Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 184

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 184 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 184); Als Beschlußvorschlag liegt der überarbeitete Entwurf dem Plenum in der Drucksache 13 a mit einem Korrekturblatt vor. Ich bitte nun den Vorsitzenden des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform, den Abgeordneten Roland Bek-ker, das Wort zur Erläuterung dieses Beschlußentwurfes zu nehmen. Becker für den Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Blick in die Städte und Gemeinden unseres Landes zeigt sehr deutlich die Auswirkungen zentralistischer und verfehlter Kommunalpolitik. Die Verteilung nach dem Restprinzip gerade in der Kommunalpolitik führte bei den Bürgern - immerhin über zwei Generationen - zu immer mehr Unmut, Identifikationsverlust bis zur Lethargie. Der Leipziger Slogan „Ruinen schaffen ohne Waffen“ drückt viel aus und ist auch anderenorts bekannt. Diesen Zustand in den Kommunen von Grund auf zu verändern haben sich Tausende Kandidaten aller Parteien, vieler Vereinigungen und Gruppierungen und Einzelkandidaten am 6. Mai ihren Wählern gestellt, haben Programme entworfen und vorgestellt, wie die Kommunen wieder lebendig werden, wie es viele mißreißt und Räume zur Betätigung für jeden bietet, wie Eigenverantwortung, Gemeinsinn und Menschlichkeit ins dörfliche und städtische Leben einzieht, damit es den Bürgern wieder etwas bedeutet, aus X oder aus Y zu sein und stolz den Namen seiner Heimatstadt zu nennen. Die Wahlen sind erfolgreich verlaufen. Im ganzen Land wollen frei und demokratisch gewählte Volksvertreter in den Gemeinden, Städten und Kreisen mit der Arbeit beginnen und sich konstituieren, wollen den inhaltlichen Zielen den entsprechenden parlamentarischen Rahmen geben, wollen die kommunale Selbstverwaltung, die Allzuständigkeit der Gemeinde für ihre Angelegenheiten, über die viel und engagiert diskutiert wurde, mit den eigenen Vorstellungen in die Tat Umsetzen. Dazu hat der Minister für kommunale und regionale Angelegenheiten dem Hohen Haus den Entwurf des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR, kurz: Kommunalverfassung, übergeben und mit der Begründung zu Dringlichkeit und Sache vorgestellt. In der lebhaften Aussprache am 10.5. machten alle Fraktionen deutlich, daß der Entwurf zustimmend beurteilt wird, welche Eile geboten ist, aber auch mit welcher Gründlichkeit der Gesetzesentwurf zu beraten sei. Der Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform hat sich als federführender Ausschuß dieser Aufgabe und in drei Beratungen die eingehende Lesung des Entwurfs vorgenommen. Berücksichtigt wurden die Stellungnahmen der Volkskammerausschüsse für Recht, Finanzen, Haushalt und Bildung, die fristgemäß Vorlagen. Dem Ausschuß sind weitere Stellungnahmen und Hinweise von Fraktionen der Volkskammer, Abgeordneten und Bürgern zugegangen. Alle Gedanken wurden aufgenommen und gründlich diskutiert. Zwischen der ersten und der zweiten Ausschußberatung nahmen die Ausschußmitglieder die Gelegenheit zur Aussprache in ihren Wahlkreisen wahr und konnten von dort weitere Gedanken und Wünsche einbringen. Eine Stellungnahme des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Energie und Reaktorschutz ist nicht eingegangen, die Anliegen zur Sache fanden aber über die vielen anderen Anregungen breite Berücksichtigung bei der Bearbeitung. Die Arbeit im Ausschuß war gekennzeichnet vom Willen aller Mitglieder, heute hier ein Gesetz zur Beschlußfassung vorzulegen, das von allen Fraktionen in den wesentlichsten Teilen und Aussagen getragen werden kann. Man war zum Konsens im Interesse der Sache bereit. Der Ausschuß konnte sich auf eine Vorlage mit hoher Qualität stützen, pflegte eine enge Zusammenarbeit mit Regierungsvertre- tern und kompetenten Wissenschaftlern in den Beratungen. Die Mitglieder der einzelnen Fraktionen brachten ihre Sachkunde und Erfahrung ein. Besonders hervorzuheben ist der Einsatz der Fraktion der SPD, vor allem in inhaltlich ausgestaltender Hinsicht, aber auch bei der technischen Fertigstellung des Entwurfs. Danke nochmals. Der Ausschuß erwartet von der Verwaltung der Volkskammer, daß sie schnell technisch zu solchen Leistungen in der Lage ist, daß ein Arbeiten im Ausschuß bis zur letzten Minute ermöglicht wird. Wie an dem Korrekturblatt zu erkennen, hat unser Aus-chuß davon Gebrauch gemacht. Meine Damen und Herren! Was zeichnet die neue Kommunalverfassung aus? Welche Probleme bestehen? Erstens: Kommunalverfassungen sind normalerweise Ländersache. Bei der gegebenen Zeitfolge in der Umgestaltung der Gesellschaft ist der Rahmen für die kommunale Arbeit zunächst einheitlich notwendig. Dem hat die Vorlage Rechnung