Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1849

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1849 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1849); Versicherung und die Einschätzung über die Entwicklung der Netto-Löhne noch keine ausreichende Grundlage für eine Rentenerhöhung bilden. Wir bemühen uns um eine Verbesserung der Situation. Bei einer Erhöhung der Renten um ca. 10 % würden die jährlichen Mehraufwendungen ca. 3 Mrd. D-Mark betragen. Würde auch der Sozialzuschlag um 10 % erhöht werden, würden sich dadurch weitere jährlich Mehrausgaben von 400 bis 500 MioDMark ergeben. Da die Verhandlungen nicht mehr bis zum 2. Oktober 1990 zu Ende geführt werden können, habe ich mich gestern schriftlich an Herrn Dr. Blüm gewandt und im Auftrag des Ministerrates gebeten, den Beschluß der Volkskammer mit Dringlichkeit weiter zu verfolgen. Dies hat mir Dr. Blüm zugesagt. Ich habe in dem Schreiben, das auch der Präsidentin und dem Verhandlungsführer, Herrn Dr. Krause, vorliegt, Herrn Dr. Blüm mitgeteilt, zu prüfen, ob die erste Rentenanpassung bereits zu Beginn des neuen Jahres aus unserer politischen Sicht heraus durchführbar ist und diese Rentenanpassung in die Haushaltsansätze für das Jahr 1991 eingeordnet werden kann. Dr. Blüm hat mir zugesagt, möglichst schnell den Standpunkt der Bundesregierung mitzuteilen - auch hinsichtlich einer Dynamisierung des Sozialzuschlages. Soweit die Information, was in dieser Woche hinsichtlich der Rentenangleichung erfolgen konnte. - Vielen Dank. (Schwacher Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Wird dazu das Wort gewünscht? - Eine Frage, ja? Bitte. Frau Zschoche (PDS): Herr Dr. Kleditzsch, ich habe eine Frage: Wir hatten bereits Anfang Juni einen Volkskammerbeschluß gefaßt, der den Ministerrat auffordert, möglichst noch in diesem Jahr eine Rentenerhöhung durchzuführen, bei der nächsten Rentenerhöhung den Sozialzuschlag einzubeziehen und die Witwenrenten für die Rentner mit dem Mindesteinkommen von 495 DM diesen Witwenzuschlag extra zu berechnen. Mit ist unerklärtlich, weshalb Sie jetzt Zeitgründe vorgeben, weil der Beschluß angeblich erst von der letzten Woche stammt. Das stimmt eben nicht. Wie ernst nehmen Sie unsere eigenen Volkskammerbeschlüsse? Prof. Dr. Kleditzsch, Minister für Gesundheitswesen: Wenn ich Ihre Beschlüsse nicht ernst nehmen würde und den -ri&schluß von der vorigen Woche, hätte ich diese Woche nicht verhandelt. Das zum ersten. Zum zweiten müssen Sie bei jeder Rentenberechnung natürlich auch von den Einnahmen und von der Liquidität ausgehen, und das ist von der Wirtschaft abhängig. Insofern ist die Verhandlungsführung schon sehr korrekt erfolgt. Danke. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Wortmeldungen dazu? - Wollen Sie, Frau Zschoche, noch etwas sagen? Frau Zschoche (PDS): Ich wollte noch einmal Bezug darauf nehmen. Es handelt sich nicht um die Realisierung des Volkskammerbeschlusses von letzter Woche. Herr Krause hat in der letzten Woche gesagt, da hätte die Volkskammer vor einer Woche - jetzt zwei Wochen -diesen Beschluß fassen müssen. Dieser Beschluß lag vor. Ehe ich damals ans Mikrophon kam, war Herr Krause nicht mehr bereit, Fragen zu beantworten. Ich beziehe mich auf den länger zurückliegenden Beschluß vom Juni 1990. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Bitte schön, Herr Seifert. (Dr. Seifert, PDS: Ich hätte auch noch eine Frage an Herrn Dr. Kleditzsch.) Er will keine Fragen mehr beantworten. Prof. Dr. Kleditzsch, Minister für Gesundheitswesen: Ich habe mich dazu erklärt. Wir sind in der Verhandlung, und sobald weitere Ergebnisse vorliegen, werde ich mich selbstverständlich sofort erklären und Sie darüber informieren. Aber bitte, die Verhandlungen sind jetzt aktuell. Die Grunddaten und die Voraussetzungen dazu habe ich Ihnen mitgeteilt, und mein Auftrag bestand darin, über die Realisierung des Beschlusses der vorigen Woche zu berichten. Danke. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Dann ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Es war ein Bericht. Wir kommen zum Punkt 13. Übrigens, sobald der Rechtsausschuß fertig ist, bitte ich, mir das zu signalisieren. Wir kommen also zum Punkt 13, Beschlußfassung des Rechtsausschusses betreffend Empfehlung zur Ergänzung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen. Dazu liegt Ihnen die Drucksache Nr. 252 a vor. Wer vom Rechtsausschuß bringt diese Vorlage ein? - Es ist kein Vertreter des Rechtsausschusses da. Sie tagen noch. Dann kann Tagesordnungspunkt 13 nicht behandelt werden. Ist zum Punkt 14 der Berichterstatter da, und zwar der Abgeordnete Fiedler? - Herr Opitz macht das. Der Abgeordnete Opitz hat das Wort zum Tagesordnungspunkt 14: Abschlußbericht des Sonderausschusses zur Untersuchung der Vorgänge um die psychiatrische Klinik in Waldheim sowie ähnlich gelagerte Fälle des Mißbrauchs von medizinischen Einrichtungen durch das MfS/AfNS Dr. Opitz, Berichterstatter des Sonderausschusses: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute morgen ist in der „TAZ“ von einem Bericht geschrieben worden. Das ist mit Sicherheit nicht der Bericht, der Ihnen jetzt zur Kenntnis gebracht wird. Der war bei Redaktionsschluß heute nacht noch nicht fertig. Die Arbeit des Ausschusses wurde von den Abgeordneten Opitz, Fiedler, Reich, Kreuz, Voigt und Donaubauer erledigt. Ich verlese den Bericht: Am 5.7. wurde von der Volkskammer ein erster Bericht zu einer Veröffentlichung des „Stern“ über die Psychiatrische Klinik Waldheim gegeben. Auf Grund dieses Berichtes wurde ein Parlamentarischer Sonderausschuß der Volkskammer eingesetzt, der aus je einem Abgeordneten aller Fraktionen gebildet wurde. Am 20.7. 1990 erhielten die Abgeordneten ihre Vollmacht durch die Präsidentin der Volkskammer. Der Ausschuß hat zusätzlich drei ständige Mitarbeiter hinzugezogen. Der Sonderausschuß recherchierte vor Ort. Es wurden Befragungen von Fachvertretern aus dem Bereich Psychiatrie, der Aufsichtsbehörden der Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Bezirkes Leipzig und des Ministeriums für Gesundheitswesen, der Staatsanwaltschaft, ehemaligen Mitarbeitern, mitbehandelnden Ärzten und Interessengruppen vorgenommen. Außerdem nahmen Ausschußmitglieder an Expertengesprächen von Regierungskommissionen teil und sicherten erste Krankenunterlagen. 1849;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1849 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1849) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1849 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1849)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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