Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1728

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1728 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1728); und der Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Das heißt, es müssen Strukturen und Unternehmensformen entwickelt werden, die auf den rechtlichen Grundlagen des Genossenschaftsrechts und des bürgerlichen Personengesellschaftsrechts basieren, dementsprechend die Gruppenbetriebe der Landwirtschaft. Die Gruppenbetriebe der Landwirtschaft sichern die volle Entfaltung der Unternehmerinitiative der Gesellschafter bei gleichzeitig wesentlich günstigeren sozialen Bedingungen im Unterschied zum bäuerlichen Betrieb. Bei Befragungen mit den Gesellschaften von Gruppenbetrieben in Frankreich wurden als erste Begründung des Übergangs zu dieser Unternehmensform die verbesserten sozialen Bedingungen genannt. Die Veränderungen zur Drucksache 229 sind in der Drucksache 229 a aufgeführt. Ich möchte eine kurze Begründung zur Streichung des § 18 geben. Gesetze müssen bekanntlich EG-Recht-konform gestaltet werden. Wir sind zu der Auffassung gekommen, daß das beim § 18 im Entwurf des Gesetzes nicht gegeben ist. Wenn mehr als 10 Bauern kooperativ Zusammenarbeiten wollen, dann sollte der Weg der eingetragenen Genossenschaft begangen werden. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Herr Abgeordneter Watzek, darf ich Sie einen Moment unterbrechen! Ich möchte die Damen und Herren der CDU-Fraktion um Ruhe bitten. Das stört ganz erheblich hier vorn. Ich bedanke mich. (Beifall bei der SPD) Dr. Watzek, Berichterstatter des Ausschusses für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft: Ich möchte im Aufträge des Ausschusses für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft den Antrag stellen, daß bei Zustimmung zum Gesetzentwurf mit dem Änderungsantrag entsprechend Artikel 9 Abs. 3 des Einigungsvertrages dieses Gesetz als geltendes Recht der DDR noch nach der Vereinigung in Kraft bleibt. Ich bitte, diesen Antrag im Ausschuß Deutsche Einheit zu beraten. Zum Abschluß bitte ich um Zustimmung zu der Drucksache 229 unter Beachtung der Drucksache 229 a. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Abgeordneter Watzek. Dem Präsidium liegen hierzu keine Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD, der CDU/DA und der PDS eingebrachten Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Land-und Forstwirtschaft auf Drucksache 229 a. Wer diesem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenstimmen? -Stimmenthaltungen? - Bei einer Gegenstimme und einigen Stimmenthaltungen ist dies mit übergroßer Mehrheit angenommen. (Beifall bei der SPD) Wir verhandeln jetzt den Tagesordnungspunkt 27: Beschlußempfehlung des Ausschusses für das Gesundheitswesen Rettungsdienstgesetz der Deutschen Demokratischen Republik (2. Lesung) (Drucksache Nr. 234 a). Ich schaue zum Ausschuß für Gesundheitswesen und bitte den Vertreter, Dr. Fiedler, das Wort zur Begründung zu nehmen. Dr. Fiedler, Berichterstatter des Ausschusses für das Gesundheitswesen : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit den Drucksachen 234 und 234 a liegt Ihnen das Rettungsdienstgesetz der Deutschen Demokratischen Republik vor. Mit dem Gesetz wird in den zukünftigen Ländern der Rettungsdienst geregelt und damit auch weiterhin die Versorgung von medizinischen Notfällen gewährleistet. Dieses Gesetz hat den Charakter eines Rahmengesetzes. Die eingebrachten Änderungsvorschläge liegen Ihnen in der Drucksache 234 a vor. In Anbetracht der frühen Morgenstunde möchte ich darauf nicht näher eingehen, nur wenn Sie darauf bestehen sollten. Im Gesundheitsausschuß wurde das Gesetz einstimmig angenommen. Der Gesundheitsausschuß empfiehlt Ihnen, diesem Gesetz ebenfalls zuzustimmen. - Vielen Dank. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Dr. Fiedler. Wortmeldungen hierzu liegen dem Präsidium nicht vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über den vom Ministerrat eingebrachten Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Gesundheitswesen auf Drucksache 234 a. Wer diesem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenstimmen? - Diesmal keine. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit stelle ich fest, daß dieser Beschlußentwurf einstimmig angenommen wurde. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 31: Antrag aller Fraktionen Gesetz über die Berufsvertretungen und die Berufsausübung des nichtärztlichen Hochschulpersonals im Gesundheitswesen - Rahmenkammergesetz -(2. Lesung) (Drucksache Nr. 138 a) Ich bitte die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Abgeordnete Schönebeck, das Wort zur Begründung zu nehmen. Frau Dr. Schönebeck, Berichterstatter des Ausschusses für Gesundheitswesen: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in die, Volkskammer so, daß ich gerade die letzte Fassung des Beschlußentwurfes bekommen habe. Ich denke, zur inhaltlichen Begründung brauche ich nicht viel zu sagen, das hat Herr Abgeordneter Opitz bei der 1. Lesung schon getan. Es geht vor allen Dingen darum, den über 30 Prozent nichtärztlichen Hochschulabsolventen im Gesundheitswesen eine ordentliche Grundlage für ihre künftige Berufsausbildung zu geben. Wir haben im Ausschuß das Votum des Rechtsausschusses beachtet. Es geht vor allen Dingen um zwei Dinge. Zunächst einmal ist im Gesetzestext mehrfach der Begriff „Heilberufe“ aufge-taucht. Dieser Begriff ist besetzt durch Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, so daß wir uns entschlossen haben, dies durch Berufe bzw. Gesundheitsberufe zu ersetzen. Wir haben auch im Paragraphen 7 Absatz 5 eine Änderung vorgenommen. Hier ist festgelegt, daß bei geringer Anzahl von Mitgliedern der Kammer nicht unsere Länder, sondern mehrere Länder formuliert wird. Es kann durchaus der Fall sein, daß sich in dem einen oder anderen Falle mehrere Länder zusammenschließen, um eine genügend große Anzahl von Kammermitgliedern zusammenzubekommen. 1728;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1728 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1728) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1728 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1728)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der gesetzmäßigen Entwicklung des Sozialismus systematisch zurückzudrän-gen und zu zersetzen. Die wissenschaftliche Planung und Leitung des Prozesses der Vorbeuf gung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; der sozialistische Staat leitet und organisiert auf der Grundlage des sozialistischen Rechts im gesamtgesellschaffliehen und gesamtstaatlichen Maßstab den Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung; mittels der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie muß und wird dieser Prozeß den Charakter einer Massenbewegung annehmen. Die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen entstehen in allen wesentlichen Entwicklungsprozessen der sozialistischen Gesellschaft immer günstigere Bedingungen und Möglichkeiten. Die sozialistische Gesellschaft verfügt damit über die grundlegenden Voraussetzungen, daß die Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung. Zurückdrängung. Neutralisierung und Überwindung der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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