Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1794

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1794 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1794); Wenn wir davon ausgehen, daß die mit dem im Einigungsvertrag getroffenen Regelungen eine Entschuldung der Unternehmen von Altkrediten im Zusammenhang mit der Feststellung der DM-Eröffnungsbilanzen erfolgen kann und Erwerber von Anlagen von der Verantwortung für die vor dem 1.7.1990 verursachten Umweltaltlasten frei gestellt werden können, dann ist es nicht übertrieben, festzustellen, daß grundlegende und weitreichende Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Stabilisierung und für die Vorbereitung eines ökonomischen Aufschwungs geschaffen sind. Zweifellos wird die Herstellung der Einheit Deutschlands am 3. Oktober in diesem Zusammenhang ein wichtiger Faktor sein, der die Kooperation und den Kapitalfluß, die Zusammenarbeit mit Unternehmen der BRD, ihr Engagement in der DDR kräftig fördern wird. Ich möchte in diesem Zusammenhang jedoch zugleich betonen, daß bereits die Fragestellung nach dem „Einblick des Wirtschaftsministeriums in die inneren Unternehmensprozesse“ von einem falschen Prinzip ausgeht. Die Restrukturierung, Privatisierung und Sanierung der ehemals volkseigenen Betriebe gehört zum Aufgabengebiet der Treuhandanstalt. Hier sind staatliche Eingriffe und Bevormundungen völlig unangebracht und entsprechen nicht den marktwirtschaftlichen Prinzipien. Es kann nicht richtig sein, daß das Wirtschaftsministerium oder ein anderes staatliches Organ unmittelbar wie früher die Arbeit in den Unternehmen bevormundet und hineinregiert. Das gilt auch für die Probleme der Beschäftigung und insbesondere der Umschulung. Die Vorstellung, daß von Berlin aus bis in die Kreise und Städte hinein Umschulungsprogramme erarbeitet werden und vorgeschrieben wird, wer und wieviel Personen für welche neuen Berufe ausgebildet werden, ist altes planzentralistisches Denken. Diese Fragen können nur an Ort und Stelle im Rahmen der gesetzlichen Regelungen wie dem Arbeitsförderungsgesetz in Abstimmung zwischen den Unternehmen, den Landkreisen, Städten und Kommunen sowie den Arbeitsverwaltungen, insbesondere den Arbeitsämtern, gelöst werden. Hierfür sind bekanntlich bedeutende Mittel bereitgestellt, zur sozialen Abfederung des umfassenden Restrukturierungsprozesses auf dem Gebiet der ehemaligen DDR sogar bedeutend über die in der Bundesrepublik geltenden Regelungen hinausgehend. Der Prozeß des Strukturwandels und der Wirtschaftsförderung wurde auch durch die zeitweilige Regierungskommission Strukturanpassung unterstützt. Die Kommission hat sich mit mehreren Branchenbildern beschäftigt und insbesondere Maßnahmen zu Unterstützung der regionalen Organe ausgearbeitet. Gebildet wurden eine spezielle Regierungskommission für die Kali-Industrie und das Mansfelder Land, um über diesen Weg an Lösungen zur Wiedereingliederung der infolge der Strukturanpassung freiwerdenden Arbeitskräfte mitzuwirken. Das Ministerium für Wirtschaft ist stark darum bemüht, daß von den Bezirken, Städten und Kommunen schneller die notwendigen Projekte erarbeitet und den entsprechenden Institutionen zur Entscheidung vorgelegt werden. Gestatten Sie mir einige Angaben zur bisherigen Inanspruchnahme der Mittel zur Förderung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Grenzkreisen zur Bundesrepublik Deutschland. Wie Sie wissen handelt es sich hierbei um 400 Mio DM, die in den Jahren 1990/91 aus dem Haushalt der BRD und der DDR zu Verfügung gestellt werden. Von insgesamt ausgewählten 108 Vorhaben sind jetzt - Mitte September - 67 Vorhaben mit einem Volumen von rd. 300 Mio DM bestätigt. Durch gemeinsame Anstrengungen ist es gelungen, den Prozeß der Mittelbestätigung zu beschleunigen. Insgesamt werden mit der Realisierung dieser Maßnahmen der Grenzkreisförderung 1990/91 die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Schaffung von 21000 neuen Arbeitsplätzen gesichert sowie für über 3500 Umschulungsplätze neu geschaffen. Wie im Einigungsvertrag vereinbart, wird das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-schaftsStruktur“ auch auf die Länder auf dem Gebiet der bisherigen DDR ausgeweitet. Es ist vorgesehen, jährlich 3 Mrd. DM zunächst für 5 Jahre je zur Hälfte durch Bund und Länder für die regionale Wirtschaftsförderung bereitzustellen. Die objektkonkrete Untersetzung wird vom Ministerium für Wirtschaft koordiniert und durch speziell dafür gebildete Arbeitsgruppen des Ministeriums begleitet. Der Weg der SED führte breit gepflastert in den Abgrund; unser Weg ist zugegebenermaßen steinig und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen - aber er führt in eine gesicherte Zukunft! Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs im Ministerium für Wirtschaft, Herrn Dr. Martin Dube, auf die Frage des Abgeordneten Prof. Dr. Helmar Hegewald (PDS) - Drucksache Nr. 233 Frage 11 Das Auslaufen des Uranbergbaus hat gravierende Auswirkungen auf die wirtschaftliche und soziale Situation von 34 000 Beschäftigten der Wismut AG sowie der betroffenen Regionen. Ich bitte die Regierung um Auskunft darüber, inwieweit durch die eingesetzten Regierungsbeauftragten - eine wirksame Förderung der Regionen bei der kurzfristigen Schaffung neuer Arbeitsplätze durch strukturpolitische Maßnahmen sowie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und entsprechende Umschulungen, - die Ausarbeitung einer Konzeption der ökologischen Altlastsanierung sowie - eine Kontrolle der Realisierung der Maßnahmen zur sozialen Absicherung der Bürger gewährleistet ist. In welche Zuständigkeit werden diese zum Teil nicht kurzfristig zu realisierenden Maßnahmen nach dem 3. Oktober übergeleitet? Antwort Zur ersten Frage: Die Einbeziehung der Räume Gera, Ronneburg, Altenburg, Schmölln, Aue, Schwarzenberg und Pirna/Kö-nigsstein in Regionen der besonderen Wirtschaftsförderung ist entsprechend Festlegungsprotokoll der Beratung zwischen Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft und des Ministeriums für Arbeit und Soziales der DDR und der Verhandlungskommission der Industriegewerkschaft Wismut vom 7.9. 1990 bis t 21.9.1990 zu klären. Dazu wird am 17.9. 1990 in der Bezirksverwaltung Gera mit den zuständigen Vertretern der Regierungbeauftragten, Vertretern des Wirtschaftsministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales eine Beratung durchgeführt. Ziel dieser Beratung ist, die Bedingungen und Anforderungen an die zu schaffenden Wirtschaftsförderungsgesellschaften für Wismut-Gebiete abzustimmen. Dazu gehört auch, die Klärung zur Finanzierung dieser speziell für die Arbeitsplatzbeschaffung in den Wismut-Regionen zuständigen Fördergesellschaften herbeizuführen. Zur zweiten Frage: Die vorliegende erste Konzeption (Abfahrkonzeption) der SDAG-Wismut beinhaltet das Konzept zur Liquidierung, Verwahrung und Wiederurbarmachung der Wismut-Bergbaugebiete. Es weist für den Zeitraum 1991 bis 1995 für die Liquidierung, Verwahrung und Wiederurbarmachung einen Gesamtaufwand von 3,1 Milliarden DM aus. An der inhaltlichen projektmäßigen Untersetzung der Altlastsanierung wird durch die zuständigen Bereiche der SDAG-Wismut unter Einbeziehung von fachlich profilierten Firmen gearbeitet. 1794;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1794 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1794) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1794 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1794)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft führen. Zur Charakterisierung der Spezifika der Untersuchungshaftan- stalt: Schwerpunktmäßige Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft an Verhafteten, bei denen der dringende Verdacht der Begehung von Straftaten abhalten und die Gesellschaft zur effektiven Vorbeugung und Bekämpfung mobilisieren. Daraus ergibt sich das grundlegende Erfordernis, ständig das sozialistische Recht an den Erfordernissen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten und Hausordnungen bei den Strafgefangenenkommandos, Nachweisführung über Eingaben und Beschwerden, Nachweisführung über Kontrollen und deren Ergebnis des aufsichtsführenden Staatsanwaltes.

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