Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1744

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1744 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1744); - das Marktorganisationsgesetz für die Landwirtschaft vom 6.7., - zwei Eigentumsgesetze für die Landwirtschaft - 22. 7., - das Landwirtschaftsanpassungsgesetz - 29.7., - das Kommunalvermögensgesetz ist nicht ausreichend berücksichtigt, - das Zivildienstgesetz - das Rundfunküberleitungsgesetz, wie sich gestern erst her-ausstellte. Mit diesen Punkten wird Ihnen allen, meine Damen und Herren, also durch den Einigungsvertrag bescheinigt, daß Sie ganz umsonst gearbeitet haben. (Beifall bei Bündnis 90/Grüne) Oder war es doch sinnvoll, was Sie geleistet haben? Um das negative Ergebnis unserer Bemühungen inhaltlich noch etwas zu erläutern: Der Einigungsvertrag bietet nicht die Möglichkeit, bis jetzt nicht die Möglichkeit, daß Bürger rehabilitiert werden, die durch willkürliche Verwaltungsakte oder willkürliche Entscheidungen von Betrieben der alten DDR Nachteile erlitten haben. Es geht dort nur um gerichtliche Entscheidungen, wie es schon in dem Haupttext des Einigungsvertrages zu finden war. Aber das waren ja diese Fälle - also Verwaltungsakte und Entscheidungen von Betrieben -, von denen wir ja wissen, daß sie charakteristisch waren und zugleich die zahlreichsten Fälle. Der Einigungsvertrag schützt unsere Bauern nicht, auch nicht wenigstens für eine Übergangszeit, vor kapitalkräftigen Käufern von Grund und Boden aus den westlichen Bundesländern und dem Ausland. Er gestattet es nicht, die Erlöse der Treuhand in der Landwirtschaft vorrangig für Sanierung und Strukturanpassung eben der Landwirtschaft zu verwenden. Er macht die Marktregulierungsmaßnahmen rückgängig, die wir im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der entwicklungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen beschlossen haben. Der Einigungsvertrag beschränkt das Verwaltungsvermögen der Kommunen und begrenzt ihre Beteiligung an Energieversorgungsunternehmen. Der Einigungsvertrag nimmt nicht die DDR-Regelung auf, die Wehr- und Zivildienst einander gleichstellt, sondern verlangt nun von allen, die den Wehrdienst verweigern wollen, die eigenartige Gewissensprüfung der Bundesrepublik. Der Einigungsvertrag, um noch etwas darüber hinaus zu nennen, billigt unseren Ärzten nur 45 % der Vergütung der bundesdeutschen Ärzte zu, (Dr. Kamm, CDU/DA: Sind die etwas Besonderes?) so daß sie kaum Kredite bekommen und investieren kennen. Ich habe das nur als Beispiel genannt, weil wir es gestern sehr lange diskutiert haben, Herr Kamm. Ich gebe doch nur wieder, was wir im Ausschuß diskutiert haben, Herr Kamm. Meine Damen und Herren! Nun weiß ich natürlich um die Erwartungen an unsere Partei, daß sie dem Vertrag zustimmen werde, etwa weil sich unsere Schwesterpartei entsprechend geäußert hat oder weil bei uns Fraktionszwang herrscht - solche Vermutungen hört man ja. Dazu will ich nur sagen, daß es bei uns sehr harte Diskussionen gegeben hat, und den Grund für diese Diskussionen dürfte ich hier noch einmal deutlich gemacht haben. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, daß ich sehr viel von der Gewissensbindung der Abgeordneten halte. Ich weiß aber zugleich, daß der Einigungsvertrag auch eine ganze Reihe positiver Elemente enthält. Wolfgang Thierse hat darüber bei der 1. Lesung ja schon gesprochen. Ich möchte sie hier nur noch einmal aufführen. 1. Anerkennung der Bodenreform - ein Anliegen, das wir sehr lange vertreten haben. 2. Regelung der offenen Vermögensfragen nach dem Prinzip: Entschädigung kommt vor Rückgabe. 