Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1812

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1812 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1812); son des Vertrauens jeweils nur eine einzige Person pro Fraktion zu benennen, und wir haben weiterhin empfohlen, daß dies nach Möglichkeit das jeweilige Mitglied der Fraktion im Prüfungsausschuß sein soll. Mit ganz wenigen Ausnahmen ist dann dieser Empfehlung entsprochen worden, und das hat unsere Arbeit wieder vereinfacht. 4. Nun zu den Randbedingungen des Prüfverfahrens. Erstens: Der Prüfungsausschuß selbst ist nicht von den 400 Abgeordneten ausgegangen. Der Ausgangspunkt seiner Arbeit war laut Volkskammerbeschluß vom 12. April das Ergebnis der ersten Überprüfungen. Diese ersten Überprüfungen fanden also vor Existenz des Prüfungsausschusses statt, bestanden in der Karteikarteneinsicht in der MfS-Zentrale und erfolgten in der Regel fraktionsweise. In drei Fällen fand die Erstüberprüfung davon gesondert statt. Zweitens: Neun Abgeordnete konnten überhaupt nicht überprüft werden, da bei ihnen keine Bereitschaftserklärung vorlag. Drittens: Berücksichtigt werden mußte bei den von uns zu machenden Aussagen der Umstand, daß Akten vernichtet, unvollständig oder noch nicht auffindbar waren bzw. in einem Fall nur als Kopie Vorlagen. Dies ist von uns bei der Ergebniszusammenfassung in jedem einzelnen Fall genau angegeben. Hierzu eine Anmerkung: Man muß in diesem Zusammenhang wissen, daß es etwa Mitte November 1989 eine Dienstanweisung gab, nach der Vorgänge und Akten ausgewählter politisch bedeutsamer Personen nach Berlin zu schicken und in den Bezirksverwaltungskarteien zu löschen seien. Wir haben aber Erkenntnisse, daß es dennoch zur Aufklärung dieser Fälle kommen kann. Zum Beispiel ist es so, daß Treffberichte eines informellen MfS Mitarbeiters ja auch in den Akten derjenigen Personen liegen, die von ihm observiert wurden, und so kann die Wahrheit auch in diesen Fällen erhellt werden. Viertens: Es gab Fälle, wo in der zentralen Kartei die gesuchte Person nicht vermerkt war, wohl aber in der von uns vermuteten Abteilungskartei. Das bedeutet, daß bei einer bloßen Einsicht in eine zentrale Kartei keine lOOprozentige Sicherheit besteht, daß der gesuchte Name nicht doch irgendwo registriert ist, wenn er in der Zentralkartei nicht zu finden war. Soweit zu den Randbedingungen des Prüfverfahrens. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Herr Abgeordneter! Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Ja, bitte Herr Abgeordneter Gauck. Gauck (BUndnis 90/Grüne): Lieber Kollege Hildebrand! Ich habe eben eine erschreckende Mitteilung vernommen, daß neun Kolleginnen oder Kollegen unseres Hauses nicht bereit waren, ihre Bereitschaftserklärung abzugeben. Liegen Ihnen dafür Gründe vor, die Sie akzeptieren können? Wenn das nicht der Fall ist, beabsichtigen Sie dann, die Namen dieser Kollegen dem Hohen Haus bekanntzugeben? (Beifall) Hildebrand, Berichterstatter des Zeitweiligen Prüfungsausschusses: Die Gründe liegen mir nicht vor. In dem Protokoll an den betreffenden Fraktionsvorsitzenden ist das vermerkt, daß diese neun die Bereitschaftserklärung nicht gegeben haben. Namen zu nennen, dazu ist der Prüfungsausschuß nicht befugt. Das hat die Volkskammer, haben also wir alle, am 12. April so beschlossen. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Herr Abgeordneter! Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage? 1812 (Hildebrand: Ja.) Bitte. Dr. Ringstorff (SPD): Könnten Sie die Fraktionen nennen, die die Arbeit des Untersuchungsausschusses dadurch verzögert haben, daß sie die Liste der ersten Überprüfung nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt haben? (Beifall) Hildebrand, Berichterstatter des Zeitweiligen Prüfungsausschusses: Wir haben uns im Prüfungsausschuß darüber verständigt, daß wir differenzielle Informationen über Zahlen und Fraktionen zunächst nicht veröffentlichen. 5. Nun zu den Erkenntnissen und Ergebnissen der Überprüfungsarbeit: Diese Erkenntnisse und Ergebnisse sind ab 13. September in folgender Weise mitgeteilt worden: mündlich den betroffenen Abgeordneten durch das im Prüfungsausschuß vertretene jeweilige Mitglied der Fraktionen und mündlich vor dem Prüfungsausschuß den Fraktions- bzw. Parteivorsitzenden und in bezug auf die Minister dem Ministerpräsidenten. Diese Mitteilungen haben wir uns protokollarisch bestätigen lassen. Nun zu den Ergebnissen: (Frau Dr. Bergmann-Pohl: Herr Abgeordneter! Es gibt noch eine Zwischenfrage.) Ja, bitte. Dr. Misseiwitz (SPD): Herr Abgeordneter! Sie sprachen von drei Personen, die nicht den selben Prüfungen unterworfen waren wie alle anderen Abgeordneten. Können Sie dafür Gründe nennen, und um wen es sich dabei handelte? Hildebrand, Berichterstatter des Zeitweiligen Prüfungsausschusses : Die Namen sind doch bekannt. Das sind die drei Personen Herr Lothar de Maiziere, Herr Ibrahim Böhme und Herr Dr. Gysi. Die sind vor ihrem Amtsantritt in einem Prüfungsverfahren überprüft worden. Das ist doch bekannt. Dr. Misseiwitz (SPD): Sind da die gleichen Kriterien angewandt worden wie in späteren Verfahren? Hildebrand, Berichterstatter des Zeitweiligen Prüfungsausschusses: Das kann ich natürlich nicht sagen. Aber wir haben von diesen Überprüfungen ein Protokoll bekommen, und das ist wie bei allen anderen, die in der ersten Überprüfung waren, unsere Arbeitsgrundlage. Eine andere hatten wir laut Volkskammerbeschluß nicht. Frau Wollenberger (Bündnis 90/Grüne): Herr Abgeordneter, ich habe noch eine Frage. Haben sich denn die genannten Herren vor dem Ausschuß geäußert, wie dieses Prüfungsverfahren ausgesehen hat? (Unruhe und Zwischenrufe bei CDU/DA) (Hildebrand, Bündnis 90/Grüne: Nein.);
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1812 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1812) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1812 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1812)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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