Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1713

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1713 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1713); Alle Kinder werden in dieser Konvention gleichgestellt, unabhängig von Rasse, Geschlecht, sozialem Status, ob in Entwicklungsländern oder in entwickelten Ländern. Am 2. August 1990 hatten zwanzig Länder die Konvention ratifiziert. Damit ist sie in Kraft getreten. Zwei Jahre hat jedes Land nach der Ratifikation Zeit, um die nationale Gesetzgebung auf den Inhalt der Konvention abzustimmen. Was hindert uns also, uns, die ersten und letzten Abgeordneten der Volkskammer der Noch-DDR, diese großartige Rechtssicherheit des Kindes durch Ratifikation der UN-Konvention zu unterstützen? Wäre es nicht ein Zeichen vor aller Welt, daß wir auch große grenzüberschreitende humanitäre Horizonte im Blick haben? Und die Kinder dieser Welt möchte ich schon als einen großen Horizont bezeichnen. Freilich, es wird uns in dieser Zusammensetzung nur noch knappe drei Wochen geben. Doch warum sollten wir diese Ratifikation nicht in den Einigungsprozeß Deutschlands einbringen? Ich meine, es würde uns gut zu Gesicht stehen. Wir sollten damit das zukünftige gesamtdeutsche Parlament ruhig in die Pflicht nehmen. Ich bitte Sie, verehrte Abgeordnete, der Beschlußempfehlung zuzustimmen, damit die UN-Konvention über die Rechte des Kindes noch bis zum Weltgipfel für Kinder in New York am 29./ 30. September 1990 vom Präsidium dieses Hohen Hauses verabschiedet werden kann. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Ihnen liegt dieser Beschlußvorschlag in der Drucksache Nr. 239 vor. Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Damit können wir zur Abstimmung kommen. Wer stimmt diesem Beschlußvorschlag zu? Den bitte ich um das Handzeichen. -Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? -War das ein Zeichen der Enthaltung? Nein, es war eine nicht heruntergenommene Zustimmung. - Dann ist es einstimmig so beschlossen. (Beifall bei allen Fraktionen) Wir fahren fort in der Tagesordnung und kommen zum Tagesordnungspunkt 11. Beschlußempfehlung des Ausschusses Presse und Medien Gesetz zur Überleitung des Rundfunks (Fernsehen, Hörfunk) in die künftige Gesetzgebungszuständigkeit der Länder - Rundfunküberleitungsgesetz -(2. Lesung) / (Drucksache Nr. 134 a) Der Abgeordnete Schwarz hat das Wort zur Begründung. Schwarz, Berichterstatter des Ausschusses Presse und Medien: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ein Jammer, daß dieses wichtige Gesetz zu solcher Nachtstunde vorgetragen wird, einfach, weil es ungeheuer wichtig ist. Die Leute, die hier im Saal sitzen, leben im Prinzip von unserer Arbeit. Sie strahlen es in alle Welt aus. Die vielen Rundfunkreporter und Femsehleu-te, die Sie hier rundum immer begleiten, die warten auf dieses Gesetz. Man wird verfolgt, um endlich Klarheit in diesem Lande zu haben. Und jetzt, um diese Nachtstunde, sind Sie natürlich ermüdet und können diese wichtigen Gedanken vielleicht gar nicht mehr aufnehmen. Der Volkskammerausschuß legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor. Ende gut, alles gut, könnte man sagen, aber dem ist nicht so. In den Medien des Landes, vor allem im Hörfunk und im Fernsehen, herrschte und herrscht Ratlosigkeit. Die Zeitungen und Zeitschriften kümmerten sich ums Eigenüberleben, der westdeutsche Druck war und ist groß, Vertrieb und Druck entsprach in fast allen DDR-Zeitungen nicht den Anforderungen. Und doch war da eine Chance, etwas in der Übergangsphase zu regeln. Drei Gründe für das teilweise Scheitern der Medienpolitik dieser Regierung gibt es: Erstens: Der Befreiungsprozeß in den Anstalten von alten Lasten, von dem unerträglichen Ruf, nur sklaventreuer Parteigänger gewesen zu sein, hat nicht überzeugend stattgefunden. Gute Ansätze gab es durchaus, aber hinter vielen, nicht allen, steckte die alte Denkweise. An der Fragestellung, am Tonfall, bei der Sportreportage, an der Auswahl der Beiträge, an den fehlenden Ausgewogenheiten und vielen anderen Dingen konnte man es spüren. Hier fehlten die Anleitung, die Zielvorgaben, die eindeutigen Informationen. So rätselhafte und vieldeutige Aussagen, wie sie aus dem Medienministerium kamen, sind schon auch wieder bewundernswert, diese Kunst, mit vielen Worten so gar nichts Konkretes zu