3. Durchbruch in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs. Wir halten das für einen Durchbruch. (Zuruf von CDU/DA: Das meinen Sie doch nicht ernst!) 4. Wir können die begründete Hoffnung auf eine neue Verfassung für Deutschland haben, und das ist - das wissen Sie ja - ein Anliegen der Sozialdemokraten und auch anderer schon lange. (Beifall bei der SPD) 5. Verwendung des Vermögens der SED und der Blockparteien zu gemeinnützigen Zwecken und nicht für den bevorstehenden Wahlkampf. Das ist da zu finden. (Beifall bei der SPD) 6. Eine Investitionsförderung für unsere Länder, die höher ist als die bisherige Zonenrandförderung. 7. Das ist durch die Vereinbarung vom 18.9., also von vorgestern, nun hinzugekommen: Eine Vorgehensweise bei der Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit, der wir zustimmen können. Das entsprechende Volkskammergesetz soll vom gesamtdeutschen Parlament, wie es da heißt, „umfassend berücksichtigt werden“, und das könen wir nur begrüßen. 8. möchte ich noch erwähnen: Im Ausschuß Deutsche Einheit des Bundestages scheint nach einer Mitteilung, die ich erhalten habe, gestern noch etwas erreicht worden zu sein, nämlich Verbesserungen in bezug auf die Rehabilitationsfrage und auch in bezug auf die Landwirtschaft. Ich habe das vorhin unter den Negativposten erwähnt; ich denke, ich muß redlicherweise sagen, daß sich an dieser Stelle doch vielleicht noch etwas bewegt. Soviel zu den positiven Punkten. Alles in allem ist dieser Einigungsvertrag also kein Anlaß zum Jubeln, aber auch kein Anlaß zum Jammern. (Vereinzelt Beifall bei CDU/DA) Er ist das Ergebnis eines echten Kompromisses. (Zurufe bei CDU/DA) Keines faulen. Das sage ich zu unseren prinzipientreuen Freunden in den anderen Oppositionsparteien. Kompromisse zu schließen ist eine demokratische Tugend, die wir lernen müssen. (Beifall bei SPD und vereinzelt bei CDU/DA) Ich will noch den Hauptgrund nennen, weshalb wir dem Vertrag zustimmen können: Wir wollen die deutsche Einigung fördern. Zwar ist der Einigungsvertrag - darauf muß man noch einmal hinweisen - keineswegs identisch mit der Einigung. Das dürfte ja auch deutlich geworden sein: Er ist nicht identisch mit der Einigung. Daß die Einheit nun unter konservativer Führung zustande kommt, ist aber doch der Herrschaft der super- und damit scheinprogressiven SED geschuldet, glaube ich, muß als Reaktion auf diese Herrschaft verstanden werden. (Beifall bei der SPD) Die Geschichte läuft zur Zeit im konservativen Sinne, das kann man nicht leugnen. Da müssen wir durch. Aber damit ist doch noch nicht aller Tage Abend. 1744 (Zuruf von CDU/DA: Das merkt man!) (Heiterkeit bei CDU/DA - starker Beifall bei SPD);
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1744 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1744) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1744 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1744)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der operativen und Berichterstattung sind diesem Grundsatz unterzuOici. In der ersten Zeit der Zusammenarbeit kommt es in Ergänzung der beim Werbungsgesprach aufgezeigten Grundlegende und der Anforderungen zur Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung ein unabdingbares Erfordernis bei der Durchsetzung aller Vollzugshandlungen und Maßnahmen. Das ergibt sioh, wie bereits dargelegt, einmal daraus, daß die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe. Das Zusammenwirken zwischen dem Vollzugsorgan Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. iC; Für den sauberen und ordentlichen Zustand der persönlichen Bekleidung Verhafteter sind die Mitarbeiter des operativen Vollzuges, Referat -Transport, verantwortlich.

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