Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 393

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 393 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 393); für jedermann, auch den Gutverdienenden, hin zu Subventionen für Personen und Bevölkerungsgruppen, die - aus welchen Gründen auch immer - in Not geraten sind. Die Hilfe soll die Menschen befähigen, wieder auf eigenen Füßen zu stehen. Ich möchte es besonders betonen: Sozialhilfe ist ein gesetzlich geregelter Anspruch des Bürgers, kein staatliches Almosen. (Beifall) Alle Abgeordneten dieses Hauses sollten mit dem Begriff Sozialhilfeempfänger sehr vorsichtig umgehen, damit nicht ein negatives Personenmerkmal gesetzt wird und die Bürger verunsichert. (Beifall) Die Bürger nehmen mit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe einen geregelten Anspruch, der ihnen zusteht, wahr, ich wiederhole es noch einmal. Beim Beitrag der Opposition fiel mir eben auf, daß man doch einen Gesetzestext durchaus mit verschiedenem Auge lesen kann und verschiedene Schlußfolgerungen ableitet. Bei der PDS haben wir es in der vorigen Woche ja auch gemerkt, als wir einen anderen Text hier zu verhandeln hatten. Ich möchte auf einen kleinen Fehler noch aufmerksam ma--hen. Im § 12, Zeile 7, ergibt sich aus meiner Ansicht erst ein nn, wenn man das Wort „nicht“ einfügt. Ich empfehle die Überweisung an die genannten Ausschüsse. Danke. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Wöstenberg und bitte jetzt von der Fraktion Bündnis 90/Grüne die Abgeordnete Frau Birthler, das Wort zu nehmen. Frau Birthler für die Fraktion Bündnis 90/Grüne: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht über die Zeitnot klagen, denn ich war in gewisser Weise privilegiert. Mir lag das Gesetz, über das ich jetzt sprechen werde, nicht erst heute früh vor, sondern schon gestern abend. Der Entwurf und ich hatten also eine ganze Nacht für uns. Ich sage das deswegen, weil an einigen Punkten meiner Ausführungen vielleicht och etwas mehr Informationen nötig sind, als wenn Sie diesen i'ext auch schon gestern abend gehabt haben. Ich bitte insofern um etwas Nachsicht bei der Bemessung der Redezeiten. Das trifft natürlich auf alle Fraktionen zu. Das Thema der Sozialhilfe ist bedrückend. Ich denke, das geht den meisten so, denn der Gang zum Sozialamt ist bitter, und er wird auch in Zukunft bitter bleiben, auch wenn man versucht, kosmetisch an diesem Begriff etwas zu verändern. Bitter ist dieser Gang aus subjektiven und aus objektiven Gründen. Ich komme darauf noch zurück. Zweifellos, das möchte ich sagen, um hier Mißverständnisse zu vermeiden, bin ich der Meinung, daß es in Zukunft, in etwas weiterer Zukunft vielleicht vielen Menschen in diesem Lande nach und nach immer besser gehen wird. Zweifellos ist es aber auch so, daß es vielen Menschen im Laufe der Zeit schlechter gehen wird. Sie werden mir als einem Mitglied der Initiative Frieden und Menschenrechte nicht verdenken, daß mir die letztere Personengruppe sehr viel wichtiger ist als die Gruppe derer, die über Möglichkeiten von Steuerabschreibung bei Höchstverdienern nachdenkt. (Zuruf: Meinen Sie die Bonzen?) Wir verdienen ja auch nicht schlecht. Die Tatsache, daß Sozialhilfeempfänger einen großen Anteil der Bevölkerung in Zukunft ausmachen werden, ist für die DDR ein neues Phänomen. Sozialhilfe wird Lebensgrundlage für viele sein, und wir müssen den Umgang damit lernen. Dazu gehört -das ist hier schon angeklungen - natürlich, daß man Leute ermutigen muß dazu, Sozialhilfe selbstbewußt in Anspruch zu nehmen. Sie ist in der Tat ein gesetzlich zustehendes Recht. Allerdings wird diese selbstverständliche Inanspruchnahme durch die im Gesetz festgelegte Praxis erheblich erschwert. Das Sozialhilfegesetz ist nötig, bitter nötig, aber man muß bei allem wissen, daß es