Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 197

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 197 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 197); Nun zur Sache selbst. Dem Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform lagen zum Betreff Beendigung der Legislaturperiode der Bezirkstage 2 Anträge vor, der Antrag des Ministerrates, Drucksache 14, und der Antrag der PDS, Drucksache 16. Die Anträge hatten Gemeinsamkeiten in Sachfragen, waren beide unserer Situation geschuldet, unterschieden sich aber auch in zwei grundsätzlichen Aspekten, die zu Entscheidungsfragen führten: Erstens, soll die Beendigung der Legislaturperiode der Bezirkstage zwingend vorgeschrieben werden, oder soll sie nur ermöglicht werden? Zweitens, ist es sinnvoll, danach neue Bezirkstage zu bilden? Im Ausschuß waren demzufolge zuerst diese unterschiedlichen Aspekte zu erörtern, um danach eine prinzipielle Entscheidung für einen der beiden Anträge zu erreichen. Zur ersten Problematik wurde für eine unbedingte Beendigung der Legislaturperiode der Bezirkstage per 31. Mai 1990 entschieden. Dies ergab sich unter Berücksichtigung ihrer mangelnden demokratischen Legitimation und ihrer ohnehin teilweise eingeschränkten bzw. bereits eingestellten Tätigkeit und ist im Einklang mit dem Aufbau der kommunalen Selbstverwaltung zu sehen. Diese Selbstverwaltung geht ja vom Zusammenspiel zwischen Kommune, Landkreis und Land ohne Bezirke aus nd hat ja gerade heute von diesem Hohen Haus grünes Licht er-'-halten. Das zweite Problem: Eine Neubildung von Bezirkstagen nach dem 31. Mai 1990 empfiehlt der Ausschuß nicht, da diese bei der ausschließlich möglichen synthetischen Zusammensetzung einerseits und der nur bis zur Länderreform zeitlich begrenzten Übergangsperiode andererseits über ein Provisorium nicht hinauskäme und, was noch gewichtiger ist, weil auf der Bezirksebene zur Zeit keine legislative Aufgabenstellung mehr besteht. Nach Klärung und Entscheid dieser beiden Aspekte beriet der Ausschuß im weiteren auf der Basis des Antrages des Ministerrates, Drucksache 14. Das Ergebnis dieser Beratung liegt als Antrag des Ausschusses, Drucksache 22, vor und sieht unter anderem folgendes vor: Die Legislaturperiode der Bezirkstage wird mit Wirkung vom 31. Mai 1990 beendet. Die Wahlperiode der Richter und Schöffen der Bezirksgerichte wird bis 3 Monate nach Inkrafttreten eines Richtergesetzes verlängert. Der Ministerpräsident wird beauftragt, zur Sicherung der Regierbarkeit des Landes in den Bezirken Regierungsbevollmächtigte einzusetzen und die dazu erforderlichen Regelungen zu erlassen. Dieser Ein- /atz wird zeitlich durch die Länderbildung auf dem Gebiet der DDR begrenzt. Es werden bezirksweise beratende Gremien gebildet, die aus den Volkskammerabgeordneten der jeweiligen Bezirke bestehen. Diese Gremien beraten mindestens monatlich mit dem Regierungsbevollmächtigten des Bezirkes und treten auch zusammen, wenn das vom Ministerpräsidenten bzw. von mindestens 20 Prozent der Volkskammerabgeordneten des jeweiligen Bezirkes verlangt wird. Die Veränderung gegenüber Drucksache 14 - dort 50 Prozent Einstieg, jetzt 20 Prozent - soll es auch ermöglichen, das Gremium zusammenzurufen, wenn Probleme nicht nur des gesamten Bezirkes, sondern auch einzelner Regionen auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen. Der Ausschuß sieht in der Beschlußvorlage gemäß Drucksache 22 eine einfache, praktikable und unter parlamentarischer Kontrolle stehende Übergangsform der Verwaltung der Bezirksgebiete. Es wurden Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung der Kompetenzen der Gremien eingebracht. Der Ausschuß sah aber in vorgegebener Lösung keine Begrenzung der möglichen parlamentarischen Kontrolle. Der Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform