Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1752

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1752 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1752); Natürlich wird von der einen oder der anderen Seite das gefundene Ergebnis unterschiedlich beurteilt. Auf jeden Fall ist das gefundene Ergebnis besser, als würden nach dem 3. Oktober ausschließlich mit dem bundesdeutschen Datenschutz die personenbezogenen Informationen der Staatssicherheit behandelt. Das ist der entscheidende Punkt - bei aller Kritik. Zweitens: Wir haben im Artikel2 eine Vereinbarung finden können, mit der es möglich wird, auch Verfolgten des Naziregimes eine entsprechende Entschädigung zu gewährleisten in Ergänzung zum bundesdeutschen Recht. Das hat Herr Gysi leider in seiner spannenden Rede zu formulieren vergessen. Drittens: Wir haben festgelegt, daß das Rehabilitierungsgesetz mit Maßgaben realisiert wird. Die Maßgaben sind beim Verhandeln entstanden, gewiß, aber ich habe versucht, meinen Auftrag auszuführen, dieses Rehabilitierungsgesetz auf die Liste nach Artikel 9 Abs. 3 des Einigungsvertrages mit aufzunehmen. Die Frage des Bezahlens wäre dann für das Armenhaus, das die SED angerichtet hat, leichter, wenn die SED ihr gesamtes Vermögen schon abgeliefert hätte. (Lebhafter Beifall) (Zuruf: Ich denke, Sie wollten keinen Wahlkampf machen!) Das ist korrekt, ich mache keinen Wahlkampf. Das gehört schlicht und einfach zum Rehabilitierungsgesetz dazu. Man muß doch klar und deutlich sagen, daß normalerweise derjenige, der die Schäden angerichtet hat, auch materiell dafür zu haften hat. Das ist doch ein entscheidender Punkt. (Lebhafter Beifall) Mit der Übernahme des Gesetzes über den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben vom 29. Juli 1990 wird gesichert, daß zu Unrecht erworbene Guthaben nach dem 3. Oktober nicht zur Auszahlung kommen. Auch da sind wir der Meinung, es ist wichtig, daß diejenigen, die dieses Armenhaus hier in diesem Land angerichtet haben und selbst sehr viel auf ihren Sparkonten haben, dies natürlich in D-Mark auch nach dem 3. Oktober nicht in Empfang nehmen werden. (Beifall, Zurufe) Viertens: Zwei wichtige rechtliche Regelungen für die Wirtschaft konnten ebenfalls fortgeltend vereinbart werden. Mit der 2. Investitionszulagenverordnung vom 13. September 1990 wird gesichert, daß über den 30. Juni 1992 hinaus bis zum 31.12. 1994 für die bis dahin abgeschlossenen und vor dem 30.6.1992 begonnenen Anlageninvestitionen eine durchschnittliche Investitionszulage von netto 9 % zusätzlich zur regionalen Förderung gezahlt wird. Dies war eine wichtige Forderung, die wir gemeinsam auch aus den Diskussionen zur Währungsunion in diesem Haus, nicht an diesem Ort, erhoben hatten. Fünftens: Mit der Entschuldungsverordnung vom 5. September 1990 - Herr Gysi, es gibt eine Entschuldungsverordnung, es war Ihre Sachinformation einfach falsch, es gäbe sie nicht - kann die Treuhandanstalt gewährleisten, daß sanierungswürdige, bisher volkseigene Unternehmen von Altkreditlasten bis zum 30. Juni 1991 nach Einzelfallprüfung befreit werden können, und das nicht nur im Verfahren der Privatisierung. Es stimmt nicht, daß in dieser Verordnung als einziges Verfahren das Verfahren der Privatisierung das maßgebende wäre, sondern es ist das Verfahren der Sanierung als das entscheidende genannt. Und es gibt einen Unterschied zwischen Sanieren und Privatisieren, da werden Sie mir wahrscheinlich recht geben. Sechstens: Mit den unter Ziffer 30 der Vereinbarung aufge-führten 14 Verordnungen zur Festlegung von Nationalparks und Naturschutzgebieten wird in umfassender Form dem Schutz der Natur und der Umwelt Rechnung getragen. Die Maßgabe, die sich aus fehlenden Planungsgegenständen zum Verkehrsbau ergeben, sind aus meiner Sicht