Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1854

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1854 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1854); Zum Punkt 1 hat der Rechtsausschuß einen Beschlußvorschlag. Ich bitte den Vertreter des Rechtsausschusses, uns seinen Beschlußvorschlag mitzuteilen. Ich nenne, während er vorkommt, noch einmal den Sachgegenstand, damit Sie das wissen: „Die Volkskammer möge beschließen bzw. als noch offenen Beschluß dem zukünftigen Bundestag übergeben, daß die ehemaligen Auftraggeber für das MfS/AfNS, wie 1. Sekretäre der Kreisleitungen und Bezirksleitungen, Vorsitzende der Räte der Bezirke sowie alle Mitglieder des Politbüros und des Zentralkomitees der SED auf ihre rechtswidrige Tätigkeit geprüft und gegebenenfalls zur Verantwortung gezogen werden.“ Dazu die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses, bitte schön. Barthel, Berichterstatter des Rechtsausschusses: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bleibe bei der bei mir gewohnten Kürze in späten Nachtstunden. Wir haben diesen Antrag der 20 Abgeordneten überprüft. Wir sind im Rechtsausschuß zu der Auffassung gelangt, daß das hier angestrebte Ziel nicht erreichbar ist und auch mit rechtlichen Mitteln in der hier vorgesehenen Form nicht erreicht werden kann. Es wird hier vom Parlament verlangt, daß es eine unmittelbare Strafverfolgung, die eigentlich nur den Gerichten Vorbehalten ist, veranlaßt bzw. eine Überprüfung, die zu einer Strafverfolgung führen soll, ansetzt. Einmal abgesehen von der Tatsache, daß dieses Parlament ja nur noch eine ganz kurze Lebenszeit hat und damit auch das hier angestrebte Ziel nicht erreicht werden könnte, ist es auch nicht in die Aufgabe eines Parlaments gestellt, eine Strafverfolgung durchzuführen. Wir schlagen deshalb folgende Formulierung vor: „Dem gesamtdeutschen Parlament wird empfohlen, unter Nutzung der Ergebnisse der Sonderausschüsse der Volkskammer, welche die Tätigkeit des MfS/AfNS untersucht haben, die Verflechtung zwischen Partei- und Regierungsdienststellen und dem MfS/AfNS in geeigneter Weise zu überprüfen und die notwendigen Maßnahmen zu initiieren, die geeignet sind, Schuldige zur Verantwortung zu ziehen.“ Wir glauben, daß diese neue Beschlußempfehlung geeignet ist, für den Deutschen Bundestag Richtschnur zum Handeln zu sein, und gleichzeitig geeignet ist, unsere Intention, die sich mit der Intention dieser 20 Abgeordneten deckt, zu gewährleisten. Wir sind schon der Meinung, daß die Verflechtungen dargestellt werden müssen. Wir sind auch der Meinung, daß derjenige, der sich aus dieser Verflechtung heraus schuldig gemacht hat, bestraft werden muß. Es muß nur in der rechtlich gesicherten Form geschehen. Wir bitten Sie deshalb als Rechtsausschuß, der diesen Beschlußentwurf einstimmig gefaßt hat, diesem Entwurf zuzustimmen. Zum Punkt 2 sagt nach meinem Dafürhalten der Immunitätsausschuß seine Meinung gesondert. Danke. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Das ist in der Tat so. Das kommt dann noch gesondert. Es handelt sich zunächst um den Punkt 1 des ursprünglichen Antrags. Soll ich die Beschlußempfehlung noch einmal vorlesen? „Dem gesamtdeutschen Parlament wird empfohlen, - unter Nutzung der Ergebnisse der Sonderausschüsse der Volkskammer, die die Tätigkeit des MfS/AfNS untersucht haben, die Verflechtung von Partei- und Regierungsdienststellen und dem MfS/AfNS in geeigneter Weise zu überprüfen. - die notwendigen Maßnahmen zu initiieren, die geeignet sind, Schuldige zur Verantwortung zu ziehen.“ Wir dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer für diesen Beschlußvorschlag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? -Bei einigen Enthaltungen ist das so beschlossen. Wir kommen zu dem zweiten Teil dieses ursprünglichen Antrages. Da ging es um die Frage der Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Modrow. Dazu hat der Ausschuß für Wahlprüfung, Geschäftsordnung und Immunität eine Beschlußempfehlung erarbeitet. Ist ein Vertreter des Ausschusses da, der das begründen möchte ? Das scheint nicht der Fall zu sein. Sie haben es als Drucksache. - Ja, Herr Poppe. (Unverständlicher Zuruf) Die Beschlußempfehlung ist relativ kurz, dem Antrag wird nicht zugestimmt. Und ich kann auch die Begründung vorlesen, das ist kein Problem. Soll ich es machen? Poppe (Bündnis 90/Grüne): Nein, ich kann ein paar Sätze dazu sagen. Also, der Ausschuß für Wahlprüfung, Geschäftsordnung und Immunität schließt sich der Rechtsauffassung des Bundestages, die aus der Anlage 6 der Geschäftsordnung des Bundestages sowie einem Beschluß des Bundestages zur Aufhebung der Immunität hervorgeht, an. Danach sind berechtigt zur Stellung eines Antrages auf Aufhebung der Immunität: die Staatsanwaltschaften, die Gerichte un die Gläubiger im Vollstreckungsverfahren, darüber hinaus der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Aber nur in besonderen Fällen kann er dort eigenständig tätig werden, nämlich in Bagatelldelikten - und davon sind Sie ja offensichtlich in Ihrem Antrag nicht ausgegangen - und in Verkehrsdelikten, so daß also keinerlei Handlungsspielraum für den Ausschuß besteht und nach unserem Ermessen auch nicht für die Volkskammer, solange nicht von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht ein entsprechender Antrag vorliegt. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Wer stimmt dem Beschlußvorschlag des Ausschusses zu? Den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Bei zahlreichen Gegenstimmen und zahlreichen Enthaltungen, aber mit Mehrheit angenommen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt 16 erledigt. Wir können jetzt zum Tagesordnungspunkt 7 kommen: Antrag aller Fraktionen Entsendung von Abgeordneten in den 11. Deutschen Bun* destag (Drucksache Nr. 251). Dazu liegt Ihnen die Drucksache Nr. 251 vor. Das ist die Liste der Abgeordneten, die in den Deutschen Bundestag entsandt werden sollen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer der verschiedenen Fraktionen möchten dazu zunächst eine Erklärung abgeben. Sehe ich das richtig? (Gutzeit, SPD: Erst einmal den Änderungsantrag, ein Änderungsantrag aller Fraktionen.) Bitte schön, der Abgeordnete Gutzeit. Gutzeit (SPD): In Absprache mit den Geschäftsführern haben wir folgenden Antrag. Die Volkskammer wolle beschließen: Erstens: Unter den 144 Abgeordneten der Volkskammer, die in den 11. Deutschen Bundestag entsandt werden, sowie deren Nachfolgekandidaten dürfen sich keine Abgeordneten befinden, die unter eine der Kategorien 1 bis 4 des Beschlusses 246 a fallen. 1854;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1854 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1854) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1854 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1854)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung - vom Streit. Der Minister für. Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Oustiz-organen. Die strikte Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlich ;eit in der Untersuchungstätigkeit im allgemeinen und im Beweisführuncsprozeß sowie bei der Realisierunn jeder Klotz.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X