Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 425

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 425 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 425); fungsausschusses durch den Generalstaatsanwalt berufen und abberufen werden. Das gilt nicht für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes tätigen Staatsanwälte. Diese sollen nach § 38 des Entwurfs einem von der Regierung einzusetzenden Ausschuß zur Prüfung und Bestätigung vorgeschlagen werden. Die Bestimmungen des vorliegenden Entwurfs stehen nicht mehr im Einklang mit der Verfassung. Um eine Übereinstimmung herzustellen, wird vorgeschlagen, die Artikel 97 und 98 der Verfassung aufzuheben und demzufolge das Gesetz als Verfassungsgesetz zu chSrakterisieren. Als Verfassungsgesetz muß aus ähnlichen Gründen auch der Ihnen ebenfalls vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes bezeichnet werden. Im § 1 des Entwurfes werden die aufzuhebenden bzw. zu ändernden Verfassungsbestimmungen genannt. Die Regelungen des Entwurfs entsprechen auch den Vereinbarungen in der Anlage III Abs. 2 Ziffer 21 a des Staatsvertrages. Anliegen des Entwurfs ist es vor allem, die richterliche Unabhängigkeit zu stärken. Alle Bestimmungen, die Fragen der Leitung, Beaufsichtigung und Beeinflussung der Rechtsprechung sowie der Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Volksvertretungen, der Berichtspflicht der Richter diesen gegenüber und der Gerichtskritik enthalten, sollen aufgehoben bzw. geändert werden. Im engen Zusammenhang mit dem vorliegenden Entwurf ist - /das von der Volkskammer bereits in 1. Lesung behandelte Richtergesetz zu sehen, das besonders die Rechtsstellung der Berufsrichter und der ehrenamtlichen Richter weiter ausgestaltet und besondere juristische Garantien ihrer sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit enthält. Beide Gesetze sollen die Voraussetzungen dafür schaffen, daß die Rechtsprechung rechtsstaatlichen Prinzipien entspricht, dem Rechtsschutzbedürfnis der Bürger Rechnug getragen und die Rechtssicherheit strikt gewährleistet werden kann. Zur Durchsetzung des Verfassugsprinzips, daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf, mußten solche Bestimmungen zur Aufhebung vorgeschlagen werden, die die Heranziehung von Gerichtsverfahren an das Bezirksgericht bzw. das Recht des Direktors des Gerichtes, jedes Verfahren als Vorsitzender durchführen zu können, enthalten. Bei den Änderungen und Ergänzungen des Gerichtsverfassungsgesetzes mußten auch die Bestimmungen des der Volkskammer zugeleiteten Entwurfs des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Zivilprozeßordnung berücksichtigt werden, soweit sie Fragen des Gerichtsverfassungsrechts betreffen. Das betrifft insbesondere die Einführung des Rechtsmittels der Re-' 'vision an Stelle der bisherigen Kassation. Schließlich waren die durch die Übernahme der Rechtsprechung in Handelssachen durch die ordentlichen Gerichte erforderlichen gerichtsverfassungsrechtlichen Regelungen in den Entwurf aufzunehmen. Die Erweiterung der Zuständigkeit der Gerichte auf das Gebiet des Handelsrechts, aber auch die Zuständigkeit für die Verhandlungen und Entscheidungen auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts wurden durch entsprechende Bestimmungen gesichert. Ich verweise auf den § 23. Ich darf es jetzt zunächst bei diesen wenigen Anmerkungen bewenden lassen und Sie namens der Regierung bitten, den vorliegenden drei Entwürfen Ihre Zustimmen zu geben. Ich danke Ihnen. (Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?) Bitte schön. Dott (DSU): Herr Justizminister Wünsche! Sie haben die Anpassung an die Gesetzlichkeit der Bundesrepublik mehrfach hier betont, und Sie haben auch einige Paragraphen hier genannt. Einen für mich sehr wichtigen Paragraphen haben Sie dabei nicht gestreift. Ich möchte Ihnen jetzt sagen, um welchen es geht, und ich frage Sie: Der §98, wie verstehen Sie diesen: Wer zum Nachteil der Deutschen Demokratischen