Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 275

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 275 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 275); Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Eine weitere Aussprache zu diesem Gesetz ist nicht vorgesehen. - Sie wünschen dazu noch das Wort? Das ist eigentlich gegen die Verabredung. Aber wir haben heute schon soviel gegen die Verabredung unseres Präsidiums gemacht, daß Börner (PDS): Ich möchte eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten der Abgeordneten der PDS geben. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Das können Sie gern tun, wenn die Abstimmung gewesen ist. Erklärungen sind nach der Verhandlung abzugeben. Damit steht das Gesetz in 2. Lesung zur Abstimmung. Wer der Beschlußempfehlung und damit dem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist das Gesetz angenommen. - Bitte schön! Börner (PDS): Die Abgeordneten der Fraktion der PDS stimmen dem vorliegenden Gesetz als Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Abge-dneten der Volkskammer prinzipiell zu. Da ich aber die Rege-'rtfngen des § 4 und des § 5, vor allen Dingen die Höhe der Entschädigung und die Höhe der Kostenpauschale von 3 600 bzw. 2 300 im Verhältnis zur gegenwärtigen Einkommenslage der Bürgerinnen und Bürger der DDR und auch der zu erwartenden Entwicklung des Realeinkommens in den kommenden Monaten nicht als entsprechend empfinde, kann ich diesem Gesetz gegenwärtig nicht zustimmen. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Das war eine persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Damit ist der Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Wir nehmen noch einmal auf den Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik Gesetz zur Regelung paßrechtlicher Fragen (2. Lesung) (Drucksache Nr. 25). Es soll hier, wie bereits heute vormittag angekündigt, zur " Lesung kommen. Ich bitte den Berichterstatter des Innenaus-husses um die Einbringung zur 2. Lesung. Tillich, Berichterstatter des Innenausschusses: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Innenausschuß stimmt im Resultat seiner Beratungen dem vorliegenden Beschlußvorschlag weitestgehend zu. Es werden folgende Veränderungen vorgeschlagen: Zu § 1: „Bürger der Deutschen Demokratischen Republik können Reisen nach der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) mit dem Personalausweis für Bürger der Deutschen Demokratischen Republik durchführen.“ ist der Vorschlag, daß ergänzt wird: „ mit dem Personalausweis oder Reisepaß “ Weiter wird eine Ergänzung des § 3 vorgeschlagen. Dieser § 3 lautet in der alten Fassung: „Dieses Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.“ Wir schlagen vor, daß die Neufassung lautet: „Dieses Gesetz tritt am 1.6.1990 in Kraft.“ Mit dieser Regelung werden wesentliche Reiseerleichterungen für Bürger der DDR in die Bundesrepublik Deutschland und nach Berlin (West) geschaffen, und sie dient dem weiteren Abbau von Grenzen zwischen Deutschen hier im Lande und der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb empfehlen wir, diese Ergänzungen einzuarbeiten. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer stimmt dem Gesetz zur Regelung paßrechtlicher Fragen in dieser Fassung zu? Ich bitte um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist einstimmig so beschlossen. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8. Sie erinnern sich, das sind die beiden Punkte, die wir zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommen hatten. Diese beiden Tagesordnungspunkte sind im Zusammenhang zu verhandeln. Es sind dazu inzwischen Drucksachen ausgeteilt worden, und zwar die Drucksache Nr. 51, die Beschlußempfehlung des Innenausschusses (Widerspruch) Das mußte über die Fraktionen ausgeteilt worden sein. Es ist inzwischen hergestellt worden. Können die Fraktionen bitte einmal in den Fraktionssekretariaten nachfragen? - Dann unterbrechen wir die Sitzung jetzt bitte für fünf Minuten, damit die Vorlagen geholt werden können, die offenbar in den Fraktionsbüros sind und in der Pause nicht heruntergekommen sind. Es ist, glaube ich, besser, wir unterbrechen fünf Minuten und haben dann die Texte alle vor uns, als daß wir das alles noch einmal zitiert bekommen müssen. (Unterbrechung der Sitzung) Wir setzen die Beratung fort. Ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Ich habe mich davon überzeugt, daß die Drucksache Nr. 51 inzwischen in allen Fraktionen vorliegt und in einigen schon die Drucksache Nr. 52. Wir können also in die Beratungen eintreten. Bevor dies geschieht, möchte ich dem Abgeordneten Poppe das Wort erteilen zu einer Erklärung. Poppe (Bündnis 90/Grüne): Gestatten Sie mir eine kurze Erklärung. Ich richte sie insbesondere an den Abgeordneten Schwarz von der DSU. Ich hatte ihm vorhin eine Frage gestellt, ob er es gewesen ist, der in Blickrichtung der das Transparent entrollenden Demonstranten gesagt hatte: Euch kriegen wir auch noch. - Er hat glaubwürdig bestätigt, daß er es nicht war. Damit ist die Sache aber nun leider nicht vom Tisch; denn es kam diese Bemerkung, und sie kam auch aus den Reihen der DSU. Es war eben nur nicht Herr Schwarz. Ich möchte das nun hier auch nicht weiter thematisieren. Ich will nur kurz sagen, daß ich es für äußerst bedenklich halte, wenn in diesem Raum gewaltfreie Demonstrationen, durch die dieses Parlament ja erst zustandegekommen ist, mit solchen Bemerkungen belegt und sogar, wie es von Seiten eines CDU-Abgeordneten geschehen ist, gleichgesetzt werden mit Bombendrohungen. Hier fühlen wir uns doch sehr erinnert an das, was mit uns in den letzten Jahren geschehen ist, wo jedesmal unsere friedlichen Aktionen mit terroristischen verglichen wurden. Ich denke doch, daß wir im Sinne der Entwicklung eines demokratischen Stils in diesem Hause in Zukunft auf solche Bemerkungen und solche Vergleiche verzichten sollten. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Ich habe diese Erklärung zugelassen, weil damit ausdrücklich 275;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 275 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 275) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 275 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 275)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung gezogenen Schlußfolgerungen konsequent zu verwirklichen. Schwerpunkt war, in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen.

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