Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 193

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 193 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 193); sozialen Marktwirtschaft. In diesem Sinne sind in den Expertengesprächen beider deutscher Seiten, die für die Vorbereitung des Staatsvertrages geführt wurden, auch die Methoden und Instrumentarien beraten und abgestimmt worden. Der Artikel 14 des Staatsvertrages beispielsweise wurde hier schon zitiert und anderes mehr. Um diesen Prozeß der strukturellen Anpassung aktiv zu unterstützen, ist es daher erforderlich, die Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und durch Entfaltung privater Initiativen eine breitgefächerte, moderne Wirtschaftsstruktur, auch mit möglichst vielen kleinen und mittleren Betrieben, zu erreichen. Nur so können mehr Wachstum, zukunftssichere Arbeitsplätze und höhere Einkommen erreicht werden. Wichtige Voraussetzungen für diese Entwicklung sind günstige Bedingungen für Investitionen und Kapitalbedingungen auf der Grundlage der Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Zu diesen Bedingungen gehören insbesondere die vorgesehene Einführung des Wachstums- und investitionsfreundlichen Steuersystems der BRD, der Ausbau von Kooperationsbeziehungen mit den Unternehmen der Europäischen Gemeinschaft sowie die Beseitigung von noch bestehenden Investitionshemmnissen. Die Gesamtheit der Maßnahmen läßt sich in folgenden Hauptrichtungen zusammenfassen: 1. In einer allgemeinen Investitionsförderung zur Umstruk- turierung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Entwicklung einer leistungsfähigen Klein- und Mittelindustrie, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungen. Dazu kommen in Betracht eine allgemeine Investitionszulage für Ausrüstungsinvestitionen, die zu Lasten des Haushaltes den Investoren gewährt wird, zinsverbilligte Kredite für Investitionen, Fortführung der Gewährung von IAP-Krediten zugunsten von Investitionen und steuerlichen Förderungsmaßnahmen, insbesondere durch Sonderabschreibungen. 2. Maßnahmen zur Förderung der Sanierung von Unternehmen mit dem Ziel, den Übergang auf neue Erzeugnisprofile zu unterstützen, die technologische Rationalisierung zu beschleunigen, um die Marktfähigkeit in einem Zeitraum bis zu drei Jahren voll zu erreichen. Dazu werden in Erwägung gezogen die Kooperation und Fusion mit leistungsfähigen Unternehmen, die Mobilisierung Von Kapital durch Verkauf oder Belastung treuhänderisch verwalteten staatlichen Vermögens, die Kapitalaufnahme durch die Treuhandanstalt sowie die Entwicklung von Strukturanpassungsmaßnahmen, die Gewährung von gewinnabhängig bedingt zurückzahlbaren Krediten, die der Staat gewährt bzw. die durch Staatsbürgschaften für Bankkredite aufgebracht werden. 3. Es ist vereinbart, den RGW-Handel mit dem Ziel fortzusetzen, die Absatzmöglichkeiten auf diesem Markt voll zu nutzen, um die vorhandenen Kapazitäten in unserem Land, und das sind insgesamt allein 1,4 Millionen Werktätige, die allein für den SU-Export arbeiten, voll zu nutzen. Die Hauptrichtung besteht hier darin, zu rentablen Bedingungen diese Exporte zu realisieren. Für das zweite Halbjahr allerdings dieses Jahres werden auch hier gewisse Stützungen durch den Staatshaushalt bereitgestellt. 4. Ein breites Programm von Maßnahmen zur Umschulung, Aus- und Fortbildung sowie zur Qualifizierung wird darauf gerichtet sein, Arbeitsförderungsprogramme zur Gewährleistung der erforderlichen Strukturanpassungen und zur Erhöhung der Mobilität der Erwerbstätigen zu realisieren. Das Ziel der Um-schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen besteht darin, das vorhandene Arbeitskräftepotential auf die künftigen, für bestimmte Branchen besonders steigende Anforderungen an Arbeitskräften vorzubereiten. Die Finanzierung dieser Bildungsmaßnahmen soll vorrangig aus Mitteln der künftigen Arbeitslosenversicherung gedeckt werden, aber auch durch die Unternehmen und Kommunen. bau der wirtschaftsnahen Infrastruktur sein, um die Ansiedlung von Gewerbetreibenden, Klein- und Mittelstandsbetrieben zu unterstützen. Dafür sind besondere Programme für die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur in strukturschwachen Gebieten auf der Grundlage von Abstimmungen zwischen beiden deutschen Regierungen in Vorbereitung. In den Jahren 1990 und 1991 werden jährlich 100 Mrd. D-Mark zur Förderung einer wirtschaftsnahen Infrastruktur in den Grenzkreisen der DDR und aus