Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 185

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 185 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 185); - Die Möglichkeit, die Funktion des ehrenamtlich tätigen Bürgermeisters mit der Funktion des Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu verbinden, wurde ergänzt. - Die Gleichstellung von Mann und Frau wurde in zwei Paragraphen eingearbeitet. - Ergänzungen und Präzisierungen wurden zu Fragen des Umwelt-, Landschafts-, Natur- und Denkmalschutzes vorgenommen. - Die Mitwirkung der Bürger durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid wurde inhaltlich und verfahrenstechnisch präzisiert. - Die Trennung von Legislative und Exekutive wurde dahingehend erweitert, daß Beigeordnete nicht Mitglieder von Ausschüssen sein dürfen. - Als ein demokratisches Element ist die Möglichkeit der Abwahl von Bürgermeistern von Landräten mit qualifizierter Mehrheit aufgenommen worden. Breiten Raum in der Aussprache nahm die ehrenamtliche Tätigkeit von Bürgern in der Gemeinde ein. Der Ausschuß ließ sich von dem Gedanken leiten, daß ehrenamtliche Tätigkeit eine ehrenhafte Tätigkeit ist, um die sich künftig Bürger bewerben werden und sollen. Meine Damen und Herren! Gestatten Sie, daß ich Sie zum Abschluß auf die grundgesetzliche Regelung im Artikel 101 aufmerksam mache, die das Gesetz als verfassungsänderndes Ge-etz einstuft. Der Ausschuß bittet das Hohe Haus, die erforderli- Che Mehrheit zum Beschluß dieses Gesetzes nicht zu versagen. Allen gewählten Volksvertretern im Lande möchte ich von dieser Stelle ganz herzlich zu ihrer Wahl gratulieren und dem Wunsch Ausdruck verleihen - ich denke, das tue ich auch im Namen des Hauses -, daß sie Mut, Kraft, Ausdauer und Gesundheit bei der Ausübung ihrer Ämter und Funktionen zum Wohle und zum Nutzen der Bürger besitzen, daß es ihnen gelingen möge, mit den Bürgern ihre Städte und Gemeinden einer neuen Blüte entgegenzuführen. (Beifall) Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Herr Vorsitzender, gestatten Sie zwei Anfragen? (Becker: Ja.) Dr. Reichelt (Bündnis 90/Grüne): Herr Minister Preiß sagte zur 1. Lesung, für besonders dring-lieh halte es die Regierung, die kommunale Selbstverwaltung in geeigneter Weise verfassungsrechtlich zu verankern und entgegenstehende Festlegungen der Verfassung zu ändern. Er sagte außerdem, die Regierung werde dazu in der 2. Lesung einen entsprechenden Gesetzesvorschlag einbringen. Ihnen als dem Vorsitzenden des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform müßte ich jetzt sagen, daß der Entwurf der Kommunalverfassung der derzeitigen Verfassung widerspricht, also eigentlich nicht beschlossen werden kann. Es gab ja im letzten Plenum vier Redebeiträge, die das bekräftigt haben. Becker: Dazu habe ich verwiesen auf den Artikel 101 in diesem Gesetz, der das tut, was Sie gesagt haben. Der Ausschuß hat sich in breiter Diskussion zu dieser Regelung entschlossen bzw. dieser Regelung zu folgen, und wir haben im Artikel 101 diese grundgesetzliche Regelung aufgenommen. Es widerspricht dem also nicht. Dr. Reichelt (Bündnis 90/Grüne) Mir ist unklar, ob ein Gesetz die Verfassung außer Kraft setzen kann. Prof. Dr. Heuer (PDS): Ich möchte daran anknüpfen. Nach Artikel 106 der geltenden Verfassung darf die Verfassung nur geändert werden, wenn der Wortlaut der Verfassung gleichzeitig geändert wird. Da diese Bestimmung nicht aufgehoben wird hier, ist nach meiner Ansicht ein verfassungsänderndes, ein solches eigenes Gesetz notwendig, das den Wortlaut der Verfassung ändert. Ich meine, wir können nicht anders. Ich glaube nicht, daß wir anders verfahren können. In der noch geltenden Verfassung steht in Artikel 106, daß der Wortlaut der Verfassung geändert werden muß. Dieses Gesetz kann das seinerseits nicht aufheben, wenn der Artikel 106 nicht aufgehoben wird, und der Artikel 106 kann wieder nur aufgehoben werden durch ein verfassungsänderndes Gesetz. Ich sehe keinen anderen juristisch einwandfreien Weg. Becker: Zunächst kann ich Ihrer Auffassung nur zustimmen, daß das Gesetz dringendst beschlußbedürftig ist. Die Verfassungsdiskussion im Tagesordnungspunkt 1 hat sich dazu entschlossen, verfassungsändernde Gesetze in dieser Form zuzulassen. Daß es aus Zeitgründen den Ausschuß und auch den Bearbeitern dieser Kommunalverfassung nicht anders möglich war, möge das Hohe Haus durch eine entsprechende Beschlußbestätigung beantworten. (Zuruf von PDS: Das ist Verfassungsbruch. Was Sie machen, ist Verfassungsbruch.) Keine Antwort. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Herr Vorsitzender! Ich danke Ihnen. Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen dann zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf, verzeichnet in der Drucksache Nr. 13 a, seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist festzustellen, daß die verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit für den Gesetzentwurf ist. (Vereinzelt Beifall) Damit ist das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkeise in der DDR, die Kommunalverfassung, beschlossen. Ich rufe nun den Punkt 3 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der Partei des Demokratischen Sozialismus in der Volkskammer der DDR - Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik zum Schutz des Inlandmarktes der DDR Dazu liegt Ihnen, verehrte Abgeordnete, der Antrag in der Drucksache Nr. 18 vor. Ich bitte die antragstellende Fraktion, das Wort zur Begründung zu nehmen, bitte, Herr Abgeordneter Hans-Gerd Glück. Dr. Glück für die PDS-Fraktion: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Fraktion der PDS begrüßt die Entscheidung der Regierung vom 2.5.1990 zur zentralen Lizensierung des Imports von Nahrungsgütern aus der Bundesrepublik und Westberlin, zum Sonderexport und zur Erhöhung der im ersten Quartal gesunkenen Schlachtleistungen durch Stimulierungsmaßnahmen. 185;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 185 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 185) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 185 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 185)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Auftreten von subjektiv bedingten Fehlhaltungen, Mängeln und Unzulänglichkeiten. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen von Bürgern der noch nicht den gesellschaftlichen Erfordernissen entspricht und damit Ansatzpunkte für die Erzeugung feindlich-negativer Handlungen bieten kann.

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