Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 287

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 287 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 287); Entschuldigen Sie. Ist ja gut. Hier war noch eine Frage. Bitte. Zwischenfrage: Herr Abgeordneter Heuer! Ich bitte, meine Frage nicht als Provokation aufzufassen, wenn ich sie stelle. Ich muß sie als Frage stellen, um mein Anliegen deutlich zu machen. Ich unterstütze voll Ihre Befürchtungen, daß für unsere Bevölkerung hier ein Wust von gesetzlichen Bestimmungen auf uns zukommt, die sie nicht auf Anhieb begreifen kann. Es fällt auch den Juristen schwer. Ich unterstütze Ihr Anliegen, daß wir alles tun müssen, um die Bevölkerung aufzuklären und nicht irre zu führen. Und jetzt kommt meine Frage, die ich nicht als Provokation auffassen möchte. Bei Ihrem Punkt 1, den Sie nannten, wiesen Sie unter anderem darauf hin, daß es wahrscheinlich nun künftig so sein wird, bei den vielen Konkursverfahren, die vielleicht anlaufen können, daß das Bundesaufsichtsamt und das Kreditwesen bzw. westdeutsche Organe nach § 46 Absatz 2 entscheiden. Ich bitte aber zu beachten - das ist die Frage -, haben Sie dabei überlesen, daß die Regelung des § 46 Absatz 2 sich nur auf Konkursverfahren von Kreditinstituten bezieht? Das ist nämlich ein prinzipiell anderes, als wenn man den Schwarzen Peter hier darstellt, daß es ~;ch um alle Konkursverfahren handelt. Prof. Dr. Heuer (PDS): Also ich will Ihnen sagen, es ist natürlich möglich bei der Eile. Ich habe meine Rede heute Nacht vorbereitet. Wir werden uns darüber unterhalten. Aber es sind offenbar Bundesbürger, die die letzte Entscheidung fällen. Das halte ich für feststehend. Ich habe das ja auch beim Versicherungsschutzgesetz gesagt. Dr. Krause (CDU/DA): Zu allererst möchte ich mich bedanken, daß Sie Ihr Angebot gemacht haben, in Sachen der gesetzlichen Vorschriften konstruktiv zusammenzuarbeiten, von denen wir uns einen Fortschritt erhoffen. Ich möchte zur Bodenspekulation folgende Anfrage an Sie richten. Es steht in Anlage9 unter 4. folgendes: „Kann im Rahmen der Vertragsfreiheiten und den übrigen Klauseln vorgesehen werden.“ Könnten Sie sich vorstellen, daß wir als Verhandler der DDR uns darunter vorstellen, daß wir Klauseln zur Vermeidung von pekulationen genau damit gemeint haben? Prof. Dr. Heuer (PDS): Ich möchte gern darauf antworten. Soweit ich das sehe - ich spreche ja hier über unser Gesetz und nicht über den Staatsvertrag, über den Entwurf werden wir noch zu reden haben -, das Problem ist folgendes: Bei den Haustürgeschäften - ich habe es damit in Vergleich gezogen - wird der Überrumpelung des Kaufenden durch den Verkaufenden entgegengetreten. Das ist der Sinn. Das heißt, man kann etwas, was man unterschrieben hat, in einer Woche widerrufen. Ich war einfach der Meinung, daß bei der Bodenspekulation bei uns - natürlich kann man Klauseln reinnehmen -, ich weiß, welche Klauseln Sie meinen, aber das hängt doch davon ab, ob die Leute, wenn bei uns jemand bei uns jetzt kommt auf ihren Hof und sagt, ich biete dir das Fünffache, er ahnt gar nicht, daß er das 30fache verlangen könnte. Das weiß er nicht. Woher soll er das wissen? Er weiß nicht, daß sein Grundstück günstig liegt, daß hier der Preis vielleicht in einem Jahr auf das 30fache steigen wird. Das werden viele bei uns nicht wissen. Und deshalb bin ich der Meinung, daß wir uns in diesem Falle nicht damit beruhigen können, daß man im Rahmen der Ver- tragsfreiheit bestimmte Dinge vereinbaren kann, sondern man muß die Menschen hier, wo es um Tausende von Mark geht, besser schützen als beim Kauf eines Staubsaugers. Das war mein Anliegen. (Beifall bei PDS und SPD) Dr. Krause (CDU/DA): Darf ich eine Zusatzfrage stellen - genau zu dem Gegenstand? Prof. Dr. Heuer (PDS): Ich würde bitten: Ich möchte meinen Beitrag zu Ende führen. Vielleicht machen wir Schluß, Herr Krause. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Herr Dr. Krause, es tut mit leid. Wenn der Abgeordnete die Zusatzfrage nicht zuläßt, muß ich Sie bitten, sich hinzusetzen. Bitte, Herr Dr. Heuer! Prof. Dr. Heuer (PDS): Ich möchte abschließend noch zu einem, nach meiner Ansicht ebenfalls sehr ernsten Problem sprechen. Es ist im Mantelgesetz festgelegt, daß mit der Inkrafttretung der Gesetze auch die zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsverordnungen, Regelungen und Anordnungen der Deutschen Bundesbank, des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen und des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen in Kraft treten. Alle diese Vorschriften kennen wir überhaupt noch nicht. Sie gehen über die 800 Seiten Text hier erheblich hinaus. Sie sollen ebenfalls später zum Teil im Sonderdruck erscheinen, zum Teil möglicherweise gar nicht. Es geht also noch um sehr viel mehr Rechtsstoff als in den Gesetzen, die wir hier auf den 800 Seiten haben. Soweit in Gesetzen auf andere Gesetze verwiesen wird und hier keine Regelung vorgesehen ist, soll die Regierung der DDR im Einvernehmen mit den zuständigen Organen der BRD festlegen, welche vergleichbaren Rechtsvorschriften an die Stelle treten. Das bedeutet, daß beide Regierungen gemeinsam festlegen, welche Gesetze gelten. Ich halte das für verfassungsrechtlich sehr fragwürdig. Hier ist ermöglicht, daß Gesetze durch Regierungsbeschluß, durch gemeinsame Regierungsbeschlüsse eingeführt werden. Für am schwierigsten, für mich am schwersten, mich positiv zu äußern, ist der § 33. Danach gelten - darauf hat der Justizminister schon Bezug genommen - alle Änderungen der Gesetze und Rechtsverordnungen, die hier übernommen werden sollen, automatisch auch in der DDR. Die zuständigen Organe - dabei ist nicht dargelegt, wer das ist - sind auf Stellungnahmen - und das sind unverbindliche Stellungnahmen - beschränkt. Das heißt, wir haben dann ein Gesetzgebungsrecht der BRD, das unmittelbar für die DDR wirksam ist. Ich hatte heute nacht nicht die Möglichkeit, nach vergleichbaren Fällen in der Rechtsgeschichte zu suchen, daß die Gesetzgebung in einem Staat durch das Parlament eines anderen Staates erfolgt. Ich halte eine solche Regelung in Beziehungen zwischen gleichberechtigten Staaten für absolut unannehmbar. Ich bitte alle Abgeordneten, in den Ausschüssen diese Gesetze trotz der kurzen Zeit, die wir haben, sorgfältig zu prüfen - entsprechend der Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten, daß bei der Übernahme des Wirtschaftsrechts- und Sozialrechtssystems der BRD darauf zu achten ist, daß in Übergangszeiten die notwendigen Sonderregelungen getroffen werden. Ich hatte erwähnt, daß bei Haustürgeschäften ein Widerruf innerhalb einer Woche möglich ist. Was wir hier gestern beschlossen haben, morgen beschließen werden, in 14 Tagen beschließen werden, können wir nicht mehr widerrufen. Wir haben die Verantwortung für das Schicksal von 16 Millionen DDR-Bürgern -für alles, was wir hier beschließen. (Beifall bei SPD, Bündnis 90/Grüne, PDS, Liberale) 287;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 287 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 287) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 287 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 287)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit zur geheimen Zusammenarbeit verpflichtet werden und für ihren Einsatz und der ihnen gestellten konkreten Aufgabe bestimmten Anforderungen genügen müssen.

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