Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 293

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 293 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 293); Wirkungen insbesondere in der Übergangsphase zu bewerten. Wir sollten unsere Aufmerksamkeit darauf richten, daß das Ziel, nämlich die schnelle Umwandlung der Wirtschaft, nicht vernachlässigt wird. Ich betone - und da sind sich die Liberalen in der gesamten DDR einig: Nur eine effiziente Volkswirtschaft ist der Garant für eine stabile und gleichzeitig soziale Gesellschaftsordnung. Es war uns leider nicht möglich, bis zum heutigen Tage alle Gesetze durchzuarbeiten. Aber ich möchte doch an einem Beispiel die Problematik aufzeigen. Wir gehen hier etwas positiver heran als Prof. Heuer. Ich sehe auch im Kreditwesengesetz einige Probleme, aber ich sehe sie mehr auf der Seite, wie unsere Betriebe in Gang kommen sollen, und sehe nicht gleich die schwärzeste Seite, den Konkurs. So wird zum Beispiel im § 18 der Kreditnehmer verpflichtet, durch die Vorlage der Jahresabschlüsse seine wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen. Das ist aber durch die derzeitige Situation in den Betrieben der DDR nicht möglich. Hier müssen entsprechende Rahmenbedingungen für die Gewährung von Krediten, z. B. Bürgschaften, geschaffen werden, damit die Umstellung auf effektive und wettbewerbsfähige Produktion nicht an der fehlenden Ausreichung von Krediten scheitert. In diesem Zusammenhang sind auch Überprüfungen von gefeiten Entschuldungsmaßnahmen einzelner Betriebe durchzu-Aren, wobei wir nicht der Meinung sind, daß eine globale Entschuldung einfach so durchgeführt werden kann. Weiterhin empfehlen wir, von den Ausschüssen zu prüfen, ob die Festlegung im § 3 Abs. 2 des Gesetzesentwurfes zur Wahrnehmung der Aufgaben der Landesregierung durch die Bezirksverwaltungen vorteilhaft ist. Die Einführung der in der Gesetzesvorlage vorgesehenen Teile von Gesetzen ist eine Voraussetzung für die einheitliche Wirtschaftsordnung in beiden deutschen Staaten. Damit schaffen wir die Basis auch für die staatliche Einheit. Je besser wir diesen Prozeß beherrschen, um so größer wird die Chance, durch baldige gemeinsame Wahlen den Wunsch des deutschen Volkes nach der Einheit Deutschlands zu verwirklichen. Wir, die Fraktion Die Liberalen, stimmen dem Antrag zur Überweisung in die Ausschüsse unter Federführung des Rechtsausschusses zu. (Beifall bei den Koalitionsparteien) äsidentinDr. Bergmann-Pohl: Vielen Dank, Herr Abgeordneter von Ryssel. Ich bitte jetzt von der Fraktion der DBD/DFD Herrn Dr. Meyer-Bodemann, das Wort zu nehmen. Dr. Meyer-Bodemann für die Fraktion DBD/DFD: Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Die Fraktion DBD/DFD hat dem Vertrag über die Schaffung einer Wäh-rungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich zugestimmt, weil dieser Vertrag dem Teil des deutschen Volkes, der in den Ländern Thüringen, Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern wohnt, Freiheit, Demokratie, Wohlstand sowie das Leben und Arbeiten wieder in einer ungeteilten deutschen Heimat verspricht. (Beifall) Wir haben diesem Vertrag auch deshalb grundsätzlich zugestimmt, weil sich unsere Wähler im Wahlkampf für die deutsche Einheit entschieden haben. Unsere Wähler haben uns Vertrauen geschenkt, weil wir ihre Ziele so gut wie möglich und ehrlichen Herzens verwirklichen wollen. Wir sind uns bei der Zustimmung zum Gesetz über die Inkraftsetzung von Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland in der Deutschen Demokratischen Republik - dem Mantelgesetz - nicht sicher, ob unsere Zustimmung, die im guten Glauben an die Gewissenhaftigkeit der Regierung bei den Staatsvertragsverhandlungen Deutsche Demokratische Repu-blik/Bundesrepublik Deutschland gegeben wird, auch nach Inkrafttreten dieses Mantelgesetzes dem Votum unserer Wähler in jedem Falle entspricht. Wir sind uns deshalb nicht sicher, weil wir die Gesetze, die geändert werden, nur teilweise oder gar nicht kennen. Bei allem Verständnis für den Zeitdruck im Hinblick auf die unseren Bürgern versprochene Währungsunion zum 2. Juli fragen wir: Warum erscheint in der Vorlage zum Mantelgesetz nicht der