Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 228

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 228 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 228); Helm, Fraktion der DBD/DFD: Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Mit diesem Staatsvertrag über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zwischen der DDR und der BRD wird ein wesentlicher Schritt zur staatlichen Einheit Deutschlands vorgezeichnet. Er bietet einen Rahmen, um wesentliche Unterschiede zwischen den beiden deutschen Staaten schrittweise zu überwinden und einheitliche Grundlagen entsprechend den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft im künftigen Deutschland einzuführen. Wenn wir Äußerungen maßgeblicher Politiker in den vergangenen Tagen richtig deuten, gibt es an diesem Vertrag nichts mehr zu ändern. Das ist eine konkrete Frage an die Verfasser. Wir sind schon der Auffassung, daß an dem Vertrag noch gearbeitet werden muß. Das betrifft vor allem den Komplex Agrar-und Ernährungswirtschaft, wobei die detaillierten Ausführungen von Herrn Dr. Krause wesentliche Aspekte der Ausgestaltung der Bedingungen für die Landwirtschaft gebracht haben. Wir werden uns mit diesen Überlegungen und Fakten gründlich beschäftigen, und ich denke, daß sich auch die Zeit finden wird, daß Herr Dr. Krause für uns in Kürze Zeit hat, um diese ganzen Fragen etwas tiefgründiger zu erläutern. Auf Grund seiner Ausführungen war ich natürlich auch gezwungen, wesentliche Teile meines Konspektes zu streichen. Die genannten 6,2 Milliarden Mark betrachten wir natürlich nicht als Geschenk, sondern als eine zwingende Konsequenz aus der Umstellung der Landwirtschaft auf die EG-Bedingungen, die notwendig sind, um unsere Konkurrenzfähigkeit im Rahmen der freien Marktwirtschaft zu sichern. Dazu gehört natürlich auch, daß sich unsere Betriebe etwas schneller umstellen müssen, und hier stimme ich mit Dr. Kamm überein, aber das Trägheitsgesetz wirkt noch, und es geht also darum, daß wir hier in Zukunft schneller reagieren. Für unsere Fraktion bleibt festzustellen, daß in dem vorliegenden Vertragstext die Aussagen zu den Problemen von Agrar-und Ernährungswirtschaft knapp und noch nicht exakt genug sind, auch wenn im Artikel 15 Ziffer 4 des Vertrages ausdrücklich auf noch zwischen den beiden Regierungen auszuhandelnde Regelungen verwiesen wird. Darin kommt zum Ausdruck, daß es sich hier um äußerst komplizierte und besonders sensible Fragen handelt, die in der Tat besonderer Regelungen bedürfen. Wir möchten heute besonders auf folgende Probleme hinwei-sen, die wichtige Interessen der Bauern berühren. Das gilt erstens für die Bodenfrage, zweitens für die Frage der Markt- und Preispolitik und drittens der sozialen Sicherung der Bauern. Zur Bodenfrage: Die Fraktion sieht in der mit Anlage 3 Abschnitt 2 vorgesehenen ersatzlosen Aufhebung des Gesetzes über die Übertragung volkseigener landwirtschaftlicher Nutzfläche in das Eigentum von LPG und den neuen Festlegungen in der Anlage 9, daß neuentstandenen Kapitalgesellschaften volkseigener Grund und Boden überlassen werden kann, eine ernsthafte Benachteiligung der landwirtschaftlichen Betriebe, sowohl der LPG als auch der bäuerlichen Familien, die künftig wieder selbständig wirtschaften wollen. In Anlage 9 sollte deshalb unbedingt ein Passus eingefügt werden, der die Chancengleichheit für die bisherigen Nutzer an Grund und Boden in der Landwirtschaft garantiert. Prinzipiell wird auch gerade im Interesse der schwierigen Anpassungs- und Umstellungsprozesse in der Landwirtschaft die Entstehung und das Funktionieren eines Bodenmarktes, der auch land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen einbezieht, befürwortet. Da aber zunächst noch keine funktionsfähigen Raumordnungsbehörden bestehen, müssen Übergangsregelungen geschaffen werden, die die Anpassung an das bundesdeutsche Grundstücksverkehrsgesetz und das Raumordnungsgesetz ermöglichen Wir sehen sonst die ernste Gefahr, daß es zu Bodenspekulationen kommt. Die sich im Umstellungsprozeß befindlichen Genossenschaften und die neugegründeten landwirtschaftlichen Existenzen würden unter einen Druck starker Kapitalgesellschaften geraten, der eine Anpassung an die Bedingungen der sozialen Marktwirtschaft beträchtlich erschwert oder sogar unmöglich macht. Benachteiligt würden vor