bringen. Der zweite Grund liegt wie in allen DDR-Betrieben in der personellen Überbesetzung der Anstalten. Die marktwirtschaftlichen Aspekte wurden nur zögernd zur Kenntnis genommen. Man entließ oft sogar die Falschen und schuf neue Nischen. Man versteckte und verbarg und wurde immer unrentabler und auch unglaubwürdiger. Der angemahnte Intendant in Adlershof passierte nicht den Kontrollrat, ein letzter und unkluger Kraftakt des Medienkontrollrates. Die entscheidende Hürde: Die klare marktwirtschaftliche Konzeption liegt eigentlich erst jetzt vor, jetzt, wo es zu spät ist, einen ostdeutschen Rundfunk auf Dauer zu etablieren. Der jetzige Intendant, der Betriebsrat, Elf 99, sie alle kämpfen um ein Maximum an Personal. Man kann diesen guten Leuten nur wünschen, daß sie mit dem Standort als Produktionsstätte leben und damit Lohn und Brot für viele sichern. Doch die Würfel sind gefallen. Die Länder erhalten die Medienhoheit. An ihnen liegt es, Entscheidungen zu fällen. Der undankbarste Posten ist durch den Einigungsvertrag geschaffen worden: ein Rundfunkbeauftragter, der bis zum Ende des nächsten Jahres die neuen Formen aufbaut und die alten beendet. Der dritte Grund ist die noch heute fehlende Einsicht, daß wir dualen Rundfunk brauchen: öffentlich-rechtlichen mit der Aufgabe der Grundversorgung, erhalten durch Gebühren, und privaten mit dem Ziel der Vielfalt, des Wettbewerbs, erhalten durch Werbung. Wer heute im letzten Winkel des Landes und im ausgefallensten Industriezweig nicht erkennt, daß er marktwirtschaftlich produzieren muß, der wird bei allem guten Willen scheitern. Das ist schmerzhaft und bringt Blessuren. Der Kulturauftrag der Öffentlich-Rechtlichen bleibt unbestritten, aber ebenso ist die Tatsache bekannt, daß öffentlich-rechtliche Anstalten kostenaufwendiger, zum Teil unbeweglicher und instanzenintensiver reagieren, ja reagieren müssen. Aus diesem Grunde wird in diesem Überleitungsgesetz eine, wenn auch kurze Aussage im § 18 gemacht: Dualer Wettbewerb, also auch Chancen für private Anbieter, wird nicht in nebulöse Fernen vertagt, sondern die Frequenzvergabe soll zügig angegangen werden. Die für den gesamten Rundfunk, Fernseh- und Hörfunk, zur Verfügung stehenden Frequenzen werden ermittelt. Ein Frequenzenplanungsausschuß soll in den nächsten 14 Tagen seine Arbeit beginnen. Er bereitet die Entschlußbildung der Landesrundfunkbeauftragten vor. Die Medienhoheit der Länder und ihre Entscheidungen werden also gesetzlich fixiert. Aber - und das ist ein positiver Aspekt dieses Gesetzes - die Entscheidungen können bald fallen. Die Post hat bei klarer Interpretation der Sachlage des Artikels 36 des Einigungsvertrages ihre Kooperation zugesagt, natürlich ängstlich ihren Besitzstand hütend. Aber ich hoffe, daß der Ausschuß mit den Vertretern der Landesregierungen, den Rundfunkbeauftragten und den anerkennenden Verbänden privater Rundfunkveranstalter und vorher der Landessprecher und der Regierungsbevollmächtigten so gut arbeiten, daß der Bürger auch einen Sinn in den höheren Gebühren sieht. Würde nicht Vielfalt, also Auswahl, angeboten werden, hätte niemand Verständnis für die gewaltige Höhe von 19 Mark, von 8 auf 19. Ich hoffe, daß dieser Faktor allen Betreibern klar sein muß. Wie notwendig, wie spät dieses Gesetz kommt, erkennen Sie an den Reaktionen im Zusammenhang mit DT 64. Ich hatte mir 1713;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1713 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1713) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1713 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1713)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der können in der akkreditierte Vertreter anderer Staaten beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der können in der akkreditierte Vertreter anderer Staaten beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten - auch unter bewußter Verfälschung von Tatsachen und von Sachverhalten - den Untersuchungshaft Vollzug Staatssicherheit zu kritisieren, diskreditieren zu ver leumden. Zur Sicherung dieser Zielstellung ist die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungahaftanstalt stören oder beeinträchtigen würden, Daraus folgt: Die Kategorie Beweismittel wird er Arbeit weiter gefaßt als in der Strafprozeßordnung.

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