Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 435

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 435 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 435); Zivilgesetzbuches der DDR kann nach Meinung der Fraktion DBD/DFD zugestimmt werden. Der Gesetzentwurf entspricht den Vereinbarungen des Staatsvertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland. Wir wollen auf folgende Hauptanliegen aufmerksam machen: erstens: die Beseitigung rein deklarativer, ideologisch bestimmter Normen ohne juristische Bedeutung; zweitens: die Aufhebung von Normen, die das Volkseigentum gegenüber anderen Eigentumsformen ungerechtfertigt privilegierten. Das betrifft sowohl Regelungen des Zivilgesetzbuches als auch der Grundstücksdokumentationsordnung; drittens: die Anerkennung des Privateigentums als voll gleichberechtigte Eigentumsform, für das mit der Ergänzung des § 23 Abs. 2 ZGB die Vorschriften über das persönliche Eigentum entsprechend anzuwenden sind; viertens: die Aufhebung administrativer Hemmnisse sowohl im Zivilgesetzbuch als auch in der Grundstücksverkehrsordnung zum Beispiel hinsichtlich staatlicher Preisfestsetzungen und des Genehmigungszwanges für fast alle Rechtsgeschäfte, die Grundstücke betreffen. Die Fraktion DBD/DFD möchte jedoch auf zwei wichtige Rechtsfragen, die mit der zivilrechtlichen Stellung des Bürgers Zusammenhängen und einer gesetzgeberischen Klärung bedür- n, hinweisen: Das betrifft die Klärung der Eigentumsverhält-'-rrisse in den Fällen, in denen auf genossenschaftlich genutztem Privatland durch Zuweisung gemäß § 291 ZGB die Möglichkeit eingeräumt wurde, Eigenheime zu errichten. Mit dem Wegfall des umfassenden Nutzungsrechts der LPG laut Staats vertrag stehen sich hier zwei private Eigentümer, der am Boden und der am Gebäude, unmittelbar gegenüber. Hier besteht unmittelbarer Handlungsbedarf, da dieser Konflikt nicht durch die Gerichte geklärt werden kann, sondern einer grundsätzlichen gesetzlichen Regelung bedarf. Weiterhin die Klärung der Eigentumsverhältnisse für die nach der Verordnung vom 17. Juli 1952 enteigneten sogenannten Republikflüchtlinge, ebenfalls für die Personen, denen nach der Anordnung Nummer 2 vom 20. August 1958 durch Maßnahmen des staatlichen Treuhänders das Eigentum entzogen wurde. Wir sind der Meinung, daß für einen Teil dieser Fälle Buchersetzung, wie es im §900 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt ist, durch den DDR-Bürger/Eigentümer ebenfalls in Betracht zu ziehen wäre. Eine generelle Regelung ist auch hier im Interesse einer umfassenden Rechtssicherheit unerläßlich. Wir befürworten die Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes in die vorgeschlagenen Ausschüsse. (Vereinzelt Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön. Als nächster spricht für die SPD Abgeordneter Frank Bogisch. Bo gisch für die Fraktion der SPD: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Mit den vorgelegten Änderungen und Ergänzungen des Zivilgesetzbuches werden notwendige Anpassungen vorgenommen, ohne die eine moderne, auf Geldwirtschaft beruhende Volkswirtschaft nicht funktionsfähig wäre. Sicherung von Krediten durch Eigentumstitel, Hypotheken und Pfandrechte wird gerade in den nächsten Wochen und Monaten in großem Umfang stattfinden. Eindeutige und klare Rechtsvorschriften sind dafür unausweichlich. Wir Sozialdemokraten wissen aber auch, daß Kreditsicherung durch Pfandrechte, Hypotheken und Forderungsabtretungen in der gegenwärtigen Entwicklungsphase große Gefahren beinhaltet. Ein schneller Kredit, gesichert durch Grund und Boden, kann gegenwärtig ein schnell in den Sand gesetzes Haus sein. Zwangsveräußerung von Grund und Boden, von Immobilien ist die Folge. Deshalb ist - über dieses Gesetz hinausgehend - nach unserer Auffassung folgendes notwendig: Erstens. Der Ministerrat hat für die umfassende Information der Bürger zu sorgen, die, allein den Kreditgebern überlassen, nicht ordentlich ausgefüllt würde. Zweitens. Wir benötigen in allerkürzester Zeit Klarheit und Eindeutigkeit hinsichtlich der Rechtsvorschriften über Grund und Boden. Wird diese Rechtssicherheit nicht geschaffen, dann wird die ökonomische Entwicklung weiter stoppen. Dies sind Fragen im Zusammenhang mit Anlage 10 des Staatsvertrages. Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Erlauben Sie mir am Schluß noch eine kleine Bemerkung. Der Preis bestimmt sich nach den von den Partnern getroffenen Vereinbarungen oder, wie es bei Karl Marx hieß: „Der Preis oszilliert um den Durchschnittswert der Waren.“ Daß dies künftig auch bei uns gilt, ist gut so. All diejenigen Mitglieder des Hauses, die bisher Preisfestsetzungsverfahren akzeptiert und für ökonomisch sinnvoll empfunden haben, sollten nun in aller Stille vor Scham rot anlaufen. Die SPD plädiert für die Überweisung dieses Gesetzentwurfes. (Beifall bei SPD und PDS) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön! - Es schließt sich an die Abgeordnete Christine Ostrowski als Sprecherin der Fraktion der PDS. Frau Ostrowski für die Fraktion der PDS: Herr Präsident! Die Fraktion der PDS verzichtet ebenfalls auf ihr Rederecht. Wir sind mit der Überweisung in die entsprechenden Ausschüsse einverstanden. (Schwacher Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Gut, Danke schön! Damit können wir weiter fortfahren und kommen zur Fraktion der DSU. Es spricht der Abgeordnete Lothar Anys. Anys für die Fraktion der DSU: Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Die DSU ist in ihrer parlamentarischen Arbeit dafür angetreten, möglichst rasch und so gut wie möglich eine stabile und schnelle Angleichung an das Rechtssystem der Bundesrepublik und damit auch die Herstellung der Privatautonomie zu erreichen. Von daher unterstützen wir grundsätzlich - im Zuge auch der Verwirklichung des Staatsvertrages - den vorliegenden Entwurf des ersten Zivilrechtsänderungsgesetzes. Wir meinen, hier werden Schritte in die richtige Richtung unternommen. So werden durch Aufhebung entsprechender Paragraphen, vor allem in der Präambel, die hier in diesem Haus schon oft zitierten lyrischen Töne sozialistischer Begrifflichkeit endlich zum Verstummen gebracht. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, daß in der Folge eine konkrete und eindeutigere Rechtsauslegung nur im Sinne der gereinigten Präambel erfolgen kann und so eine wichtige Bedingung im Sinne einer Rechtsangleichung erfüllt wird. Die Eigentumsfrage, die Definition von Eigentum und damit seine Wertigkeit, der Umgang mit Eigentum im öffentlichen und privatrechtlichen Bereich ist ja zu allen Zeiten die Kardinalfrage gewesen, und sie wird es auch in Zukunft in unserem Lande sein. Ich erinnere nur an die heftigen Reaktionen von Abgeordneten, als es um die Überprüfung des Parteieigentums ging. Darum ist es so wichtig, eine möglichst unanfecht- und tragbare Bestimmung des Eigentumsbegriffs durch den Gesetzgeber zu gewährleisten. 435;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 435 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 435) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 435 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 435)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung über die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung des Ministers zum Befehl zur Verhinderung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik gesammelt hatte, auf gebaut wurde. Auszug aus dem Vernehmuhgsprotokoll des Beschuldigten dem Untersuchungsorgan der Schwerin. vor. Frage: Welche Aufträge erhielten Sie zur Erkundung von Haftanstalten in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, Unterstützung beim Erreichen persönlicher Ziele und Hilfe bei persönlichen Sorgen. Als negative, belastende Folgen sollten - Verzicht auf bestimmte Gewohnheiten, Bewegen nach den Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

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