Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1753

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1753 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1753); Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Wir setzen unsere Beratung fort. Zur Geschäftsordnung, bitte schön. Poppe (Bündnis 90/Grüne): Ich habe jetzt festgestellt, daß die eine Hälfte des Publikums offensichtlich von der Tagung ausgesperrt wird. Ich kann mich nicht erinnern, daß die Volkskammer einen diesbezüglichen Beschluß gefaßt hat, und bitte darum, zu klären, auf welche Weise dieser Teil der Besucher die Tagung weiter verfolgen kann. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Dazu kann ich nur sagen, daß das Präsidium das Recht hätte, wenn es eine Besuchertribüne gäbe - sie gibt es hier nicht -, diese zu räumen. Davon wollten wir Abstand nehmen. Aber wir haben es für diesen Zeitpunkt für besser erachtet, daß die Zuschauer sich der Übersichtlichkeit halber alle rechts befinden. Das hat mit Ausschluß der Öffentlichkeit nichts zu tun. (Beifall) Wir sind gern bereit, zu anderen Zeiten der Sitzung auch wieder andere Regelungen zu finden. Es ist für diese Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit ein Geschäftsordnungsantrag über namentliche Abstimmung gestellt worden. Es gibt eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Bitte schön. Dr. Uli mann (Bündnis 90/Grüne): Die Fraktion Bündnis 90/Grüne stellt angesichts der vielen beantragten Änderungen, die auch noch im Votum des Ausschusses Deutsche Einheit enthalten sind, sowie der von vielen anderen Ausschüssen geäußerten Kritik am Einigungsvertrag und angesichts der nicht gelösten Probleme des Rehabilitierungsgesetzes den Antrag auf eine 3. Lesung. (Beifall bei Bündnis 90/Grüne) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Das heißt Rückverweisung an den Ausschuß zu dieser Materie. Wünscht dazu jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Wer einer Rückverweisung dieser Beschlußvorlage an den Ausschuß Deutsche Einheit und die anderen Ausschüsse zustimmt, den "bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? -Danke schön. Wer enthält sich der Stimme? - Die eindeutige Mehrheit war gegen die Rückverweisung. Bitte schön, zur Geschäftsordnung der Abgeordnete Ullmann. Dr. Ullmann (Bündnis 90/Grüne): Die Fraktion Bündnis 90/Grüne möchte nach dieser Ablehnung einer 3. Lesung folgendes erklären: Die Anlage zu Drucksache Nr.217a legt endgültig den Umfang des fortgeltenden Rechts sowie die Entscheidungsregeln über die Feststellung des Fortgeltens fest. Das Parlament ist heute aufgefordert, hierzu endgültig zu beschließen. Anschließend aber werden in der Tagesordnung für die heutige Sitzung Materien eingebracht, die keinerlei Aussicht haben, nach dieser Beschlußfassung noch als fortgeltendes Recht wirksam zu werden. Nach einer ersten, in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit möglichen Durchsicht handelt es sich dabei um die Beschlußempfehlungen zu den Tagesordnungspunkten 10, 11, 12, 14 und den Antrag zum TOP 17. Andererseits ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß auch in Anlage 2/Einigungsvetrag unter dem Titel „Fortgeltendes Recht der DDR“ eine Reihe von Gesetzen schwerwiegendsten Inhalts, wie das Investitionsgesetz, das Gesetz über offene Vermögensfragen, das Kirchensteuergesetz, enthalten sind, Gesetze, die nie Gegenstand der parlamentarischen Verhandlungen gewesen sind. Auch die in der Anlage zur Drucksache Nr. 217 a enthaltene Änderung des Rehabilitierungsgesetzes ist gegenüber ihrem von der Volkskammer beschlossenen Wortlaut so einschneidend, daß es vor einer Beschlußfassung auf jeden Fall einer 3. Lesung bedurft hätte. Dieses uns angesonnene Verfahren, das das parlamentarische Verhandeln jedes Sinnes beraubt, verletzt die Würde des Parlamentes und seiner Abgeordneten ebensosehr, wie es geeignet ist, die Öffentlichkeit des Landes irrezuführen. Die Fraktion wird sich darum zu den genannten Punkten an einer solchen Art Verhandlung nicht beteiligen. (Zuruf von CDU/DA: Sie reden von Würde!) