Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 403

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 403 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 403); Frau Dr. Fischer (PDS): Ganz kurz. Sie haben gesagt, daß alle Sachen erhalten bleiben, z. B. Babyjahr usw. Da habe ich natürlich eine Frage an Sie. Was glauben Sie, wenn der Betrieb im Babyjahr dieser betreffenden Frau konkurs geht, wie verhält es sich dann? Frau Dräger(SPD): Sie meinen, wer dieser Frau Geld bezahlt, wenn der Betrieb nicht mehr existiert? Dann wird sie wahrscheinlich Arbeitslosengeld bekommen. Aber diese Frage möchte ich kompetenterweise der Regine weitergeben. FrauDr. Hildebrandt, Minister für Arbeit und Soziales: Solche Verpflichtungen werden dann vom Arbeitsamt übernommen, wenn der Betrieb in Konkurs geht, wie es auch jetzt schon ist. Dann wird der Betriebsanteil vom Arbeitsamt gezahlt. So wird es bei diesen Leistungen auch sein. Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Gibt es weitere Anfragen? - Keine mehr. Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht mehr vor. Die Aussprache ist damit beendet. Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung des Gesetzes. Ein Geschäftsordnungsantrag. Bitte. (Zuruf von der PDS: Auf der Grundlage des § 20 beantragt die PDS-Fraktion, die Beschlußfähigkeit festzustellen.) Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Ich gebe noch einmal § 20 zur Kenntnis: „Die Volkskammer ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Saal anwesend ist. Sie gilt als beschlußfähig, solange die Beschlußunfähigkeit nicht förmlich festgestellt ist. Wird vor Beginn einer Abstimmung die Beschlußfähigkeit von einer Fraktion oder von mindestens drei von 100 Abgeordneten bezweifelt und auch vom Tagungsvorstand nicht einmütig bejaht - und das können wir hier nicht -, ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlußfähigkeit durch Zählung der Stimmen festzustellen. Nach Feststellung der Beschlußunfähigkeit hebt der Präsident die Tagung sofort auf.“ In Verbindung mit der Abstimmung wird die Beschlußfähigkeit geklärt. Wir kommen also zur Abstimmung über die Überweisung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsgesetzbuches, verzeichnet in der Drucksache Nr. 66 an die genannten Ausschüsse. Wer von den anwesenden Abgeordneten dafür ist, daß dieses Gesetz an die Ausschüsse überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen, und ich bitte zugleich die Schriftführer, zu zählen. Nochmals: Im Zusammenhang mit der Abstimmung ist die Beschlußfähigkeit zu überprüfen, das heißt, die Stimmen sind auszuzählen. Ich bitte, zur gleichen Zeit die Anwesenden zu zählen. Nun bitte ich diejenigen, die dagegen sind, daß dieses Gesetz an die Ausschüsse überwiesen wird, um das Handzeichen. - Eine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Ich bitte festzustellen, wieviel Abgeordnete anwesend waren. Antrag zur Geschäftsordnung. (Unruhe im Saal) (Dr. Keller, PDS: Ich will eine friedliche Lösung Vorschlägen. - Gut.) Der Antrag zur Geschäftsordnung ist wieder zurückgenommen worden. (Dr. Keller, PDS: Ich habe ihn nicht zurückgenommen.) (Prof. Dr. Walther, DSU: Anträge zur Geschäftsordnung gehen immer vor!) Zum Antrag zur Geschäftsordnung habe ich das Wort erteilt. Dr. Keller, (PDS): Frau Präsidentin, die Fraktion wollte auf ein Problem aufmerksam machen, das das Präsidium bitte in der künftigen Arbeit berücksichtigen muß. Das Parlament sitzt seit 9.00 Uhr ohne Pause hier. (Beifall bei allen Fraktionen) Es ist klar, jeder hat eine Planung. Wir wollten mit dem Antrag nicht die Arbeit des Parlaments behindern, wir wollten auf das Problem aufmerksam machen, daß zur Planung auch gehört, daß gesichert wird, daß das Parlament beschlußfähig ist. Wir ziehen unseren Antrag zurück. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Ist das Hohe Haus damit einverstanden, daß wir die Beschlußfähigkeit jetzt nicht feststellen? Damit gilt dieses Hohe Haus als beschlußfähig. Obwohl die Mehrheit der Abgeordneten sich für die Überweisung ausgesprochen hat, bitte ich trotzdem, auf Antrag des 1. Vizepräsidenten noch einmal darüber abzustimmen, ob an die Aus-schüssse überwiesen wird. Wer dafür ist also, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist die Mehrheit der Abgeordneten dafür. Damit ist die Drucksache Nr. 66 an die genannten Ausschüsse überwiesen. Ich rufe den letzten Punkt der Tagesordnung auf, Punkt 7, und bitte doch in Anbetracht der Gesamtsituation um Verständnis. Das Präsidium nimmt die Kritik zur Kenntnis, daß wir hier seit 9.00 Uhr ohne Pause durcharbeiten. Wir haben uns entschlossen, keine Pause zu machen, weil das Bedürfnis besteht, doch relativ früh die Züge zu erreichen, und eine größere Pause würde das verhindern. Wir bitten deshalb um Disziplin und Mitarbeit. Wir kommen also zu Punkt 7 der Tagesordnung: Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zur Verlängerung der Legislaturperiode der Richter und Schöffen (Drucksache Nr. 57 a). Auf der gestrigen 11. Tagung der Volkskammer wurde der Antrag der Fraktion der SPD zur Verlängerung der Legislaturperiode an den Rechtsausschuß der Volkskammer überwiesen. Der Rechtsausschuß hat diesen Antrag der Fraktion der SPD beraten, und ich bitte den Vorsitzenden des Rechtsausschusses der Volkskammer, den Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, zu dieser Beschlußempfehlung das Wort zu nehmen. Hacker, Berichterstatter für den Rechtsausschuß: Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es ganz kurz machen. Der am gestrigen Tage übergebene Antrag ist in der Ausschußsitzung beraten worden. Es ist festgestellt worden, daß dem Antragsinhalt zuzustimmen ist. Der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Es ergibt sich lediglich eine Formulierungsveränderung in der Überschrift. Diese haben Sie aus der vorliegenden Unterlage bereits entnommen. Ich-kann also abschließend empfehlen, über den Antrag abzustimmen und dem Beschluß Ihre Zustimmung zu geben. Ich bitte, die Abstimmung durchzuführen. Danke schön. (Beifall) 403;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 403 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 403) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 403 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 403)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung oder dessen Stellvertreter, in den Bezirken mit Genehmigung des Leiters der Bezirks-verwaltungen Verwaltungen zulässig. Diese Einschränkung gilt nicht für Erstvernehmungen. Bei Vernehmungen in den Zeiten von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr die . finden, wohin die Untersuchungsgefangen den, welcher zum Wachpersonal der anderweitige Arbeiten zu ver- gab ich an, daß täglich von daß in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die effektivste und wirkungsvollste Abschlußart darstellt, ergeben sich zwingend Offizialisierungs-erfordepnisse. Diese resultieren einerseits aus der Notwendigkeit der unbedingten Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung der Ziele, Absichten und Maßnahmen sowie Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß die schöpferische Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen stellen die genannten Beispiele gestalteter Anlässe und hierauf beruhende Offizialisierungsmaßnahmen durch strafprozessuale Prüfungshandlungen grundsätzlich nur verallgemeinerungsunwürdige Einzelbeispiele dar.

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