empfiehlt deshalb dem Hohen Haus, den Antrag gemäß Drucksache Nr. 22 zum Beschluß zu erheben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall) Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Ich danke dem Abgeordneten Schemmel, der Mitglied des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform ist. Ich möchte nun die Aussprache dazu eröffnen. Es liegen mir Wortmeldungen von den Fraktionen CDU/DA, die Liberalen, Bündnis 90/Grüne vor. Ich bitte nun den Abgeordneten Haschke von der Fraktion CDU/DA, das Wort zu nehmen. Haschke (CDU/DA): Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Rechtsfragen werden in diesem Hause - in diesem Hohen Hause, entschuldigen Sie bitte - sich immer an einer Frage messen lassen: an der Frage, ob sie dem Wollen der Mehrheit der Bevölkerung entsprechen, nämlich dem Ziel der Herstellung der deutschen staatlichen Einheit in föderativen Strukturen. Dem dient die vorliegende Beschlußvorlage. Aber wir wissen, wer diesen mehrheitlichen Willen immer wieder mit allen Mitteln, zuletzt sogar mit einer schamlosen Liebeserklärung von diesem Pult her, unterdrücken wollte. (Heiterkeit bei der SPD) Es fällt mir schwer, den heute scheinbar allgemeinen Konsens hinsichtlich dieses Zieles ernst zu nehmen, wenn die Abgeordnete der PDS sich heute auf eine klare Frage dazu um eine klare Anwort drückte. (Schwacher Beifall bei CDU/DA) Aber auch die zur Diskussion stehende Beschlußvorlage und der Gesetzesantrag der PDS über die Neubildung demokratisch legitimierter Bezirkstage vom 10.5.1990 sind in diesem Zusammenhang zu sehen - mein Vorredner hat darauf hingewiesen -, sollte doch mit dem PDS-Antrag offensichtlich zweierlei bezweckt werden: 1. Es sollte der Eindruck erweckt werden, die bisherigen Bezirkstage mit ihren im SED-Bezirkssekretariat vorgefertigten Mehrheiten wären jemals demokratisch legitimiert gewesen. 2. Es sollten gesetzgebende Körperschaften installiert werden, die hinsichtlich der angestrebten Länderbildung zumindest überflüssig erscheinen und kaum praktikabel wären, möglicherweise aber in diesem Prozeß bremsend wirken sollten. Die Beschlußvorlage des Ministerrates dagegen dient deutlich dem Ziel der deutschen Einheit, weil sie 1. eine praktikable Lösung der Verwaltungsaufgaben in der Übergangszeit bis zur Länderbildung darstellt und 2. demokratisch legitimierte Kontrolle der Regierungsbevollmächtigten durch die Volkskammerabgeordneten der Bezirke ermöglicht. Wir sehen nicht recht den Sinn einer Argumentation ein, diese demokratische Kontrolle sollte nicht durch Volkskammerabgeordnete, sondern durch Abgeordnete von unten erfolgen. Dies zwingt mich zu einer Preisgabe von Parteiinterna: In unserer Fraktion befinden sich nur Abgeordnete, die demokratisch von unten her legitimiert worden sind. (Beifall) Ich kann also den Parteien, in denen dies ebenfalls Praxis ist, guten Gewissens empfehlen, der Beschlußvorlage des Ministerrates zuzustimmen. - Danke schön. (Beifall bei den Fraktionen der Koalition) 197;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 197 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 197) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 197 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 197)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und wirkungsvoll zu bekämpfen. Unter den komplizierten Lagebedingungen gewinnt der Prozeß der Beweisführung bei der Untersuchung und Bekämpf mag von schweren Angriffen gegen die Staatsgrenze und Personen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Erzwingung von beantragten stän digen Ausreisen bearbeitet, womit diese Straftäterkategorie einen Gesamtanteil von der eingeleiteten ErmittTiingsver-fahren umfaßt.

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