der Bundesrepublik bereitgestellt. Damit wird die Ansiedlung von Unternehmen und die Erweiterung der Anzahl der Arbeitsplätze in der gewerblichen Wirtschaft gefördert. Ein Schwerpunkt ist dabei die Schaffung und Rekonstruktion von Gewerberäumen für die Bildung selbständiger Existenzen zur Förderung des Mittelstandes. Auch hier hat die Regierung gestern einen entsprechenden Beschluß dazu gefaßt. Außerdem sollen bereits 1990 Expertenteams eingesetzt werden, um für acht Entwicklungsstandorte und -gebiete Programme zu erarbeiten, um die Strukturanpassung zu beschleunigen. Die künftigen Fördermaßnahmen zur Entwicklung der Infrastruktur werden sich auf die Erschließung von Industriegelände, die Anbindung an bestehende Verkehrsnetze, Abwasserreinigung und -beseitigung, die Schaffung von Gewerberäumen und die Schaffung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen konzentrieren. 6. Bei der Vergabe von Aufträgen aus der öffentlichen Hand werden wir auf der Grundlage festzulegender Präferenzen Betriebe aus der DDR begünstigen mit dem Ziel, auf diesem Weg gezielt Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. 7. Zur Förderung des Exports in die Bundesrepublik ist vorgesehen, die steuerlichen Abnahmepräferenzen für Bezüge aus der DDR auch bis Ende des ersten Quartals 1991 fortzusetzen. Gleichzeitig werden wir für Produkte, die aus der Bundesrepublik Deutschland und aus anderen Ländern importiert werden, eine Sondersteuer erheben, die die Endverkäufer auf den Verkaufserlös zu richten haben. Damit wollen wir erreichen, daß Produkte, die wir in unseren Betrieben in ausreichender Menge und guter Qualität hersteilen können, im Verkauf preislich begünstigt werden. Diese Maßnahmen werden sich nicht gegen solche Erzeugnisse richten, die auf unserem Markt bisher gar nicht angeboten wurden oder wo die mengenmäßige Bereitstellung und die Qualität nicht ausreichen. Verehrte Abgeordnete! Sie möchten bitte erkennen, daß vielfältige Methoden und Instrumente zur Förderung der strukturellen Anpassung und zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen vorbereitet werden. Um all diese Maßnahmen auf den Weg zu bringen, d. h., die entsprechenden Rechtsvorschriften zu erlassen und das notwendige Maß an Kontrolle in der Durchführung zu gewährleisten, sind auch die entsprechenden organisatorischen und institutioneilen Voraussetzungen geschaffen worden. Im Hause des Wirtschaftsministeriums arbeitet das Amt für den Schutz des Wettbewerbs, wie Sie wissen. Es ist gebildet und hat seine Tätigkeit aufgenommen. In Kürze werden wir zum Schutz des freien, gleichberechtigten Wettbewerbs, den wir vor allem auch für unsere Unternehmen sichern müssen, notwendige Rechtsvorschriften wie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und das Gesetz über die Preisbildung und die Preisüberwachung, das sogenannte Preisgesetz, in der Volkskammer zur Beratung vorlegen. Das sind weitere Voraussetzungen, damit sich die Betriebe unter den neuen, den marktwirtschaftlichen Bedingungen anpassen und damit behaupten können. Verehrte Abgeordnete! Die Regierung hält in Anbetracht der bereits eingeleiteten Maßnahmen keinen formellen Beschluß der Volkskammer, wie den hier von der Fraktion der PDS zum Schutz des Inlandsmarktes eingebrachten, für sinnvoll. Im übrigen werden Sie beim Vergleichen des vorliegenden Antrages der PDS mit den von mir erläuterten Arbeitsrichtungen feststellen, daß bis auf die Einschränkung, die ich eingangs getan habe, eine Reihe - 3, 4 Einzelvorschläge - des PDS-Antrages bereits Bestandteil des Konzeptes der Regierung sind. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. 193 5. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung wird der Aus- (Beifall);
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 193 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 193) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 193 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 193)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Durchführung des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie um wirksam zur Absicherung der Vorbereitung und Durchführung des Parteitages der sowie der Volkswahlen beizutragen. Es war gewährleistet, daß in Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten erfolgen muß, ist besonders zu beachten, daß sie auch die erforderliche Sachkenntnis zum Gegenstand der Begut-r achtung besitzen.

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