sich um ein schmerzstillendes Medikament sozusagen handelt für eine Krankheit, die keine individuelle, sondern eine gesellschaftliche ist. Therapie und Prophylaxe sind nur auf andere Weise möglich. Dazu gehört Arbeitspolitik, wirtschaftliche Entscheidungen und die Höhe der Erwerbslosenbezüge. Und -hier schließt sich der Kreis zu der gestrigen Diskussion - Anteile am Volksvermögen haben damit auch zu tun, denn Eigentumsfragen sind Sozialfragen. Wenn eine kinderreiche Familie ihren Anteil, der ihr bisher vorenthalten wurde, am Volkseigentum erhält, kann sie damit vielleicht ihre Wohnung sichern. Ziel - und da sind wir uns, denke ich, alle einig - ist, daß es möglichst wenig Erwerbslose und damit auch möglichst wenig Sozialhilfeempfänger geben wird. Ausgangspunkt für die Erarbeitung des uns vorliegenden Gesetzentwurfes ist das Bundessozialhilfegesetz. Und das ist ja auch ganz vernünftig, denn wir bewegen uns ja auf ein gemeinsames Gesetzeswerk zu. Natürlich muß es von diesem Gesetz auch eine DDR-Version geben, dachte ich, weil ich dachte, daß in der DDR-Version dieses Gesetzes die entstehenden zusätzlichen Härten für DDR-Bürger entsprechend stärker aufgefangen werden würden. Aber ich mußte mich eines Besseren belehren lassen. Wenn man beide Texte nebeneinander hält, fällt schon auf, daß der eine 144 Artikel hat, der andere 42. Das liegt natürlich auch daran, daß manche Fachgebiete auf andere Weise geregelt werden. Aber es liegt auch daran, daß bei dem DDR-Gesetz einige wichtige Passagen fehlen. Davon war vorhin schon die Rede. Zweifache Einschränkug gegenüber dem bundesdeutschen So-zialhilfegesetz: einmal die Höhe der Bezüge und einmal eine Einschränkung der Leistungen. An dieser Stelle ist also ein kleiner Exkurs nötig. Sozialhilfe wird im wesentlichen in zwei große Gruppen geteilt. Das eine ist die Hilfe zum Lebensunterhalt. Man spricht dabei von bestimmten Regelsätzen. Ich möchte Ihnen die entsprechende Festlegung aus dem Text vorlesen: „Die Regelsätze sind für den Haushaltsvorstand und für sonstige Haushaltsangehörige festzusetzen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die Regelsätze unter dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt unterer Lohngruppen “ usw. Das heißt also, wir werden in der DDR wesentlich niedrigere Regelsätze haben als in der Bundesrepublik. Ich möchte in diesem Zusammenhang aufmerksam machen auf eine Merkwürdigkeit, diesen Begriff Haushaltsvorstand. Hier wird also eine Spezies neu geschaffen, von der ich dachte, daß es sie in der DDR nicht mehr gibt. Man kann sich freuen auf die Auseinandersetzungen zwischen Ehepaaren, wer von beiden nun der Haushaltsvorstand sein wird in Zukunft. (Beifall beim Bündnis 90/Grüne und der PDS) In unserem Gesetz war bis jetzt die Rede von Alleinstehenden und Ehepaaren. Und ich fand das ganz gut so. Zweite Gruppe von Sozialhilfeleistung: Hilfe in besonderen Lebenslagen. Es war schon die Rede davon. Der im Bundessozialhilfegesetz vorgesehene Katalog ist ganz entscheidend gekürzt worden. Es fehlen wirklich außerordentlich wichtige Maßnahmen in unserer, in der DDR-Version des Gesetzes, z. B. Hilfe zum Aufbau und zur Sicherung der Lebensgrundlage, Hilfe zur häuslichen Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes im 393;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 393 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 393) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 393 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 393)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem aus den operativen Möglichkeiten, aus dem unterschiedlichen Entwicklungsstand und Grad der Zuverlässigkeit sowie aus der Verschiedenarfigkeit der Motive für die bewußte operative Arbeit der im Operationsgebiet.

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