Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 445

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 445 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 445); ten durch Bürger unseres Landes eine Chance. Ich hoffe sehr, daß das nicht etwa gewollt ist. Uns als Fraktion und auch den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses ist bisher nicht bekannt, in welchen Proportionen eingetragene Genossenschaften und Einzelwirtschaften künftig gefördert werden. Bekannt ist uns jedoch, daß der Druck aus Bonn immer größer wird, die Genossenschaften ökonomisch zu benachteiligen. Jüngst äußerte der Präsident des Bauernverbandes der BRD, Freiherr von Heeremann, in einem Zeitungsinterview die Ansicht, daß sich Genossenschaften der unmittelbaren landwirtschaftlichen Produktion nirgends in der Welt bewährt hätten. Benachteiligungen sind vorprogrammiert hinsichtlich der Besteuerung und Förderung, das heißt, zu den derzeitigen Wettbewerbsnachteilen aufgrund noch geringerer Produktivität und Effektivität unserer Betriebe sollen noch zusätzliche Hürden aufgebaut werden. Unsere Fraktion und viele Genossenschaftsbauern unseres Landes gehen davon aus, daß die eingetragenen Genossenschaften als neue Unternehmen ganz im Sinne des zweiten Abschnittes des vorliegenden Gesetzes potentiell wettbewerbsfähig sind, wenn die notwendige Zeit zur Anpassung gewährt wird, und eine gesunde Kombination von degressiven Anpassungshilfen und Anpassungsdruck erfolgt. Die erzwungene Rückkehr unserer Landwirtschaft zum ehemals bestehenden Familienbetrieb wäre ein Rückschritt in ’hrfacher Hinsicht, und zwar nicht nur in bezug auf die Le--w*hsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub usw. Ich meine, vor allen Dingen hinsichtlich der Ökonomie. Fakt ist doch, daß die Europäische Gemeinschaft im Agrarbereich eine künstliche Höchstpreisregion ist. Zum Beispiel liegt der Preis für eine Tonne Futtergetreide auf dem Weltmarkt im Durchschnitt bei 200 DM. In der EG beträgt er jedoch 360 DM. Ähnlich verhält es sich bei Schlachtvieh und anderen Produkten. Und das hängt ganz entscheidend mit dem geringen Grad der Konzentration und Spezialisierung der Agrarproduktion im EG-Bereich zusammen. Darüber sind sich alle ernstzunehmenden Agrar- und Betriebsökonomen in der BRD einig. Es wäre deshalb ein Anachronismus, auf Genossenschaften, auf den potentiellen Wettbewerbsvorteil durch Konzentration und Spezialisierung zu verzichten. Natürlich setzt das voraus, die Folgen von Gigantismus und Schematismus gründlich zu überwinden. Wenn ich z. B. von meiner Heimat-LPG, einem überdimensionierten Betrieb der Pflanzenproduktion, ausgehe, so wird durch die Genossenschaftsbauern gegenwärtig vorbereitet, daß sich aus ihr durch Teilung und Zusammenschluß im Sinne des vorliegenden Anpassungsgesetzes mit den LPG-Tierproduktion des Territoriums sieben überschaubare Produktivgenossenschaften im Sinne dieser Gesetzentwürfe herausbilden. -"Verbunden mit technischer Umrüstung, Management usw., wird eine solche Agrarstruktur in der Perspektive eine kostengünstige Produktion ermöglichen, die den Steuerzahler im vereinigten Deutschland und in der ganzen EG letztlich entlastet. Die EG wird sich sicher nicht auf Dauer den immer stärker werdenden Forderungen der USA und der anderen großen Exporteure von Agrarprodukten nach Liberalisierung des Weltagrarhandels entziehen können. Von dieser Position aus sollten die weiteren Agrarverhandlungen mit Bonn und Brüssel geführt werden. Hier hat die DDR echt etwas einzubringen, und die Aussagen von Prof. Kauffold eben sind hier voll zu unterstützen. Unabhängig von diesen prinzipiellen Feststellungen zu den aus unserer Sicht erforderlichen flankierenden Maßnahmen zum vorliegenden Gesetz habe ich noch einige, das Gesetz selbst betreffende Einzelbemerkungen. Erstens wäre es wünschenswert, wenn der vorliegende Entwurf durch einen Abschnitt zum Problemkreis „Errichtung von Personen- und Kapitalgesellschaften“ erweitert wird im Sinne echter Anleitungshilfe. Der Hinweis in § 11 auf die entsprechenden Rechtsvorschriften ist sicher formal richtig, aber nicht nutzerfreundlich. Zweitens: In § 12 wird davon ausgegangen, daß sich juristisch selbständige kooperative Einrichtungen in eingetragene Genossenschaften oder GmbH oder Aktiengesellschaften umbilden können. Sicher handelt es sich hier um die drei Hauptformen, aber der Gesetzgeber sollte die Umbildung nicht allein auf diese drei Formen beschränken. Das wäre eine unzulässige, der Marktwirtschaft nicht gerecht werdende Einengung. Drittens: Im zweiten Abschnitt, der die Umwandlung der LPG in eingetragene Genossenschaften betrifft, wird in § 15 Abs. 3 die Bildung des Geschäftsanteils geregelt. Hier sollte neben der dort angeführten Bildungsmöglichkeit auch die Möglichkeit der finanziellen Leistung geregelt werden, einfach, weil man auch von neuen Mitgliedern ausgehen muß. Für solche Personen sind aber die im Gesetz genannten Möglichkeiten zur Zeit nicht zutreffend. Im Gesetz ist des weiteren nur von der Umwandlung von LPG die Rede. Wir gehen davon aus - und Prof. Kauffold hat diesen Begriff ebenfalls verwandt -, daß dieser Begrifff auch gärtnerische Produktionsgenossenschaften einschließt. Viertens: Unklar ist uns die Abgrenzung zwischen dem 6. Abschnitt, Verfahren der Feststellung der Eigentumsverhältnisse, der Fragen der Flurneuordnung berührt, mit dem noch ausstehenden Flurbereinigungsgesetz. Auch dazu wurden hier bereits Hinweise gegeben. Wahrscheinlich gehört einiges doch mehr in das letztgenannte Gesetz. Neben diesen Bemerkungen haben wir eine Reihe von Detailhinweisen, auf die wir bei der Behandlung der Gesetze in den Ausschüssen eingehen werden. Abschließend möchten wir feststellen, daß wir den Gesetzentwurf für grundsätzlich richtig halten, vorausgesetzt, daß die von mir angeführten ökonomischen Rahmenbedingungen die tatsächliche Chancengleichheit aller Wirtschaftsformen garantieren. - Ich bedanke mich. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Abgeordneter Schumann. Als nächste spricht für die Fraktion der DSU die Abgeordnete Renate Schneider. Frau Schneider für die Fraktion der DSU: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft ist ein dringendes Gebot der Stunde. Der Rahmen für diesen Prozeß sollte mit dem Entwurf des vorliegenden Anpassungsgesetzes gestaltet werden. Anpassung bedeutet dabei in ihrem positiven Sinne die Angleichung uneffektiver an effektive Strukturen zum Nutzen der Gesellschaft. Unsere derzeitigen durch Zwangsmaßnahmen herbeigeführten landwirtschaftlichen Strukturen haben sich in der Vergangenheit als wenig effizient erwiesen und uns in die jetzige schwierige Situation gebracht. Aus dieser Situation heraus führt der Weg über die Umwandlung der bisherigen LPG als Hauptform der landwirtschaftlichen Betriebe in eingetragene Genossenschaften auf der Grundlage eines neuen Genossenschaftsgesetzes und über die Bildung bäuerlicher Privatwirtschaften. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet wesentliche und wichtige Regelungen zur Gestaltung dieses Prozesses. Jedoch steht er in einigen Aussagen im Widerspruch zum Hauptanliegen wirtschaftlicher Tätigkeit, fixiert auch im gemeinsamen Protokoll über Leitsätze zum Staatsvertrag Abs. 2 Punkt 1, wonach wirtschaftliche Leistungen vorrangig privatwirtschaftlich und im Wettbewerb erbracht werden sollen. Nach dem politischen Verständnis der DSU lassen sich privatwirtschaftliche Leistungen in erster Linie in bäuerlichen und gärtnerischen Familienbetrieben verwirklichen. Dabei wird nicht in Abrede gestellt, daß Bauern, die sich in freier Selbstbestimmung auf der Grundlage eines demokratischen Genossenschaftsgesetzes in Genossenschaften zusammengeschlossen 445;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 445 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 445) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 445 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 445)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit getroffenen Festlegungen sind sinngemäß anzuwenden. Vorschläge zur Verleihung der Medaille für treue Dienste in der und der Ehrenurkunde sind von den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt.

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