Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 427

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 427 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 427); Aber zeigen Sie mir doch einmal das Strafrecht eines anderen Staates, den Sie durchaus als freiheitlich-demokratisch verfaßt betrachten, in dem nicht solche Bestimmungen enthalten sind, nicht zuletzt in dem hier zur sofortigen Übernahme angeregten Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland. Danke. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Damit ist die Einbringung dieser Gesetze vollzogen. Ich schlage Ihnen vor, die Diskussion dazu nach der Mittagspause zu führen. Da wir nach der Mittagspause auch in der Leitung wechseln wollen, gestatten Sie mir eine persönliche Bemerkung zu einem Vorgang der letzten Volkskammertagung. Sie erinnern sich, es ging um eine Rüge im Blick auf Herrn Poppe bzw., wie dann fälschlicherweise gesagt wurde, um einen Ordnungsruf. Der war es nicht, entsprechend ist auch die Geschäftsordnung des Ordnungsrufes nicht anzuwenden. Das bezog sich auf einen Satz, den ich jetzt noch einmal im Protokoll gelesen habe und den ich heute nicht mehr rügen würde, den ich offenkundig damals nur dadurch gerügt habe, weil ich nicht wollte, daß in diesem Hause die Kundgebung von der Tribüne noch einmal Beifall findet. Ich habe den Satz inzwischen noch einmal nachgelesen, er ist von mir mißdeutet worden, daß er ein Beifall für diese Kundgebung war. Ich will das hier einfach sagen, ich habe Ihnen versprochen, wenn ich mich geirrt habe, es auch zu - -sagen. Ich hoffe, Sie können das so akzeptieren. (Beifall) Danke schön. Mittagspause bis 14.00 Uhr. (Unterbrechung der Tagung) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Meine Damen und Herren! Verehrte Abgeordnete! Wir setzen die 13. Sitzung fort. Gemäß der Geschäftsordnung gibt es einen Tagesordnungsantrag. Ich erteile dem Vizepräsidenten Dr. Höppner das Wort. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner : Verehrte Abgeordnete! Wir haben uns zwischen den Fraktionen in der Mittagspause verständigt, und ich bringe Ihnen folgenden Vorschlag ein: Es geht darum, daß wir die Tagesordnung des heutigen Tages um 2 Tagesordnungspunkte ergänzen, und . war um 2 Tagesordnungspunkte, die ursprünglich für morgen ' insgesamt vorgesehen waren und die wir Ihnen jetzt Vorschlägen, zu teilen. Der Grund ist, daß sich herausgestellt hat, daß die morgige Tagesordnung außerordentlich voll ist und daß wir darüber nachdenken mußten, ob es irgend etwas gibt, das wir sinnvollerweise vom Freitag auf den Donnerstag vorverlegen können. Bei dieser Prüfung hat sich herausgestellt, daß zwei Gesetze, die das Sozialpaket betreffen zum Staatsvertrag, heute von der Ministerin eingebracht werden könnten und morgen nur von einem von ihr Beauftragten, weil sie morgen wichtige Verhandlungen zu führen hat. Sozusagen treffen hier zwei Interessen zusammen. Darum schlagen wir Ihnen vor, daß auf die Tagesordnung heute zusätzlich aufgenommen werden der Antrag des Ministerrates betreffend Gesetz über die Sozialversicherung und der Antrag des Ministerrates betreffend Gesetz zur Angleichung der Bestandsrenten an das Nettorentenniveau der Bundesrepublik Deutschland und zu weiteren rentenrechtlichen Regelungen. Die Drucksachen werden Sie im Laufe des Tages erhalten. Diese Ergänzung der Tagesordnung besagt nur, daß heute die Einführung in diese beiden Gesetze vorgenommen wird. Die Aussprache wird dann, wie geplant, morgen stattfinden, so daß im Grunde genommen allen Beteiligten geholfen ist. Sie kennen die Einführung heute schon, die die Ministerin geben kann. Wir haben eine halbe Stunde Zeit vom Freitag auf den Donners- tag verlegt. Ich denke, das ist in aller Einvernehmen. Ich bitte, diesen beiden Ergänzungen der Tagesordnung zuzustimmen. Danke schön. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Ich bedanke mich. Wird zu diesem Änderungsantrag das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dafür ist, daß die Tagesordnung um diese beiden Punkte erweitert wird, den bitte ich um das Handzeiden. - Das ist die Mehrheit. Damit ist die Tagesordnung um diese beiden Punkte erweitert, und wir schließen diese Punkte als Tagesordnungspunkte 11 und 12 an. Wir hatten die 13. Tagung an der Stelle unterbrochen, als der Tagesordnungspunkt 5 behandelt worden war und die Begründung des Antrages des Ministerrates zum Verfassungsgesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik und der Antrag des Ministerrates zum 6. Strafrechtsänderungsgesetz und der Antrag des Ministerrates zum Verfassungsgesetz zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes eingebracht worden war. Wir gehen in die Aussprache. Das Präsidium hat sich darüber verständigt, daß jeder Fraktion 10 Minuten Redezeit zur Verfügung stehen, und wir haben geplant, in folgender Reihenfolge zu verfahren: Fraktion DBD/DFD, Fraktion CDU/DA, SPD, PDS, DSU und Fraktion Die Liberalen. Damit erteile ich dem Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/ Grüne, die als erste in dieser Reihenfolge steht, das Wort. Es spricht der Abgeordnete Reichelt. Dr. Reichelt für die Fraktion Bündnis 90/Grüne: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte in diesem Beitrag mit dem Verfassungsgesetz zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Gesetzes zur Staatsanwaltschaft beginnen und dann auf die Strafrechtsänderung kommen. Die beiden vorliegenden Verfassungsgesetze sind Teil der Rechtsangleichung des DDR-Rechtssystems an das der Bundesrepublik, namentlich an das bundesdeutsche Gerichtsverfassungsgesetz. Insbesondere die Staatsanwaltschaft der DDR soll aus einem System der engen, sogar gesetzlich fixierten Bindung an Partei, Staatssicherheit, Ministerium des Innern und und anderen Institutionen mit Aufgaben der allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht sowie einer formalen Unterstellung unter die Volksvertretungen gelöst werden und zu einem im wesentlichen selbständigen Organ der Strafrechtspflege werden, das hauptsächlich der Strafverfolgung dient. Es ist offensichtlich, daß das sowohl eine inhaltliche als auch eine strukturelle Umwälzung in diesem Bereich ist. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch in den letzten Monaten nach meiner Ansicht nicht gezeigt, diesen Aufgaben gewachsen zu sein. Deshalb sehe ich besonders bei der Vergangenheitsbewältigung der Staatsanwaltschaft Probleme, wenn es zu der im § 38a des vorliegenden Entwurfes genannten Lösung zur Übernahme bzw. Bestätigung der jetzt tätigen Staatsanwälte kommt. Hier soll ein Regierungsausschuß gebildet werden mit fünf von der Regierung und vier von der Berufsvereinigung der Staatsanwälte benannten Persönlichkeiten, die diese Überprüfung durchführen sollen. Besonders in der Staatsanwaltschaft war jedoch die Verflechtung mit dem alten Parteiapparat besonders eng, und die Sicht der eigenen Vergangenheit in den letzten Monaten wurde besonders unkritisch gehandhabt, so daß sich die Staatsanwaltschaft aus sich heraus nicht oder nur zu langsam erneuern kann. Hier sollte die Volkskammer die gleichen Maßstäbe wie bei der Berufung der Richter im Richtergesetz anlegen, nämlich eine 427;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 427 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 427) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 427 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 427)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen anzuwenden. Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststellung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt. Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens. Die diesbezüglichen grundsätzlichen Ausführungen in den bisherigen Abschnitten der Arbeit haben deshalb - wie auch bereits an den entsprechenden Stellen hervorgehoben wurde - volle Gültigkeit für die Beweisführung im Strafverfahren von Bedeutung, deshalb zu sichern und dem Untersuchungsorgan zu übergeben. Zur ersten operativen Einschätzung von Urkunden und arideren Schriftstücken ist das setaantäche Inforaacionsolernent zu beurteilen.

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