allem diejenigen, die den Boden jahrzehntelang bewirtschaftet haben, deren wirtschaftliche und soziale Existenz auf der Nutzung des landwirtschaftlichen Grund und Bodens beruht. Zur Markt- und Preispolitik: Im Artikel 15 Ziffer 1 des Staatsvertrages ist vorgesehen, daß die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise denen der Bundesrepublik angeglichen werden, und das unmittelbar mit dem Inkrafttreten der Wirtschafts- und Währungsunion, also bereits für die diesjährige Ernte. Sicher wären innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion zwei unterschiedliche Preissysteme auch schwer zu realisieren, aber es dürfte doch allgemein darüber Einigkeit bestehen, daß landwirtschaftliche Unternehmen jeglicher Art derartig radikale Preissenkungen ohne entsprechende Einkommensausgleiche nicht verkraften können. Hier wird zu prüfen sein, ob die von Herrn Dr. Krause genannten 2,4 Milliarden DM dafür ausreichend sind. Wenn in Artikel 15 Ziffer 2 für den Handel zwischen der DDR und BRD für besonders sensible Agrarerzeugnisse bestimmte mengenmäßige Regelmechanismen vorgesehen sind, so halten wir diese für wichtig. Sie müssen aber mit größerer Konsequenz als bisher durchgesetzt werden, damit die Bauern in diese Maßnahmen Vertrauen gewinnen und nicht zur Durchsetzung ihrer Interessen weiter auf die Straße gehen. Begrüßt werden von uns auch die in Ziffer 3 Artikel 15 für eine Übergangszeit vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung de“ strukturellen Anpassungsprozesse. Wir können uns aber nie damit einverstanden erklären, daß die Finanzierung ausschließlich entsprechend den sicherlich bescheidenen haushaltspolitischen Möglichkeiten der DDR erfolgen soll. Hier müßte festgeschrieben werden, welche anderen Finanzierungsquellen seitens der BRD und EG noch erschlossen werden können. Zur sozialen Sicherung der Bauern: Für bedenklich wird von uns die Tatsache angesehen, daß in Anlage 4 Abschnitt 2 im Rahmen der Sozialunion die soziale Absicherung der Bauern der DDR wenig Beachtung findet. Dies wäre insbesondere deshalb wichtig, weil eine Übernahme der in der Bundesrepublik gültigen Regelungen infolge der bei uns anders gearteten Voraussetzungen nicht akzeptabel ist. Die Benennung der 120 Millionen DM Vorruhestandsgelder ist nur die Seite der sozialen Sicherstellung der Bauern. So wird die Höhe des landwirtschaftlichen Altersgeldes in der BRD maßgeblich von der Tatsache bestimmt, daß der dortige Landwirt bei Be-triebsüber- oder -aufgabe nicht unbedeutende Einkommen in Form der Altenteile bzw. aus Verpachtung oder Verkauf des Hofes realisiert. Dies wird aber in der DDR in dieser Form zunäcl nicht möglich sein. ' ’ Neben diesen 3 Hauptproblemen enthält der Vertragstext noch weitere Einzelformulierungen, zum Beispiel hinsichtlich des Steuerrechts, die noch einer konkreten Ausführung bedürfen, um zu erreichen, daß tatsächliche Chancengleichheit für die Landwirtschaftsbetriebe der DDR im gemeinsamen Wirtschaftsbetrieb gewährt wird. Im Vertragsentwurf sind nach Auffassung des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands die spezifischen Interessen der Frauen und die noch in der Regierungserklärung zugesicherten Rechte der Frauen nicht für wert befunden worden, genannt und festgeschrieben zu werden. Bereits in den Grundsätzen des Vertragsentwurfs ist weder von der Gleichstellung von Frau und Mann als garantiertes Recht die Rede noch vom Schutz der Frauen und Kinder. Dieser Staatsvertrag ohne eindeutige Festschreibung der Rechte von Frauen verpflichtet weder Unternehmer noch Staat und Kommunen, diese Rechte auch zu garantieren. Die negativen Konsequenzen daraus für Frauen der DDR sind absehbar und werden mit der Übernahme rechtlicher Bestimmungen der BRD deutlich. 228;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 228 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 228) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 228 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 228)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Feindes und die rechtlichen Grundlagen ihrer Bekämpfung. Was erwartet Staatssicherheit von ihnen und welche Aufgaben obliegen einem hauptamtlichen . Wie müssen sich die verhalten, um die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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