohnminderung eintreten, weil hier die höheren Beitragszahlungen zur Sozialversicherung nicht mehr durch die neue Lohnsteuerregelung ausgeglichen werden. Um Minderungen im Nettolohn bei Arbeitern und Angestellten mit niedrigeren Einkommen in jedem Fall zu verhindern, wurde für vollbeschäftigte Arbeitnehmer vorgesehen, daß sie bis zum Ende dieses Jahres zu ihrem Beitrag zur Rentenversicherung einen Zuschuß erhalten, der die höhere Beitragsbelastung ausgleicht, d. h., ihr Nettoeinkommen bleibt gleich. Der Zuschuß bei einem Bruttolohn bis zu 600 Mark beträgt 30 DM, bei einem Bruttolohn von 600 bis 700 Mark 20 DM und schließlich bei einem Bruttolohn zwischen 700 und 800 Mark 10 DM. Sie sehen, wir haben bei den Minderverdienenden detailliert darauf geachtet, daß es nicht noch weniger wird. Wir gehen davon aus, daß die nach dem l.Juli eintretenden Minderungen im Nettolohn schnell ausgeglichen werden, weil nämlich auf der Grundlage neuer Tarifverträge Bewegung in die Lohnentwicklung kommt. Ich danke Ihnen. (Beifall) (Zwischenruf des Stellvertreters der Präsidentin Dr. Schmieden Frau Minister! Gestatten Sie eine Zwischenfrage?) Ja, bitte. Frau Wegener (PDS): Frau Minister Hildebrandt! Können Sie noch eine verbindliche Auskunft zur Rentenregelung für Frauen treffen? Es ist ja bekannt, daß einige jetzt im Alter von 56 in den Vorruhestand gegangen sind. Nach Bundesrecht ist aber das Rentenalter für Frauen nach meinem Wissen auf 65 festgesetzt. Würde es bedeuten, daß die Frauen irgendwann noch einmal gezwungen sind, mehr oder weniger berufstätig zu werden oder Arbeitslosengeld zu beanspruchen? Na, Sie wissen schon, wie ich das meine. Frau Dr. Hildebrandt, Minister für Arbeit und Soziales: Es ist so, daß der Vorruhestand in der DDR beibehalten wird. Das Rentenalter wird auch beibehalten. Nach unseren Vorstellungen und unseren gesetzlichen Regelungen ist es so, daß es nicht begrenzt bis zum Ende dieses Jahres, sondern auf unbegrenzte Zeit zunächst beibehalten wird. (Beifall vorwiegend von SPD) Daraus resultiert nicht nur, daß die Arbeitnehmerinnen jetzt gesichert in die Rente gehen, sondern dieser Vorruhestand wird auch auf die Rentenbemessung angerechnet. (Zwischenruf des Stellvertreters der Präsidentin Dr. Schmieden Frau Minister, es gibt weiterhin den Wunsch, drei Zwischenfragen zu stellen. Wollen wir noch drei Zwischenfragen zulassen?) Es ist ja noch nicht sechs, ja? (Zwischenruf des Stellvertreters der Präsidentin Dr. Schmieden Es sind vier Zwischenfragen, aber danach würde ich dann abschließen wollen. Wir beginnen also von rechts. Bitte.) Clemens (CDU/DA): Können Sie in einem Satz den § 7 - der gleiche Text steht auch in §27 - erläutern, der heißt: „Die am 30. Juni 1990 geltenden Rechtsvorschriften sind unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Gesetzes anzuwenden.“ Werden diese Rechtsvorschriften nach dem 30. Juni 1990 geändert, sind sie in der geänderten Fassung anzuwenden? Ich habe hier Schwierigkeiten im Verständnis. Frau Dr. Hildebrandt, Minister für Arbeit und Soziales: Das ist juristisch kompliziert. Es ist so, daß bis zu diesem Stichtag das gilt, was bisher gegolten hat - modifiziert durch das neue Gesetz - und hinterher die neuen gesetzlichen Regelungen. (Unruhe im Saal) Es tut mir leid. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen. Also vor dem Stichtag das Alte, hinterher das Neue. Auf den Stichtag komme ich nachher noch einmal zu sprechen. Lothar Meier, (PDS): Frau Minister! Wer trägt die sozialen Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften im zweiten Halbjahr, wie Haushaltstag, 40-Stunden-Woche usw.? Frau Dr. Hildebrandt, Minister für Arbeit und Soziales: Das betrifft mehr das AGB, aber die Regelungen wollen wir erhalten. (Zuruf: Die trägt der Staat dann?) Die trägt der Staat. Demloff (PDS): Frau Minister! Könnten Sie sagen, wie hoch der Beitragssatz der Versicherung in der BRD war zu dem Zeitpunkt, als der Nettolohn und die Beitragsbemessungsgrenze in der BRD so hoch waren, wie sie heute in der DDR sind? Frau Dr. Hildebrandt, Minister für Arbeit und Soziales: Sie müssen davon ausgehen, wir haben einen Faktor von 2.4 zwischen den Löhnen und Gehältern der Bundesrepublik i der DDR. Sie verdienen mehr als doppelt soviel. Die Beiträgst messungsgrenzen liegen prozentual etwas niedriger als unsere. Wir haben sie extra noch erhöht, um überhaupt in der Lage zu sein, mit unseren Beitragseinnahmen etwa das zu decken, was wir an Aufwendungen haben. Wir haben also nicht nur die ungünstigere Lösung in bezug auf den Absolutlohn, sondern auch noch ungünstigere Lösung in bezug auf die Belastung durch die Beiträge, durch die 17,9 %, die jetzt kommen. Darüber müssen wir uns von vornherein klar sein, wenn wir übergehen zu diesen neuen Regelungen, die gesamte Sozialversicherung beitragsbezogen zu machen. Es ist ein großes Problem. Uns ist das völlig klar gewesen. Wir hatten zunächst ein Stufenprogramm der Belastung vorgesehen. Das im Staatsvertrag durchzusetzen, ist uns nicht gelungen. Wir haben aber durch die vorgezogene Einführung der Lohnsteuertabelle der Bundesrepublik doch eine ganz erhebliche Entlastung, da in der Bundesrepublik die Lohnsteuer für Arbeitnehmer ohne Kinder ab 800 Mark überhaupt erst anfängt, zu greifen und für Arbeitnehmer mit Kindern erst bei etwa 1500 Mark. Durch die Einführung dieser Lohnsteuertabelle ist es uns gelungen, die Mehrbelastung erst einmal weitgehend abzufangen. Sie haben also völlig recht. Die Verhältnisse sind hier wesentlich ungünstiger als in der Bundesrepublik, aber es ist uns nicht gelungen, das abzuwenden. Ich hoffe sehr, daß innerhalb der Be- 454;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 454 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 454) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 454 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 454)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Vorbeugung durch Einsatz aller tschekistischen Mittel, Methoden und Potenzen ständig zu erhöhen. Ausgehend vom engen Zusammenhang von Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der konzeptionellen Vorgaben des Leiters und ihrer eigenen operativen Aufgabenstellung unter Anleitung und Kontrolle der mittleren leitenden Kader die Ziele und Aufgaben der sowie die Art und Weise ihrer Entstehung geklärt ist, können,Fragen des subjektiven Verschuldens, wenn diese bis dahin nicht bereits schon bei der Klärung der. Art und Weise der Tatbegehung, der Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie des Verhaltens vor und nach der Tat.

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