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Zur Geschäftsordnung ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Auf Verlangen einer Fraktion - und es handelt sich in diesem Fall um die Fraktion der F.D.P. - muß diese namentliche Abstimmung durchgeführt werden. Ich weise, bevor wir in die Abstimmung eintreten, darauf hin, daß es sich bei diesem Ratifizierungsgesetz um ein verfassungsänderndes Gesetz handelt, das mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der Volkskammer beschlossen werden muß. Dem Gesetz müßten also mindestens 267 Abgeordnete zustimmen. Wir haben die namentliche Abstimmung jetzt so vorbereitet, daß, wie Sie vielleicht schon bemerkt haben werden, in dem Gang hinter diesem Saal, also hinter mir jetzt, an Tischen die Stimmkarten ausgeteilt werden und die Stimmabgabe dann hier im Saal erfolgen kann. Gibt es dazu Fragen? Das ist nicht der Fall. Die Urnen werden dann hier aufgestellt werden. Ich denke, jetzt sind sie alle da. Damit beginnt die Abstimmung. Wenn das Klingelzeichen hier einmal ertönt, dann heißt das, daß die Abstimmung zu Ende geht und jeder sich schnell überprüfen soll, ob er auch die Stimme abgegeben hat. Wenn es drei mal klingelt, ist die Abstimmung beendet. Alle finden sich dann zur Weiterführung der Verhandlung wieder hier im Saal ein. Die Abstimmung beginnt. (Unterbrechung der Sitzung) Ich möchte noch einmal bekanntgeben, daß sich die Mi; glieder des Sonderausschusses zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Umtauschguthaben jetzt im Raum 4404 treffen. Außerdem bitte ich den Ausschuß für Abrüstung und Verteidigung, sich nach dieser jetzt erfolgten Abstimmung im Sitzungsraum des Auschusses zu treffen. Wir haben jetzt eine Reihe von Erklärungen zum Abstimmungsverhalten, die gemäß unserer Geschäftsordnung nach der Abstimmung möglich sind. Zunächst Einzelerklärungen, ich habe das alphabetisch geordnet. Als erste hat das Wort zur persönlichen Erklärung zur Abstimmung die Abgeordnete Barbe. - Bitte schön. Die Erklärungen dürfen nicht länger als drei Minuten gemäß Geschäftsordnung dauern. Frau Barbe (SPD): Meine Erklärung bezieht sich auf den Einheitsvertrag, über den wir eben abgestimmt haben, und auf die Aktion der Besetzer, die vor der Pause hier stattgefunden hat. Ich, Angelika Barbe, Volkskammerabgeordnete der SPD, befinde mich mit den Besetzern des Stasi-Archivs in der Norman- 1753;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1753 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1753) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1753 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1753)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, insbesondere in den Arbeits, Wohn und Freizeitbereichen der jeweils zu kontrollierenden Personen, den politisch-operativen Erkenntnissen und Erfahrungen über Pläne, Absichten, Maßnahmen sowie Mittel und Methoden ihrer Tätigkeit, die differenzierte Einschätzung von in den Menschenhandel einbezogenen und abgeworbenen Personen und ihrer Handlungen, die ständige Suche, Schaffung und Aufbereitung von Ansatzpunkten und Möglichkeiten für die Arbeit im Operationsgebiet sind rechtzeitig mit der federführenden Linie abzustimmen. Die Nutzung der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik für die Aufklärung und äußere Abwehr ist auf der Grundlage der gemeinsamen Lageein Schätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheiten Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X