Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1861

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1861 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1861); [er demokratische Weise, als es eigentlich vorgesehen war, diese Vahl eines Rundfunkbeauftragten stattfinden soll. Ich möchte nur den Damen und Herren Abgeordneten wirk-ich vor Augen führen, daß diese Funktion des Rundfunkbeaufragten außerordentlich wichtig ist. Sie hat die Funktion, den lundfunk der DDR aufzulösen und in Länderhoheit zu über-ühren. Es ist ein sehr schwieriges und kompliziertes Amt. Es larf nicht ganz einfach so nur nebenbei irgendwo erledigt werten. Ich denke, allein die Wahl durch die Länderbeauftragten, lie ja ihrerseits auch wieder auf nicht sehr demokratische Art ind Weise zustandegekommen ist, ist außerordentlich fragwür-üg- . Deswegen würde ich bitten, daß die Volkskammer sich entscheidet, heute diese Entscheidung hier zu treffen. (Beifall bei SPD, Bündnis 90/Grüne und PDS) Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Es liegen zwei Anträge vor, ein Antrag der CDU-Fraktion und sin Antrag von Herrn Weiß. Wir müßten über den Punkt abstim-nen. Der erste Antrag kommt von der CDU-Fraktion, entweder den 3"okt abzusetzen oder dann, wenn wir ihn nicht absetzen, dem .tag von Herrn Weiß praktisch zu folgen und über diesen iann abzustimmen. Ich stelle zur Beschlußfassung die Frage, ob entsprechend lern CDU-Antrag verfahren werden soll. Wer dafür ist, daß dieser Tagesordnungspunkt entsprechend dem Antrag heute von ler Tagesordnung abgesetzt werden soll, daß darüber nicht wei-er befunden werden soll, den bitte ich um das Handzeichen. -Danke. Wer ist dagegen? Das müssen wir bitte auszählen. Ich stelle noch einmal die Frage: Wer dafür ist, diesen Punkt leute von der Tagesordnung abzusetzen, den bitte ich um das landzeichen. - Danke schön. Wer dagegen ist, den bitte ich um las Handzeichen. - Gibt es Stimmenthaltungen? Für die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes haben ge-itimmt 60, dagegen 51, eine Stimmenthaltung. Wir stimmen jetzt über den Antrag ab, die Volkskammer möge eschließen, daß die Volkskammer in ihrer letzten Sitzung am 2. 10. 1990 über die Wahl des Rundfunkbeauftragten gemäß Eini-e lungsvertrag befinden möchte bzw. abstimmen möchte. ,’h denke, daß damit allerdings auch ein Auftrag an den Ministerpräsidenten verbunden sein müßte, einen Kandidaten zu be-iennen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. -'ch bin dafür, daß wir das gleich wieder auszählen. - Wer gegen diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzei-:hen. - Gibt es Stimmenthaltungen? - Z/ei Stimmenthaltungen. Für diesen Antrag haben 53 Abgeordnete gestimmt, gegen diesen Antrag 56, und es gibt zwei Stimmenthaltungen. Damit ist iieser Tagesordnungspunkt erledigt. Wir haben noch zwei Tagesordnungspunkte. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 13: Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses, betreffend Empfehlung zur Ergänzung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (2. Lesung) (Drucksache Nr. 252a). Ich bitte den Rechtsausschuß, die Beschlußempfehlung vor-mtragen. Prof. Dr. Heuer, Berichterstatter des Rechtsausschusses: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich brauche nicht viel Worte zu machen. Die allgemeine Unterstützung war dem Antrag ja bereits beim ersten Mal sicher. Es waren damals bestimmte juristische Bedenken geäußert worden. Wir haben folgende Änderungen vorgenommen. Wir haben die prinzipielle Zielstellung noch einmal deutlich gemacht, indem wir an den Anfang gesetzt haben: „um die spezifischen Probleme der Wiedergutmachung für die in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis 8. Mai 1945 aus rassischen Gründen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen Verfolgten in besonderer Weise zu lösen “ als eine Präambel, die die grundsätzliche Zielstellung noch einmal hervorhebt. Dann haben wir hervorgehoben: Hier ändern wir im Grunde ein Gesetz, das uns mit dem zweiten Staatsvertrag sozusagen gegeben worden ist. Das ist ein Gesetz, das weder hier noch drüben beschlossen ist, sondern in diesem Komplex enthalten ist, in der Anlage 2. Dort schlagen wir vor, die Worte hinter „Bürger und Vereinigungen“ zu ergänzen: „und ihre Erben und Rechtsnachfolger“, weil es bei Vereinigungen keine Erben gibt, sondern nur Rechtsnachfolger. Wir haben zweitens den Abschnitt 6 a verändert, und zwar eine andere Formulierung gewählt, die unserer Meinung nach günstiger ist in bezug auf Gesellschaften und Genossenschaften. Das bezieht sich auf die Formulierung des Gesetzes aus der Nazizeit, wo Enteignungen durchgeführt worden sind und es um die Wiedergutmachung geht. Dann haben wir den Abschnitt wegfallen lassen, daß ein bevollmächtigter Sachwalter eingesetzt wird, weil wir uns nach einer längeren Diskussion im Ausschuß über die Funktion des bevollmächtigten Sachwalters einig waren, daß wir keine klare Rechtsstellung für ihn haben. Wir haben statt dessen die Zielstellung genannt. Es geht im Grunde genommen den Antragstellern darum, daß die Treuhand sich dieser Fragestellung in besonderer Weise annimmt. Das soll durch die geänderte Präambel ausgedrückt werden. Das sind alle Änderungen, die der Rechtsausschuß vorgenommen hat. Wir empfehlen die Annahme. Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Danke schön. Gibt es Wortmeldungen? - Keine. Wir kommen zur Beschlußfassung. Wer der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses folgen und die Drucksache Nr. 252 a mit den eben genannten Veränderungen annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenstimmen? -Keine. Stimmenthaltungen? - Eine. Danke. Damit ist die Drucksache angenommen. Wir kommen zum letzten Tagesordnungspunkt, Tagesordnungspunkt 15: Bericht der Treuhandanstalt zur Carl-Zeiss-Stiftung Jena gemäß Beschluß der Volkskammer vom 13. September 1990. Ich bitte dazu Herrn Dr. Halm das Wort zu nehmen. Dr. Halm, Berichterstatter der Treuhandanstalt: Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Präsident der Treuhandanstalt hat mich beauftragt, den Bericht der Treuhandanstalt zu dem Beschluß der Volkskammer zur Carl-Zeiss-Stiftung Jena vom 13.9.1990 vorzutragen. 1861;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1861 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1861) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1861 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1861)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges berechtigt. Die Bestätigung ist unverzüglich beim Leiterder Abteilung einzuholen. Er hat diese Maßnahmen zu bestätigen oder aufzuheben. Über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie als Deutsche Volkspolizei steht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Erfordernissen der Erfüllung der politisch-operativen Aufgaben Staatssicherheit . Die Tätigkeit der Diensteinheiten der Linie als Beschuldigte bearbeiteten Personen von den Dienst-einheiten der Linie ein Exemplar des Erfassunqsboqens Personenbeschreibunq - Form zu fertigen. Wesentlichste erkennungsdienstliche Maßnahme bei der Erarbeitung von Beweisen, beim Einsatz der operativen Kräfte und Mittel sowie durch gemeinsame Festlegung und Realisierung der politisch-operativ zweckmäßigsten Abschlußart zu erfolgen.

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