Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 279

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 279 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 279); Interessant ist auch folgendes: Das wird ja beschränkt auf das Vermögen bis 7.10.1989 und das, was daraus geworden ist. Mich hätte zum Beispiel bei bestimmten Parteien auch interessiert, was sie denn so danach aus dem Ausland bekommen haben und was sie damit gemacht haben; denn noch gab es zu dieser Zeit zum Beispiel ein geltendes Devisenrecht, das ja offensichtlich nicht beachtet worden ist, was ich auch verstehen kann. Ich hänge nicht sonderlich an diesem Recht, aber die Volkskammer hat sich zum Beispiel bisher noch nicht die Mühe gemacht, dies zu ändern. Aber hier wird sie ungeheuer aktiv. Also mit anderen Worten: Klarheit ist überhaupt nicht geschaffen worden, sondern eher Unklarheit. Jetzt gibt es noch die wunderbare Formulierung: „mit allen Parteien verbundene Organisationen, juristische Personen“. Nun weiß ich nicht: Zum Beispiel die Kirchen sind juristische Personen. Gelten die nun als mit der CDU verbunden? (Unmutsäußerungen, vor allen Dingen bei CDU/DA und DSU) Ich würde es natürlich für ungeheuerlich halten, aber ich will nur sagen: Sie haben hier eine Formulierung gewählt, die jetzt jegliche Interpretation in jeglicher Richtung zuläßt. (Zuruf: Solche Unkorrektheiten vermeiden wir!) Ja, dann müssen Sie das aber formulieren! .Zuruf: Das ist ja formuliert!) Nein, nein, nein. Das ist ganz eindeutig, daß Sie jetzt Formulierungen gesucht haben, die nun alles ermöglichen. Heraus kommt auf jeden Fall, daß der Vorsitzende der CDU und der Ministerpräsident die Kommission bestimmt, die letztlich jetzt entscheidet, was aus dem Eigentum der verschiedenen Parteien und Massenorganisationen wird. (Vereinzelt Beifall) Das findet Ihren Beifall. Heraus kommt, daß es sich letztlich natürlich nur um eine Partei handelt, um die es hier gehen soll. Wir sind uns darüber im klaren, daß das der erste Schritt in eine ganz bestimmte Richtung ist. Wir nehmen das auch entsprechend ernst, und wir geben uns auch keinen Illusionen hin, daß das der letzte Schritt sein wird. Ich sage das mit aller Deutlichkeit, weil die Konsequenzen weit über die Annahme dieses Beschlusses und dieser Gesetzesänderung hinausgehen werden. Es ist mir jetzt schon klar, daß wir zum Beispiel Wahlkampfgelder und ähnliches nicht mehr bekommen werden. (Zuruf: Das stimmt ja nicht!) ,A werden es sehen! Wir sprechen uns wieder! (Widerspruch vor allem bei CDU/DA und DSU) Das ist doch ganz eindeutig. Ja, dann schließen Sie es doch aus! Dann machen Sie doch eine ordentliche gesetzliche Regelung und nicht so einen oberflächlichen Wischwasch, womit eine Kommission alles oder nichts machen kann, und sie wird schon wissen, wo sie alles macht und wo sie nichts macht. (Unmutsäußerungen bei den Koalitionsfraktionen) Und Sie wissen außerdem, in welche Richtung das Ganze geht. Und dann müssen Sie sich das mal ansehen. Das Ganze ist formuliert wie ein Ermächtigungsgesetz. (Starke Unmutsäußerungen bei den Koalitionsfraktionen, Beifall bei der PDS) Ja, das ist so. Die Kommission des Ministerpräsidenten kann beschlagnahmen, Hausdurchsuchungen machen, alles, was im Strafprozeßrecht vorgesehen ist. Wie eine Polizeibehörde! Da können Sie doch gleich sagen: „Die Kommission wird ermächtigt, Doppelpunkt.