Republik - und unsere Grenzen sind uns alle bekannt - für einen Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit ausübt, sich für eine solche Tätigkeit anwerben läßt oder zur Mitarbeit anbietet, wird mit Freiheitsstrafen von bis zu 8 Jahren bestraft. Wer ist damit gemeint? (Prof. Dr. Heuer, PDS: BND! - Heiterkeit vorwiegend bei PDS) Prof. Dr. Wünsche, Minister der Justiz: Es gibt eine ganze Reihe von Regelungen, ich könnte hier auch andere anführen, die unter Umständen derartige Anfragen aus-lösen, z. B. auch die Bestimmung über Staatssymbole u. ä. Hier muß man sicher davon ausgehen, daß dies eine Übergangsregelung ist, die sich auch auf neue Bedingungen im Hinblick auf den Vereinigungsprozeß einzustellen hat. Aber ich würde eine solche Regelung in dem sich zunehmend herausbildenden gesamtdeutschen Innenverhältnis nicht für anwendbar halten, wenn das die Frage war. (Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön.) Dr. Opitz (Die Liberalen): Herr Minister! Ich habe eine Frage. Warum adaptieren Sie das Strafgesetzbuch der DDR durch dieses Strafrechtsänderungsgesetz an unsere neue Situation? Dieses Strafgesetzbuch war ein wesentliches Instrument der Unterdrückung und der antidemokratischen Politik, (Beifall bei Bündnis 90/Grüne) und durch dieses Änderungsgesetz ist der Duktus nicht ganz beseitigt. (Beifall bei Bündnis 90/Grüne) Der läßt sich nicht beseitigen. Ich würde das ganz gerne ausführen an einem ganz kurzen Beispiel. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Das ist leider nicht möglich. Es handelt sich um Fragen. Ich muß das konsequent bei allen Leuten machen. Die Frage haben Sie gestellt. Bitte schön die Antwort. (Zwischenruf von Dr. Opitz, Die Liberalen: Gestatten Sie noch eine Frage?) Ich gestatte dann noch eine Frage, ja gerne, aber diese Frage ist beendet und wird beantwortet. Prof. Dr. Wünsche, Minister der Justiz: Die Frage des Duktus ist sicherlich schon dadurch zum Teil beantwortet, daß ja dieses 6. Strafrechtsänderungsgesetz auch die vollständige Beseitigung der in diese Richtung zielenden Artikel, den Paragraphen vorgestellten und vorgeschalteten Artikel des Strafgesetzbuches bedeutet und zum Ziel haben soll. Im übrigen ist es ganz sicherlich so, und da stimme ich auch, und dies ist meine persönliche Auffassung, mit maßgeblichen Strafrechtswissenschaftlern der BRD überein, daß man auch dort das im wesentlichen aus dem Jahre 1871 stammende Strafgesetzbuch, was selbstverständlich vielfältig novelliert worden ist, in vielen Fragen für entwicklungs- und reformbedürftig hält, und ich würde auch hier bei der Bewertung unter Weglassung der Artikel des Strafgesetzbuches sehr viele Regelungen in die- 425;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 425 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 425) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 425 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 425)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Einführung zur Bearbeitung von feindlich-negativen Gruppen unter Strafgefangenen und einzelne Strafgefangene sowie der weiteren Perspektive dieser nach ihrer Strafverbüßung. Ein weiterer Gesichtspunkt hierbei ist die Konspirierung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung erhöht und die Konzentration auf die Arbeit am Feind verstärkt werden kann und muß. Deshalb ist auf der Grundlage der gemeinsamen Lageeinschätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheitan Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen XIV; Unterstützung der Leiter der Abteilungen bei der Durchführung der Aufgaben des Strafverfahrens im Rahmen ihres politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem zuständigen Staatsanwalt Gericht zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, verbunden mit der doppelten Pflicht - Feinde wie Feinde zu behandeln und dabei selbst das sozialistische Recht vorbildlich einzuhalten.

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