Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 436

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 436 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 436); Meine Damen und Herren! Unser Schicksal ist es - manche mögen es auch Verhängnis nennen daß wir in diesen Monaten praktisch Unmögliches möglich machen müssen. Darum lassen Sie mich zu diesem Problem etwas Grundsätzliches sagen: Wir stehen hier in einer manchmal kaum tragbaren Verantwortung. Der Prozeß der Erneuerung hat sich, wenn ich es so sagen darf, im allgemeinen politischen Bereich am weitesten durchgesetzt, etwa im Denken und Empfinden der Menschen, während wir uns hier im Parlament auf weite Strecken hin einfach noch nicht dazu durchgerungen haben, wirklich neue Fundamente zu gestalten. Wir basteln vielfach an Detailfragen, anstatt Altes tatsächlich abzureißen und neu aufzubauen. In meiner Heimatstadt Königsbrück, bekannt durch seinen berüchtigten sowjetischen Truppenübungsplatz, gibt es wie in so vielen Städten der DDR - ich will es einmal so nennen - sozialistische Ruinengrundstücke, entstanden durch die Schlamperei der Verantwortlichen vergangener Jahrzehnte. Anstatt abzureißen und neu zu bauen, war die Lösung bisher, ein Schild anzunageln oder höchstens noch einen Bauzaun darum zu setzen: Vorsicht, Einsturzgefahr! Das war das Ganze. Machen wir es hier mit unserer Arbeit nicht manchmal ganz ähnlich? Wir verbessern, wir ergänzen, wir lassen weg. Übrig bleibt immer noch eine Ruine, wenn, wie im vorliegenden Entwurf, der Unterbau - sprich: Zivilgesetzbuch - eine bald zur Makulatur gewordene Angelegenheit wird. Sicher, wir müssen angleichen, damit dann mit dem Wirksamwerden des Staatsvertrages die Dinge laufen können. Aber wenn dieses Zivilgesetzbuch nun eine kosmetische Reparatur erfährt, dann wird die Rechtssicherheit, so meinen wir, nicht größer, sondern eher geringer. Wenn wir schon nicht im Blick auf die baldige Einheit Deutschlands den Mut zur grundsätzlichen Übernahme des BGB aufbringen - wir meinen, das wäre der sauberere Schritt -, dann dürfen nicht nur Worte, Absätze, Paragraphen ausgelassen oder verändert werden, sondern dann müssen grundsätzlich ganze Komplexe neu ausgearbeitet und umfassend geändert werden. Das Setzen von Fundamenten und nicht nur das Aufstellen von Bauzäunen, die bekanntlich in der DDR die Eigenschaft haben, viel zu lange zu stehen, ist notwendig. Unsere Meinung zum vorliegenden Entwurf: Ja, aber konsequenter und mutiger als angefangen! Wir unterstützen den Überweisungsvorschlag des Präsidiums. - Danke. (Schwacher Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön für den Beitrag der DSU. - Es spricht jetzt für die Fraktion Die Liberalen Abgeordneter Horst Kauffmann. Kauffmann für die Fraktion Die Liberalen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Behandlung des 1. Zivilrechtsänderungsgesetzes gehen wir einen ersten Schritt auf dem Wege der Wiederherstellung freiheitlicher Persönlichkeitsrechte für alle Bürger unseres Landes - einen ersten Schritt, weil wir auf längere Zeit, da stimme ich mit meinem Vorredner überein, auch mit einem geänderten Zivilgesetzbuch nicht auskommen können. Doch dessen ungeachtet, sehen wir den uns vorgelegten Änderungsentwurf als einen ersten Beitrag zur Verwirklichung unserer liberalen Ansichten über die Stellung des einzelnen Bürgers in der Gesellschaft. Wir begrüßen sehr die konsequente Hinwendung zum Privateigentum und das Zurückdrängen des Staates auf seine ureigensten Aufgaben. Wir, die Parteien der Koalition, sind doch unter der Zielsetzung angetreten: Sowenig Staat wie möglich, soviel Staat wie nötig! Nun ist es folgerichtig, wenn wir sozusagen per Gesetz den Weg frei machen für die Freiheit jedes einzelnen Bürgers, alle ihn betreffenden Entscheidungen selbst zu treffen. Das ist ein weiteres Stück Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit; denn bisher war der Bürger in all seinen Entscheidungen der Willkür des Staates ausgeliefert. Ich erinnere an dieser Stelle an solche vom SED-Staat erlassenen Ermächtigungsgesetze, die es dem Staat gestatteten, zu militärischen bzw. die Staatssicherheit betreffenden Gründen den Bürger von seinem Grund und Boden zu verjagen, (wozu diese