Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 434

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 434 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 434); Zum zweiten Komplex sind jene Regelungen zu zählen, die der künftigen marktwirtschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen. Den Schwerpunkt bilden die beabsichtigten Änderungen und Ergänzungen der Bestimmungen über Hypotheken und andere Pfandrechte. So soll künftig bei der Bestellung einer Hypothek und bei ihrer Abtretung die Staatliche Genehmigung entfallen und auch die bisherige Vorrangstellung der Aufbauhypothek aufgegeben werden. Diese Änderungen sollen die berechtigten Interessen sowohl des Kreditnehmers als auch das Kreditgebers berücksichtigen und die zu erwartenden Bankgeschäfte absichern. In diesem Zusammenhang sind auch die beabsichtigten Änderungen der Grundstücksverkehrsverordnung und der Grundstücksdokumentationsordnung zu sehen. Sie enthalten notwendige Anpassungen an die vorgesehene Neufassung einzelner ZGB-Bestimmungen. Für die Bürger als Adressaten dürfte die Neufassung des § 62 ZGB von Interesse sein. Durch diese Änderung soll sichergestellt werden, daß Preisvereinbarungen künftig grundsätzlich der Vertragsfreiheit der Beteiligten unterliegen. Ausgenommen davon sind lediglich jene Fälle, in denen Preise ausnahmsweise zum Schutze der Verbraucher durch Rechtsvorschriften festgelegt werden. Durch die beabsichtigte Aufhebung des § 46 ZGB, der die Grundlage für den Erlaß allgemeiner Liefer-, Leistungs-, Geschäfts- und anderer Bedingungen bildet, soll marktwirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung getragen werden. Wirtschaftsunternehmen können künftig für die Vielzahl von Verträgen ihren Partnern vorformulierte Vertragsbedingungen vorlegen. Durch Vereinbarung werden sie Bestandteil des Vertrages, was den Bürgern in besonderer Weise Veranlassung sein muß, das sogenannte Kleingedruckte gründlich zur Kenntnis zu nehmen. Grundlage für eine eventuelle Überprüfung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bildet das ab 1. Juli dieses Jahres auch auf dem Gebiet der DDR zur Anwendung kommende Gesetz zur Regelung des Rechts über die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß der vorliegende Entwurf des 1. Zivilrechtsänderungsgesetzes den für unsere Bürger sensiblen Bereich der Wohnungsmiete derzeit nicht berührt. Der umfassende Schutz der Mieterrechte bleibt garantiert. Verehrte Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf stellt den Beginn der notwendigen Rechtsangleichung auf dem Gebiet des Zivilrechts dar. Bei der Prüfung des Entwurfs bitte ich Sie zu beachten, daß die in den noch in 2. Lesung zu behandelnden Verfassungsgrundsätzen bzw. im gemeinsamen Protokoll des Staatsvertrages generelle Leitsätze zur künftigen Rechtsanwendung in der DDR enthalten sind. Diese Generalklauseln haben zur Folge, daß geltende Vorschriften, die auf die bisherige sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung, die sozialistische Moral oder vergleichbare Begriffe verweisen, keiner ausdrücklichen Änderung bedürfen. Dies sollte ja insbesondere auch der Sinn der Verfassungsgrundsätze sein, und ich darf hier anmerken, daß dies auch für die vorhin erwähnten Probleme im Zusammenhang mit der Formulierung einzelner Strafrechtsbestimmungen gilt. Sie sind also nicht mehr anzuwenden und erhalten, soweit erforderlich, ihren neuen Inhalt aus den im Staatsvertrag und im Protokoll enthaltenen Grundsätzen. Davon ausgehend, erfaßt der vorliegende Entwurf nur jene Zivilrechtsnormen, in denen darüber hinausgehende essentielle Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden sollen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Es gibt eine Anfrage, Minister Wünsche. Sind Sie bereit, auf diese Zwischenfrage einzugehen? (Prof. Dr. Wünsche: Ja.) B e r e n d (CDU/DA): Herr Minister, Sie sagten soeben: „Der umfassende Schutz der Mieter bleibt gewährt.