zusammengefaßte Wortlaut des entsprechenden bundesdeutschen Gesetzes? Warum gibt es kein detailliertes Informationsmaterial über die betreffenden Gesetze? Warum mutet man uns zu, über Nacht und ohne Sprachlehrer eine ungewohnte Gesetzessprache zu beherrschen? (Beifall bei der DBD/DFD-Fraktion) Wenn dem Bauern die Zeit davonläuft, auch dem Genossenschaftsbauern, dann sitzt er zur Sicherung seines Einkommens und zur Sicherung der Ernährung des Volkes auch am Sonntag oder Feiertag auf dem Traktor. Warum, Frau Präsidentin, tagt das Parlament nicht außerplanmäßig am Pfingstmontag zum Mantelgesetz, zu einem sehr wichtigen Gesetz, damit die Abgeordneten sich kundig machen und somit sachkundiger darüber beschließen können? Wir fordern von der Regierung und vom Präsidium dieser Kammer mehr Möglichkeiten zur Vorbereitung von Gesetzesvorlagen und bessere Möglichkeiten zur Nutzung des Zeitfonds. Aus dem Inhalt des vorgelegten Mantelgesetzes ergeben sich für unsere Fraktion folgende dringliche Fragen an die Regierung: Welches Anpassungsgesetz regelt den rechtlichen Status von Produktionsgenossenschaften des Handwerks, von Fischereigenossenschaften und landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften? Ein solches Anpassungsgesetz ist erforderlich, weil das bundesdeutsche und das Gesellschaftsrecht unseres Landes diese Körperschaften gar nicht enthält. Ohne entsprechendes Anpassungsgesetz müssen diese Betriebe aufgelöst und verkauft werden, um dann vielleicht eine dem Gesellschaftsrecht entsprechende Produktionsgenossenschaft unseres Rechtes oder des Rechtes der Bundesrepublik zu bilden. Diese Betriebe aber verkörpern rund eine Million Arbeitsplätze in der Deutschen Demokratischen Republik. Diese Betriebe sind im Gegensatz zu vielen volkseigenen Betrieben nicht oder nur wenig verschuldet und mit Krediten belastet, bedeuten also sichere Arbeitsplätze, die wir ohne ein solches Anpassungsgesetz aufs Spiel setzen. Ich glaube, das können wir nicht gebrauchen. Eine fundierte Antwort brauchen wir auch auf die dringlichen Fragen unserer Wähler, welche konkreten Inhalte die Gesetze -Gesetz zur Umwandlung von VEG in Landes-, Lehr- und Versuchsgüter der Staatsgüter, Gesetz über Wasser- und Bodenverbände, Gesetz zur Änderung des Jagdgesetzes, Gesetz zur Änderung des Lebensmittelgesetzes, das Tierzuchtgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das Fleischhygienegesetz der Bundesrepublik Deutschland, das Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Bundestierseuchenverordnung und schließlich - letztens - auch, welche konkreten Inhalte die Anlage 9 des Staatsvertrages denn nun bedeuten. Welche - das ist die zweite Frage - Einführungsfristen seitens der Regierung ab 1. Juli nach Inkrafttreten des Staatsvertrages sind dafür vorgesehen? Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Herr Abgeordneter! Gestatten Sie eine Zwischenfrage? (Dr. Meyer-Bodemann: Ja.) 293;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 293 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 293) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 293 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 293)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit in diesem Stadium strafverfahrensrechtlieher Tätigkeit und aus der Rechtsstellung des Verdächtigen ergeben. Spezifische Seiten der Gestaltung von VerdächtigenbefTagungen in Abhängigkeit von den individuellen Bedingungen des Einzclverfahrens folgende qenerelle Argumentationen zweckmäßig angewendet werden: Die wahrheitsgemäße Aussage Beschuldigter besitzt grundsätzliche Bedeutung als Beitrag zur Feststellung der Wahrheit im Ermittlungsverfahren in Realisierung der Beweisführungspflicht des Untersuchungsorgans als entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung der Aufgaben des Strafverfahrens sowie der politisch-operativen Aufgabenstellungen der Linie. Die Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus den in den Struktur- und Stellenplänen der Diensteinheiten und den Funktions- und Qualifikationsmerkmalen getroffenen Festlegungen unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfüllung abzuleiten.

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