Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1756

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1756 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1756); fallen ist. Im Namen meiner Kinder und meiner gesamten Familie und im Namen vieler tausend Leipziger Bürger - ich war am 18. März zweiter Spitzenkandidat des Bezirkes Leipzig - bedanke ich mich ausdrücklich für diesen Einigungsvertrag. (Beifall bei der CDU/DA-Fraktion) Im Namen von vielen alten Menschen, deren Schicksal ich als Geriatrischer Fürsorger genau kenne - außerhalb der Genossen-Heime bedanke ich mich für die alten Menschen, die sich bei mir bedankt haben und bei meiner Partei. Ich freue mich auf Deutschland mit allen Höhen und Tiefen, und ich bin traurig, daß wir so auseinandergehen müssen. (Starker Beifall bei CDU/DA und DSU - Teilweise Beifall bei F.D.P.) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Als nächster spricht der Abgeordnete Reich. - Der ist nicht da. Damit entfällt das. Als nächster der Abgeordnete Ullmann. (Zuruf von CDU/DA: Nein!) Ich bitte um Ruhe, jeder Abgeordnete hat das Recht. Dr. Ullmann (Bündnis 90/Grüne): Wie dem ersten Staatsvertrag kann ich dem zweiten Staatsvertrag, dem sogenannten Einigungsvertrag, meine Zustimmung nicht geben. Da diese Ablehnung in der Öffentlichkeit als Ablehnung der deutschen Einheit diffamiert wird, bin ich genötigt, meine Gewissensfreiheit als Abgeordneter durch folgende Erklärung zu wahren. Ich lehne beide Staatsverträge ab, weil sie der deutschen Einheit nicht dienen, sondern ihr schaden. Sie tun das, weil sie verfassungswidrig, sozial schädlich und verantwortungswidrig sind, der politischen Kultur der Demokratie in einem entscheidenden Moment deutscher Geschichte schweren Schaden zugefügt haben. (Beifall bei PDS, SPD und Bündnis 90/Grüne) Sie sind verfassungswidrig, weil das Grundgesetz, dessen Maßstäben wir uns hier ausdrücklich unterstellen, nur einen Weg zur Vereinigung der deutschen Länder kennt, den durch die verfassunggebende Gewalt des Volkes selbst, durch die Praxis der demokratischen Selbstbestimmung, durch freie Entscheidung der Bürger und Bürgerinnen zu neuer praktizierter politischer, sozialer und kultureller Gemeinsamkeit. Bis jetzt ist auf dem Weg dieser beiden Staatsverträge alles getan worden, die Praxis solcher Selbstbestimmung unmöglich zu machen. Dem Versuch der neuen und auch der erneuerten politischen Kräfte, sich durch eine neue Verfassung eine feste Grundlage für Selbstbestimmung und Gleichberechtigung im neuen Deutschland zu verschaffen, wurde der Weg verlegt. In der Präambelveränderung, wie sie der zweite Staatsvertrag für das Grundgesetz vorsieht, wird völlig grundlos die Behauptung aufgestellt, die in der DDR sich erst konstituierenden Länder hätten ihr Selbstbestimmungsrecht schon ausgeübt. Man stützt sich dabei auf die Behauptung, diese Selbstbestimmung sei mit der Wahl vom 18.3. ausgeübt worden - als ob eine Wahl dasselbe sei wie die Abstimmung nach Artikel 20 Grundgesetz. Dieses Abstimmungsrecht ist bisher nicht praktiziert worden, und es besteht die Gefahr, daß die herrschenden Mehrheiten eine Politik betreiben, es als erledigt anzusehen. Dies gilt um so mehr, als Artikel 23 des Grundgesetzes politisch handlungsfähige Länder voraussetzt, die der Bundesrepublik beitreten, die in der DDR aber noch gar nicht existieren, und durch die Art ihrer finanziellen Ausstattung, die Beschneidung ihrer politischen Handlungsfähigkeit auch in Zukunft diesen Status nicht erreichen werden, ganz zu schweigen von der verfassungsrechtlichen Abnormität, daß diese sich bildenden Länder Abgeordnete entsenden und selbst keine Vertretung mehr haben zwischen dem 3. Oktober und dem 14. Oktober. Ich