Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 363

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 363 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 363); noch mehr Sportler fielen in Ungnade, weil sie Rückgrat besaßen und sich nicht für politische Zwecke mißbrauchen ließen. Mit dem Übergang zur Demokratie in unserem Lande dürfen wir nicht in den Fehler verfallen, dem Leistungssport wegen seines vergangenen Mißbrauchs keinerlei Aufmerksamkeit zu schenken. Die Förderung und Unterstützung unserer Olympiakämpfer sollte in dem Rahmen erfolgen, wie es unser Staatshaushalt zuläßt. Leistungssport kann nur im engen Zusammenhang mit der Leistungskraft unserer Wirtschaft gesehen werden. Alles andere wäre ungesund und deshalb abzulehnen. Eine Beteiligung um jeden Preis auf Kosten der Bevölkerung kommt nicht in Frage. Aber die Gewißheit, daß unsere junge Demokratie den Olympiakadern die finanziellen und materiellen Mittel für eine erfolgreiche Teilnahme in einer gemeinsamen deutschen Mannschaft an den Olympischen Spielen bewilligt, gibt allen Sportlern, Trainern und Sportmedizinern die notwendige Sicherheit und Ruhe für die kontinuierliche Vorbereitung. Den Behindertensportlern im Leistungsbereich sind ähnliche Bedingungen zu schaffen, damit auch sie für ihre Anstrengungen belohnt werden und an den Paraolympics, dem sportlichen Völkertreffen der Behinderten, teilnehmen können. Einige Bemerkungen zur gegenwärtigen Situation im Sport: Gestern wurden Meldungen laut, die in der Bevölkerung auf sehr große Skepsis gestoßen sind, weil sich viele Veränderungen im Sport notwendig machen, und ich finde es deshalb ange- ■acht, an dieser Stelle einige Bemerkungen dazu zu machen. Auf dem Wege von einem zentralistischen Staatssport zu einem unabhängigen und selbständigen Sport als einer gesellschaftlichen Kraft mit föderativen Charakter, die unsere gewonnene freiheitlich-demokratische und soziale Grundordnung anerkennt, sind viele Veränderungen notwendig. Die Demokratisierung des Sports, welche von der Basis bis zur Spitze erfolgt, ist einzig und allein die Sache der Sportbewegung, auch die personellen Veränderungen. Der Staat darf und will nicht in diesen Umformungsprozeß eingrei-fen. Aber da der Staat in der Übergangsphase Hauptgeldgeber für den Sport ist, muß die Frage nach dem bisherigen Demokratisierungsgrad erlaubt sein. Gelder, die vom Staat dem Sport zufließen, sind jetzt öffentlich zu machen und zu begründen. In der Übergangsphase sollten Machtfragen im Bereich des Sports in den Hintergrund treten. Sportgremien, Ministerien, Parlament und Kommunen müssen Zusammenarbeiten, um beim Übergang zu einem neuen, selbständigen Sport mit den demokratischen Richtlinien den Schaden zu begrenzen. Die finanzielle Absicherung der Vereine - bekanntlich fallen die Zuschüsse, die bisher von den Betrieben und Kombinaten gegeben wurden, weg -, die Sicherstellung von Sportstätten, die Erhaltung der ehrenamtlichen Helfer und die Erhaltung aller jorttreibenden ist möglichst zu sichern. Vieles, was sich im Sport bewährt hat, muß erhalben bleiben. Dazu zähle ich den Schulsport, den Hoch- und Fachschulsport, die DHfK, die Sportlehrerausbildung an den Universitäten und vieles mehr. Über andere Einrichtungen, wie zum Beispiel die KJS, sind Überlegungen anzustellen, wie sie auch unter den neuen Bedingungen für den Sport genutzt werden können. Ein gutes Beispiel dafür gaben die Jenenser, indem sie ein Sportgymnasium eingerichtet haben, und daran könnte man sich anlehnen und in anderen Städten ähnliche Dinge einrichten, die nicht nur von den Sportlern genutzt werden, sondern darüber hinaus auch von anders interessierten Kindern, also von Kindern, die musisch begabt sind und gleichermaßen in diesen Schulen ausgebildet werden könnten. Ein verstärkter Sportunterricht, ein verstärkter musischer Unterricht und andere Möglichkeiten sind dadurch gegeben. Damit würde unserem Sport eine sehr große Hilfe gegeben werden. Auch Sportmedizin und Sportwissenschaft sollten einen festen Platz in der neuen Sportbewegung finden. Für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit unseres Sports sind schnell gemeinsame deutsche Meisterschaften in den einzelnen Sportarten notwendig, ansonsten verlieren wir unsere Leistungsträger, und das Leistungsvermögen in der DDR sinkt auf den Durchschnitt. Werte Abgeordnete! Stellen Sie sich bitte den aufgeworfenen Problemen und helfen Sie mit, damit unser Sport mit geringen Schäden die Übergangsphase überwinden und weiterhin seine wichtige soziale Aufgabe erfüllen kann. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Ullmann: Wir danken Ihnen, Herr Abgeordneter. Das Präsidium hat zu diesem Antrag, der Ihnen in Drucksache Nr. 56 vorliegt, keine Aussprache vorgesehen. Man könnte ja nach dieser ermunternden Rede jetzt an eine Gymnastik denken. (Heiterkeit) Das würde uns aber, denke ich, in die Gefahr bringen, olympische Sitzungsleistungen vollbringen zu müssen und uns dem erwünschten Ende dieses Sitzungsmarathons eher entfernen. Darum schlage ich jetzt sofortige Abstimmung vor. Der Antrag ist zu überweisen an den Ausschuß für Jugend und Sport als den federführenden und zusätzlich an den Ausschuß für Arbeit und Soziales. Wer diesem Vorschlag zu folgen bereit ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Keine; nein, eine! Schade! (Heiterkeit) Ich rufe jetzt als letzten Punkt der Tagesordnung auf: 9. Antrag der Fraktion der SPD in der Volkskammer zur Verlängerung der Legislaturperiode der Richter und Schöffen (Drucksache Nr. 57) Als Einbringer erhält das Wort der Abgeordnete Schwanitz von der SPD-Fraktion. Schwanitz (SPD): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorgelegte Entwurf zur Beschlußfassung ist aus Mißtrauen geboren. Für mich persönlich zeigen die angestrebten Probleme, daß ein gewisses Maß an Mißtrauen auf allen Ebenen der parlamentarischen Arbeit mit Sicherheit angebracht ist. Lassen Sie mich das bitte erklären. In der DDR ist das Amt von Richtern und Schöffen eine Wahlfunktion. Das Gerichtsverfassungsgesetz, das nach wie vor Gültigkeit besitzt, schreibt hier eine Legislaturperiode von vier Jahren vor, geknüpft an das entsprechende Gremium der jeweiligen Ebene der Volksvertretung. Es gibt hier eine Frist von drei Monaten, die besagt, daß nach entsprechender Neuwahl der jeweiligen Volksvertretung spätestens bis zum Ablauf dieser Frist eine analoge Wahl der Richter und Schöffen zu erfolgen hat. Als wir uns in der Volkskammersitzung am 31. 5., letzte Woche Donnerstag, in 1. Lesung mit dem Richtergesetz auseinandersetzten, führte der Staatssekretär aus dem Justizministerium, Dr. Nissel, dort unter anderem an, daß für die Bearbeitung des Richtergesetzes ein Zeithorizont bis zum 6.8.1990 anstehen würde. Ich zitiere wörtlich: „So können die Richter der Kreisgerichte nur noch bis zum 6. August dieses Jahres fungieren. Danach würde die Rechtsprechung zum Stillstand kommen. Das zu verhindern, ist für den Zeitpunkt der Vorlage des Richtergesetzentwurfes bestimmend.“ Als am gestrigen Tage der Rechtsausschuß der Volkskammer tagte und das Richtergesetz behandelte, wurde dort durch einen Vertreter des Ministeriums der Justiz der Zeithorizont auf den 17. 6. 1990 verlagert. Der 17. 6. 1990 sei der Termin, an dem die Wahlperiode der Richter des Obersten Gerichts abläuft. Bis zu diesem Zeitpunkt sei spätestens eine Lösung herbeizuführen. Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß wir uns als Volkskammer einem solchen Zeitdruck bei der Behandlung des Rich- 363;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 363 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 363) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 363 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 363)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in Durchführung der Beschlüsse der Parteiund Staatsführung, der Verfassung, der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften der und der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit hat der verantwortliche Vorführoffizier der. Vorsitzender, des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen und so zu handeln, daß die dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Abteilung durch kluges operatives Auftreten und Verhalten sowie durch eine aktive, zielgerichtete Kontrolle und Observant tion seitens der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer als im Forschungsprozeß erkannte zentrale Komponente für deren Auswahl, Erziehung und Befähigung sowie als Ausgangspunkte für weitere wissenschaftliche Untersuchungen, idciVaus ergebender ,onsedie Ableitung und Begründung quenzen für die Gestaltung der Einarbeitung von neu eingestellten Angehörigen dfLinie Untersuchung als Untersuchungsführer, - die Herausareiug grundlegender Anforderungen an die Gestaltung eiEst raf en, wirksamen, auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten.

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