Gesetze dienten, wissen wir ja) oder, um auch dieses Beispiel zu nennen, dem Bürger vorzuschreiben, an wen und zu welchen Bedingungen er sein persönliches Eigentum zu veräußern hat. Auch hier sei erinnert an die unrühmliche Rolle des VEB Maschinen- und Materialreserven, an den eine Zeitlang jeder Bürger seinen Privatgebrauchtwagen verkaufen mußte, oder an das Vorkaufsrecht des Staates beim Verkauf von Grundstük-ken. Wozu alle diese Gesetze und Verordnungen führten, wissen wir: zu Korruption, Amtsmißbrauch, Lüge und Betrug, zu einem verkommenen Wirtschafts- und Finanzwesen, dem die Bürger ihre eigenen Wertesysteme insgeheim, doch von jedem anerkannt, gegenüberstellten. Damit muß nun ein für allemal Schluß gemacht werden, ja, wir Liberaldemokraten stimmen vom Grundsatz her den Änderungsvorschlägen zum Zivilgesetzbuch zu, sagen aber auch, das ist nur der Anfang, der Anfang zur Schaffung eines einheitlichen Bürgerrechts. Gestatten Sie mir eine Anmerkung zu dem Änderungsvor -schlag §23, Gegenstand des persönlichen Eigentums. Ich glaube, die Kollegin Bencze hat schon darauf hingewiesen. Es reicht nicht, wenn wir nur am Absatz 2 eine kosmetische Operation vornehmen, ohne das Grundübel zu beseitigen, und das liegt in der gesamten Anlage des 2. Teils des ZGB. Was wir brauchen, ist eine klare Definition von Besitz und Eigentum bis hin zur Erbpacht. Die in § 23 auch noch in der uns vorliegenden geänderten Fassung unzulässige Einengung des Eigentumsbegriffs ist keinesfalls mehr zeitgemäß, schon gar nicht die Betonung des Eigentums von Handwerkern und Gewerbetreibenden. Nach unserer Auffassung gibt es nur einen Eigentumsbegriff. Der Hinweis am Ende des Absatzes 2, überall dort, wo das persönliche Eigentum benannt wird, diesen durch den Begriff Privateigentum zu ergänzen, trifft die Sache nicht. Gerade beim Eigentum müssen wir alle unser Ziel vor Augen haben: den Übergang zur sozialen Marktwirtschaft. Ich bitte, bei der Behandlung des Gesetzentwurfes in den Ausschüssen diesen Hinweis aufzugreifen. Ich möchte jedoch auch nicht verhehlen, daß es mir persönlich nicht einsicht war, weshalb mit diesem Gesetzentwurf auch der Ausschuß Ar7"' beit und Soziales betraut werden soll, wenn sich das nur auf das Rechtsanwendungsgesetz aus 75 bezieht, wo lediglich ein bißchen sozialistische Lyrik und das Wort international herausgenommen werden soll, verstehe ich diesen Überweisungsantrag nicht. (Vereinzelt Beifall bei den Liberalen) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Abgeordneter Kauffmann von der Fraktion Die Liberalen. Die Aussprache zu Punkt 6 ist damit beendet. Das Präsidium schlägt vor, den Gesetzentwurf des Ministerrates, verzeichnet auf Drucksache Nr. 72, zu überweisen zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuß und zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuß und den Ausschuß für Arbeit und Soziales. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist mehrheitlich der Fall. Ich bedanke mich. Damit ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7:;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 436 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 436) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 436 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 436)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung der Staatssicherheit ; sein Stellvertreter. Anleitung und Kontrolle - Anleitungs-, Kontroll- und Weisungsrecht haben die DienstVorgesetzten, Zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden arbeitsrechtlichen und sozialen Probleme in den Grundsätzen einheitlich zu regeln. Die Realisierung dieser Aufgabe wurde zentral in Angriff genommen und ist unter zweckmäßiger Einbeziehung der Erfahrungen der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen der Abteilungen selb ständigen Referate der Bezirks Verwaltungen der Kreis- und Objektdienststellen lim weiteren als Diensteinhei ten die führen bezeichnet zu erfolgen. Diese Vorschläge sind durch die Leiter der Abteilungen. Wesentliche Anforderungen an sind: eine solche berufliche oder gesellschaftliche Belastbarkeit, die für einen längeren Zeitraum zur und Enteil Vertreter.

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