keine Maßgaben, die die Umwelt beeinträchtigen, sondern sie sind dem Sachverhalt geschuldet, daß wir 40 Jahre lang in einem System gelebt haben, in dem die Infrastrukturentwicklung keine Rolle gespielt hat. 1752 Siebentens. Mit der Überleitung am 17. und 18. September 1990 beschlossener Rechtsvorschriften für den Bereich Bildung und Wissenschaft wird das Schul- und Hochschulwesen der fünf neu zu bildenden Länder auf der rechtlichen Ebene von der Ära Honeckers befreit. Und jeder, der natürlich für das alte Bildungsrecht spricht, spricht für einen Beginn im Kultusbereich der Länder nach dem 3. Oktober auf der Basis des Honecker-Erbes im Bildungssystem. Das ist die Realität. Mit dieser Rechtsübernahme sollen nicht die landesrechtlichen Kompetenzen der neuen Länder beschnitten werden, vielmehr geht es um die rechtlichen Voraussetzungen für ein freies Schul- und Hochschulwesen. Achtens. In Artikel 4 der Vereinbarung wurden Änderungen in den Anlagen zum Vertrag vorgenommen. Neben vielen Ergänzungen und Präzisierungen wird zum Beispiel festgeschrieben, daß “Ansprüche und Anwartschaften aus zusätzlichen Versorgungssystemen gekürzt oder aberkannt werden können, wenn der Berechtigte oder die Person, von der sich der Berechtigte ableitet, gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer mißbraucht hat“. Die Verbrecher von gestern dürfen nicht das Geld von morgen haben. (Beifall bei CDU/DA) Meine Damen und Herren! Mit dem zur Ratifizierung vorliegenden Einigungsvertrag, einschließlich der Ergänzungen und der Anlagen, werden wir es erreichen, in einer geordneten Form Deutschland beitreten zu können. Die Frage ist natürlich strittg, inwieweit in den Verhandlungen das Erreichbare erreicht worden ist. Darüber können sich zu allererst diejenigen, die an dem Verhandlungserfolg mitgearbeitet haben, eine Meinung bilden. Ich meine aber, daß rund 1000 Seiten Vertragstext, in dem ja abweichend vom Rechtszustand, dem wir beitreten, aus der Sicht der beitretenden Bevölkerung Sicherheiten geregelt sind, es doch eigenartig klingt, wenn dieser Zustand des Geregelten besser wäre, als würden wir die deutsche Einheit aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger der DDR ungeregelt realisieren. Ich bitte Sie deshalb ausdrücklich alle, dem Einigungsvertrag zuzustimmen. - Danke schön. (Beifall bei CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Herr Krause möchte keine Fragen beantworten. Das steht jedem Abgeordneten zu, das zu entscheiden. (Zuschauer betreten den Tagungsraum und entrollen vor dem Rednerpult ein Spruchband mit der Aufschrift „9. Tag Hungerstreik“) Ich bitte Sie, jetzt hier nicht hereinzukommen. Sie sind Zuschauer, Sie müssen im äußeren Bereich bleiben. (Starke Unruhe und Bewegung im Saal) Ich bitte das Mikrofon da nicht einzuschalten. Ich habe den Zuschauern nicht das Wort erteilt. (Erregte Zwischenrufe aus dem Saal) Die Sitzung ist unterbrochen. (Unterbrechung der Sitzung) Meine Damen und Herren! Verehrte Abgeordnete! Liebe Besucher! Wir setzen unsere Pause fort bis 15.15 Uhr. Das Präsidium hat sich darauf geeinigt, daß es jetzt besser ist, diese Pause bis 15.15 Uhr fortzusetzen. Wer hören möchte, was die Besucher hier den Abgeordneten sagen wollen, kann in der Pause zuhören. (Unterbrechung der Sitzung);
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1752 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1752) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1752 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1752)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen enthalten kann. Entscheidende Bedeutung im Komplex der Bedingungen für die Wirksamkeit der Strafe kommt der Persönlichkeit und Individualität des Straftäters.

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