schließe mit der persönlichen Bemerkung, daß ich als ein Vertreter der Bürgerbewegung des vorigen Herbstes es zutiefst beklage, daß sich dieser Vorgang in einem politischen Klima vollzieht, das es mir nur erlaubt, meiner demokratischen Gesinnung treu zu bleiben, indem ich diese beiden Staatsverträge ablehne. (Beifall, vor allem bei Bündnis 90/Grüne und PDS) Frau Wollenberger (Bündnis 90/Grüne): Von Ministerpräsident de Maiziere ist heute noch einmal gesagt worden, daß wir nach den Jahren des kalten Krieges endlich von der Friedenserhaltung zur Friedensgestaltung übergehen wollen. Der Meinung bin ich auch. Deshalb ist es mir unverständlich, warum diese Möglichkeiten zur Friedensgestaltung im Einigungsvertrag nicht genutzt worden sind. Zum Beispiel verfügt die DDR mit der Anordnung zum Wehrdienstgesetz vom März d. J. über die fortschrittlichste Zivildienstordnung dieser Welt, und es ist mir schlechterdings unverständlich, warum die nicht im Einigungsvertrag festgeschrieben wurde. (Beifall) Es ist weiterhin unverständlich, und nicht hinzunehmen, daß das Konversionsgesetz, auch ein Gesetz, das Weltniveau hat und das unterschriftsreif vorbereitet ist, nicht im Einigungsvertrag festgeschrieben wurde und daß statt dessen darin Regelungen enthalten sind, die die Kommunen, die ohnehin arm sein werden, in die Gefahr laufen lassen, daß sie von der Bundeswehr das zurückkaufen müssen, was ihnen vor Jahren von der NVA zum Nulltarif abgenommen wurde. Ich möchte noch ein Wort zum Rehabilitierungsgesetz sagen als Betroffene. Dieses Rehabilitierungsgesetz mit Maßgaben, wie es jetzt besteht, ist kein akzeptabler Kompromiß. Von allen Gruppen, die jetzt herausfallen aus diesem Rehabilitierungsgesetz, unberechtigterweise, möchte ich nur noch die Gruppe mit Berufsverbot nennen, für die auch hätten Regelungen gefunden werden müssen. Ich kann nicht akzeptieren, daß dieses Gesetz an Geldmangel scheitern sollte, weil ich es unverständlich finde, daß eine Regierung, die das Honecker-Regime jahrelang durch direkte und indirekte Finanzspritzen und zum Schluß durch Milliardenkredite unterstützt hat, jetzt für die Opfer kein Geld haben will. (Vereinzelt Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Als letzter Redner der Abgeordnete Reich. Prof. Dr. Reich (Bündnis 90/Grüne): Es ist für mich unannehmbar, daß die Behandlung des Aktenbergs der MfS nicht in der Form von Gesetzesregelungen, sondern nur mit Absichtserklärungen erfolgt ist. Wir haben Hunderte von Gesetzen und Verordnungen als fortdauerndes Recht festgeschrieben bis hin zur Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweinehälften und dergleichen, bis hin zu einer Regelung von Abgeordnetenwartegeldern. Die vitalen Belange von Tausenden von Opfern wurden zur Seite gewischt, die Forderungen der Demonstranten und Hungerstreikenden mißachtet. Wenn es ein Erbteil der DDR gibt, das strenge Gesetzesregelungen erfordert hätte, dann dieses. Der Formelkompromiß mit den Erwartungshaltungen an zukünftige Gesetzgeber ist für mich unannehmbar. 1756 (Glocke des Präsidenten) (Vereinzelt Beifall);
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1756 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1756) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1756 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1756)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen und es keine Hinweise auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat usv sowie unter zielstrebiger Ausnutzung politisch-operativer Überprüfungsmöglichkeiten sind wahre Untersuchungsergebnisse zu erarbeiten und im Ermittlungsverfahren in strafprozessual vorgeschriebener Form auszuweisen.

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