“ Und genau darum geht es ja auch. Und ich bin mir auch über die entsprechenden Konsequenzen im klaren. Ich weiß jetzt natürlich schon, wie Sie abstimmen werden, aber es wird eine traurige Stunde in der Geschichte der Volkskammer werden. (Beifall bei der PDS) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Herr Abgeordneter Gysi, gestatten Sie eine Zwischenfrage? (Gysi, PDS: Ja!) Brinksmeier, Vorsitzender des Innenausschusses: Herr Gysi, kann es möglich sein, daß Sie dem Parlament nicht Zutrauen, daß das Parlament selber in seiner Gesamtheit kontrollieren kann, wann eine Kommission unabhängig ist und wann nicht? (Vereinzelt Beifall) Dr. Gysi (PDS): Das hat das Parlament gar nicht mehr zu entscheiden, Herr Brinksmeier. Die Kommission beruft der Ministerpräsident. Wo steht denn da, daß das Parlament daran noch etwas ändern kann? Wo steht das? Brinksmeier, Vorsitzender des Innenausschusses: Kann es sein, daß Sie dem Parlament nicht Zutrauen, daß es seiner Aufsichts- und Kontrollpflicht dessen, womit es den Ministerpräsidenten beauftragt, wirklich nachkommt? Dr. Gysi (PDS): Wenn es einmal ein Gesetz beschlossen hat, ist es daran auch gebunden. Der parlamentarische Kontrollausschuß wurde ja durch den Innenausschuß abgelehnt. Außerdem darf ich noch auf etwas hinweisen: Sie haben zum Beispiel die Formulierung „unrechtmäßiges Vermögen“ abgelehnt, weil Sie sagen, es müsse erst noch festgestellt werden, was unrechtmäßig ist und was nicht. Indem Sie das aber nicht formulieren, beziehen Sie mit der Ziffer 3 das gesamte Vermögen der Ziffer 2 ein. Sie lassen völlig offen, ob es irgendwann auf Unrechtmäßigkeit ankommt oder nicht. Es ist mir klar, daß das ein problematischer Begriff ist, aber ich sage Ihnen, Sie lassen das völlig offen. Sie sagen ein Gesetz, das regelt, wie das in Ziffer 2 genannte Vermögen also gemeinnützigen Zwecken zur Verfügung steht - ohne jede Einschränkung. Sie sagen nicht, in begrenztem Umfang, teilweise, nichts - Sie sagen: dieses Vermögen wird gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden. Und was glauben Sie denn, wenn es nachher eine Mehrheit gibt, die es zum Beispiel auf Unrechtmäßigkeit gar nicht ankommen läßt. Das können Sie doch dann gar nicht mehr ausschließen, wenn Sie jetzt im Beschluß das völlig offen lassen. (Anfrage aus der Fraktion der SPD: Herr Gysi, wenn Sie wirklich glauben, daß es hier eine Mehrheit gibt, die auf gesetzliche Regelungen nicht mehr achtet, dann sind wir hier nicht richtig eingesetzt.) (Beifall bei den Fraktionen der Koalitionsparteien) Nein, Nein, das habe ich damit nicht gesagt. Das Gesetz wird entsprechend aussehen. Außerdem ist das auch schon bewiesen worden. (Zuruf aus der Fraktion der CDU/DA: Unerhört! - Unruhe) Stellvertreter der Präsidentin Helm: Danke schön. Als nächster spricht Herr Abgeordneter Gysi, es sind noch 2 Abgeordnete, die Anfragen stellen wollen. - 279;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 279 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 279) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 279 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 279)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Konsularbesuchen auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen über die Betreuungstätigkeit ausländischer Botschaften bei ihrem Staatssicherheit inhaftierten Bürgern. Diese Besuche gliedern sich wie folgt: Ständige Vertretung der in der sovviedie Botschaften der in der Bulgarien und Polen setzten unter Verletzung des Grundlagenvertrages zwischen der und sowie unter Mißachtung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten und die grundsätzlichen Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter sind durch die Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Maßnahmen der Auswertungs- und Informationstätigkeit - solchen Leitungsaufgaben wie insbesondere der Koordinierung und der Anleitung und Kontrolle.

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