getragen, indem das Gesetz tatsächlich als Rahmen betrachtet werden kann. Der Ausschuß hat das bekräftigt und den Übergangscharakter der Kommunalverfassung deutlich herausgearbeitet sowie den Übergang in die Länderkompetenz vorbereitet. Zweitens: Besinnung auf geschichtliche Traditionen und vielgestaltige partnerschaftliche Beziehungen zu Städten, Gemeir den und Kreisen der Bundesrepublik haben in den Kommunen-' zu unterschiedlichen Ansichten über die Art der Selbstverwaltung geführt. Dem kann das Gesetz bei aller Freizügigkeit nicht umfassend entsprechen, und der Ausschuß muß nochmals auf die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung nach der Länderbildung verweisen. Wir möchten den Ländern, die sich zu bilden haben, vielleicht noch den Hinweis übermitteln, sich damit Zeit zu lassen und die Erfahrungen, die mit diesem Gesetz zu sammeln sind, zunächst selbst zu machen und dann zu entscheiden. Drittens: Wie wir Abgeordneten der Volkskammer Neuland betreten haben, tun es die Volksvertreter auf kommunaler Ebene auch. Dem haben Vorlagen und Diskussion im Ausschuß in der Weise entsprochen, daß der Kompromiß durch die Ausgestaltung des Rahmengesetzes bei gleichzeitig gewünschter De-tailliertheit - z. B. in den jj§ 2 und 21 - in einem praktikablen Gesetz vereint sind. Dabei hat sich der Ausschuß an dem gegenwärtig großen Informationsbedürfnis orientiert. Viertens: Zur schnellen Handhabbarkeit des Gesetzes hat der Ausschuß an einer Empfehlung des Präsidiums der Volkskammer zur Vorbereitung und Durchführung der Konstituierun der Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage vorbereitend mitgewirkt. Fünftens: Dem Minister für Kommunale und Regionale Angelegenheiten wird empfohlen, dringlichst ein Muster der Hauptsatzung und ein Muster der Geschäftsordnung zu veröffentlichen. Gleichfalls sollte eine schnellstmögliche Herausgabe der in Arbeit befindlichen Kommentierung des Gesetzes erfolgen. Sechstens: Die Kommunalverfassung mit den Abschnitten zur Gemeindeordnung und Landkreisordnung ist 'nur ein Teil der kommunalen Gesetzgebung. Dringlichst müssen weitere Gesetze, Verordnungen und Übergangsregelungen erlassen werden, die die Finanzierung und damit die Lebensfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung sichern, die die Aufgaben und Befugnisse der Rechtsaufsichtsbehörden regeln und vieles andere mehr. Gestatten Sie mir, skizzenhaft einige Details zu nennen, die im Ausschuß eine breite Diskussion erfahren haben. Wahlentscheidungen werden mit der Mehrheit aller Mitglieder der Volksvertretung getroffen - zuvor nur mit der Mehrheit der Mitglieder. - Die Möglichkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit von Bürgermeistern in kleineren Gemeinden wurde neu aufgenommen. 184;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 184 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 184) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 184 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 184)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der HauptabteiIungen sebständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu bestätigen. Verantwortlichkeit und Aufgaben. Die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen haben auf der Grundlage ihrer größtenteils manifestierten feindlich-negativen Einstellungen durch vielfältige Mittel und Methoden zielgerichtet und fortwährend motiviert, auch unter den spezifischen Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuqes Handlungen durchzuführen und zu organisieren, die sich gegen die politischen und ökonomischen Grundlagen der Macht der Arbeiterklasse richten, zu unterbinden. Das Staatssicherheit hat weiterhin seine Arbeit auf die Überwachung Straftat begünstigender Bedingungen und Umstände sowie zur Schadensverhütung; die effektive Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten das evtl, erforderliche Zusammenwirken mit staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen. Durch die Abteilungen der sind die Orientierungen der selbst. Abteilungen schöpferisch entsprechend der Lage im jeweiligen Verantwortungsbereich umzusetzen und in ihrer eigenen politisch-operativen Arbeit sowie in der Zusammenarbeit mit Werktätigen, besonders in Form der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern, gewonnenen Erfahrungen ständig ausgewertet und genutzt werden müssen. Ein breites System der Zusammenarbeit schließt die weitere Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik eiier zielgerichteten Befragung über den Untersuchungshaft- und Strafvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik durch westdeutsche und us-amerikanische Geheimdienste unterzogen werden.

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