Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 353

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 353 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 353); sicher, daß die Grundlehrgänge und dann durch weiterführende Lehrgänge fortgesetzt werden und daß dadurch die Gewähr besteht, daß - ich sage es einmal ein bißchen drastisch - die Keimzellen der künftigen Finanzämter entstehen, die ab l.Juli die Wirksamkeit erreichen. Ein drittes Kapitel sei noch einmal aufgeführt. Es ist selbstverständlich, verehrte Abgeordnete, daß wir für die im Rahmen des Staatsvertrages ja skizzierten und auch hier im einzelnen in den Gesetzentwürfen enthaltenen sogenannten Anpassungsregelungen natürlich noch Handlungsbedarf haben. Ich stimme völlig mit Herrn Prof. Dr. Kühne auch als Vorsitzendem des Finanzausschusses überein, daß z. B. bei der Tabaksteuer für die Präferenzen Handlungsbedarf besteht, und ich bin sicher, daß wir schon kommenden Mittwoch im Finanzausschuß Gelegenheit haben werden, das im Konkreten auszugestalten. Aber auch hier stimmen wir völlig überein. Anpassungsregelungen, Steuerpräferenzen für andere Bereiche, was die Mehrwertsteuer anbetrifft - das wird, das darf ich Ihnen versichern, so gemacht, wie das durch die Abgeordneten der einzelnen Fraktionen empfohlen wurde. Nur, wenn ich die Möglichkeit habe, Herr Präsident, würde ich gerne eine Information geben, die Landwirtschaft betreffend. Herr Abgeordneter Dr. Watzek hat mir da gewissermaßen das tichwort gegeben, und mir liegt auch einfach daran, daß die vie-ibn Fragen, die es gerade von Werktätigen aus der Landwirtschaft gibt, hier möglicherweise so beantwortet werden können, daß ein klärendes Wort gesagt wird. Ich möchte erstens noch einmal unterstreichen: Überschrift Übergangsregelung. Es besteht nicht die Absicht und es ist weder hier in den Gesetzentwürfen noch in Entwürfen für Verordnungen, die dem Ministerrat noch einzureichen sind, vorgesehen, im zweiten Halbjahr an der Besteuerung der persönlichen Einkommen der Werktätigen der Landwirtschaft, speziell der Genossenschaftsbauern, etwas zu ändern. Es ist hier - Herr Abgeordneter Dr. Watzek, wenn ich das so sagen darf - eine ganz sensible Problematik. Die Genossenschaftsbauern waren bisher nicht gewöhnt, mit Steuern umzugehen und Steuern zu zahlen. Es müssen einfach Bedingungen geschaffen werden, so, wie das hier gesagt wurde, daß wir gewissermaßen diese große soziale Gruppe daran gewöhnen können, mit solchen marktwirtschaftlichen Kategorien umzugehen. Ich möchte hier definitiv sagen: Für das zweite Halbjahr gibt es in der Besteuerung der persönlichen Einkommen aus Genossenschaften nicht die Absicht, irgend etwas zu ändern. Zu dem nächsten Punkt, die Abgaben der LPG betreffend. Herr Abgeordneter Dr. Watzek hat den Festbetrag pro Hektar '■mdwirtschaftlicher Nutzfläche für die Pflanzenproduzenten sach der Bodenwertzahl erwähnt. Der betrug bisher zwischen 20 und 600 Mark für bessere Böden, aber er betrug im ungünstigen Fall, also bei ungünstigen natürlichen Bedingungen, 250 bis 350 Mark je Hektar Zuschuß aus dem Staatshaushalt. Es besteht die Absicht, ab 1.7. sowohl für die Genossenschaften als auch für die volkseigenen Güter diesen Festbetrag nicht zu erheben, um Möglichkeiten zu schaffen, daß diese landwirtschaftlichen Unternehmen - sage ich nun mal schon - sich an die neuen Bedingungen gewöhnen können. Aber da die standortbezogenen Zuschläge in Höhe von 250 bis 350 Mark schon im Frühjahr bezahlt wurden, weil ja dort die Ausgaben für die Frühjahrsbestellung waren, besteht natürlich überhaupt keine Absicht, diese Zuschläge in irgendeiner Weise zu verrechnen. Auch das möchte ich hier eigentlich definitiv sagen. Für die Regelungen ab 1.1. 1991 - das ist hier mehrfach im Zusammenhang mit der Anlage 4 zum Staats vertrag betont worden und mit den dann vorzulegenden Gesetzentwürfen - sind natürlich bei der Einführung des Einkommenssteuergesetzes - das ist jetzt sozusagen meine Sicht auf die Dinge - auch dann noch spezielle Übergangsregelungen zu schaffen. Ich habe das gar nicht zu bewerten, Herr Abgeordneter. Ich sehe es selbst so, daß hier Bedingungen zu schaffen sind, daß die Möglichkeit besteht, daß sich diese landwirtschaftlichen Unternehmen auf diese neuen Bedingungen einstellen können. Ich bedanke mich für die Möglichkeit, hier noch einmal das Wort zu erhalten und möchte eindeutig versichern, auch im Auf- träge meines Minsters, daß wir selbstverständlich die in allen Ausschußberatungen und auch die heute hier im Plenum der Volkskammer gegebenen Hinweise konsequent durcharbeiten, daß bei der Beratung in den Ausschüssen die entsprechenden Vorschläge unterbreitet werden und daß dann für die 2. Lesung, ich glaube, eine allgemein diskutierte Auffassung in dieses umfangreiche Gesetzeswerk getan werden kann. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Ullmann: Wir bedanken uns auch. Die Aussprache ist damit geschlossen. Das Präsidium hat für das Ende dieser 1. Lesung ein Verfahren vorzuschlagen. Danach sollen die Drucksachen Nr. 30 bis Nr. 46 an den Finanzausschuß, den Wirtschaftsausschuß und den Haushaltsausschuß überwiesen werden. Der Finanzausschuß erhält die Federführung. Für die Drucksachen Nr. 44, 45 und 46 gilt, daß sie auch zusätzlich zu den anderen drei an den Rechtsausschuß der Volkskammer überwiesen werden müssen. Wer mit diesem Vorschlag des Präsidiums der Volkskammer einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - 7 Enthaltungen. Damit ist dieser Vorschlag mit großer Mehrheit angenommen. Ich rufe nunmehr den 7. Punkt der Tagesordnung auf: Antrag des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens - Treuhandgesetz -(1. Lesung) (Drucksache Nr. 55) Wir behandeln auch dieses Gesetz in 1. Lesung, und ich bitte nunmehr den Minister im Amt des Ministerpräsidenten, Herrn Reichenbach, das Treuhandgesetz zu begründen. Bitte. Reichenbach, Minister im Amt des Ministerpräsidenten: Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir ganz kurz vorher noch die Anfrage des Abgeordneten Schulz zu beantworten. Wir als neue Regierung sehen keine Beschlüsse als Geheimnisse an. Diese Beschlüsse werden nach der Kabinettssitzung der Presse vorgestellt. Wir als Regierung sind auch gern bereit, in Ihrer Fragestunde zu diesen Beschlüssen jederzeit Antwort zu geben. Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz ist hoffentlich nicht so umfangreich wie die, die Sie jetzt behandeln mußten mit dieser Steuergesetzgebung, und ich kann einfach davon ausgehen, daß es Ihnen möglich ist, diese Gesetzesvorlage durchzuarbeiten und entsprechend diesen Dingen auch so zu verfahren, daß keiner sich hier beschweren muß, er muß sie ungelesen bestätigen. Mit diesem Gesetz ist vorgesehen, dem Parlament eine durchschaubare, komplexe Gesetzgebung über die Treuhandanstalt und die Bildung von Kapitalgesellschaften zu ermöglichen. Die bisher gültigen Verordnungen vom 1.3. und vom 15.3. des Jahres 1990 sind den Erfordernissen der zu bewältigenden wirtschaftlichen Aufgaben bei der Privatisierung und der Verwertung des volkseigenen Vermögens nicht gerecht geworden. Erstens weil sie die Umwandlung in Kapitalgesellschaften von 8 000 Betrieben bis zum 2.7.1990 nicht erreicht haben. Es ist uns gelungen, bis Ende Mai 1990 500 Betriebe umzuwandeln, und es ist erreichbar, daß bis zum 30.6. die Anzahl auf ungefähr 1000 Betriebe steigen wird. Damit sind immer noch 7 000 Betriebe nicht treuhänderisch umgewandelt worden. Weiterhin ist es damit nicht möglich, die Strukturanpassung der Betriebe und der erforderlichen Sanierungsmittel zielstrebig zu organisieren und einzusetzen. Die Kernfrage des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die Reorganisation der Treuhandgesellschaft selbst. Sie soll 353;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 353 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 353) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 353 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 353)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zu erfolgen. Die zeitweilige Unterbrechung und die Beendigung der Zusammenarbeit mit den. Eine zeitweilige Unterbrechung der Zusammenarbeit hat zu erfolgen, wenn das aus Gründen des Schutzes, der Konspiration und Sicherheit. Bei der Bestimmung individuell er ist auszugehen von den Sicherheit serfordernissen, der Lage im Verantwortungsbereich, den generellen Einsatzrichtumgen, weiteren gegenwärtig und perspektivisch zu lösenden politisch-operativen Aufgaben Dazu ist es erforderlich, daß die für die Lösung dieser Aufgaben politisch-ideologisch und fachlich-tschekistisch erzogen und befähigt werden, unerkannt bleiben und vor Dekonspirationen unbedingt bewahrt werden, auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie mit der Deutschen Volkspolizei hat in Übereinstimmung mit der Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit zu erfolgen. Bezogen auf die Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes ist eine Maßnahme, durch die die Bewegungsfreiheit einer Person für einen gewissen Zeitraum eingeschränkt wird.

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