“ Trifft diese Mietpreisbindung, die mit dem 1. Juli nicht außer Kraft gesetzt wird, auch für in privatem Besitz befindliche Räumlichkeiten zu, die für gewerbliche Zwek-ke des Handels - Konsum, HO etc. - genutzt werden? Prof. Dr. Wünsche, Minister der Justiz: Das ZGB bildet ja nur die Grundlage für Mietpreisbildung, und es sind auf diesem Gebiet meines Erachtens, soweit ich es übersehen kann, auch abweichende Regelungen möglich. Überhaupt sollen, wie mehrfach angekündigt worden ist, ab 1. Januar 1991 schrittweise die einschlägigen Bestimmungen, insbesondere jene zur Höhe der Mieten, geändert werden. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Es gibt eine zweite Zwischenfrage. Barthel (CDU/DA): Herr Minister, die angegangene Veränderung der Grundstücksdokumentationsordnung veranlaßt mich zu der Frage, ob es Vorstellungen im Ministerium gibt, wie man die vernichteten bzw. unkenntlich gemachten Grundbücher wiederherstellen möchte und zweitens, ob es nicht zweckmäßig wäre, dies im Zusammenhang mit dieser angegangenen Rechtsänderung gleich zu bereinigen? Prof. Dr. Wünsche, Minister der Justiz: Die vernichtete Dokumentation wiederherzustellen dürfte wohl ausgeschlossen sein. Und es wird sicher nach technischen Möglichkeiten zu suchen sein, die unkenntlich Gemachtes wieder offenbaren. Aber hier gibt es erhebliche Schwierigkeiten, mit denen wir offensichtlich auskommen müssen und die nicht korrigierbar sind. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Gestatten Sie noch eine weitere Zwischenfrage, von der PDS? Frau Dr. Albrecht (PDS): Herr Minister! Der §46 des Zivilgesetzbuches soll wegfallen. Was wird mit den Durchführungsbestimmungen zum § 46 des Zivilgesetzbuches? Fallen die auch mit weg? Wenn ja, wie sieht die Lösung aus? Prof. Dr. Wünsche, Minister der Justiz: Die auf der Grundlage des § 46 ZGB bisher erlassenen ALB, also die mit Zustimmung des Ministeriums für Justiz erlassenen Bestimmungen, bleiben in Kraft, bis in diesen betreffenden Bereichen dann schrittweise zu den Formen übergegangen wird, die ich hier genannt habe. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön. Vielen Dank, Herr Minister, für das Einbringen der Gesetzesvorlage. Damit treten wir in die Aussprache ein. Die Aussprache wird eröffnet von der Fraktion DBD/DFD. Es schließen sich weiterhin an die Fraktionen CDU/DA, SPD, PDS, DSU, die Liberalen und Bündnis 90/Grüne. Ich darf noch hinzufügen, daß die Fraktion CDU/DA und die Fraktion Bündnis 90/Grüne von ihrem Rederecht keinen Gebrauch machen. Damit erteile ich der Abgeordneten Karin Bencze das Wort für die Fraktion DBD/DFD. Frau Bencze für die Fraktion DBD/DFD: Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dem Entwurf des Gesetzes zur Veränderung und Ergänzung des 434;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 434 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 434) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 434 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 434)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen bewaffneten sowie den Rechtspflegeorganen ist es für die Angehörigen der Abteilung verpflichtende Aufgabe, auch in Zukunft jeden von der Parteiund Staatsführung übertragenen Auftrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schlußbestimmunqen. Zur konsequenten Durchsetzung der in dieser Anweisung getroffenen Festlegungen sind in allen Kreis- und Objektdienststellen unter Einbeziehung der Beauftragten des Leiters der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung -von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X