Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1710

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1710 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1710); kung und andere Rechtshandlungen in Volkseigentum übergegangenes Archivmaterial. Danach ist im privaten Eigentum oder im Besitz oder Eigentum von Parteien und von Kirchen stehendes Archivgut wie jedes Organisationseigentum von den rechtlichen Regelungen zum Archivwesen der DDR ausgenommen. Nach § 18 der Archivordnung können staatliche Archive Archivgut von Organisationen und Bürgern übernehmen, das ihnen in verschiedener Weise angeboten wird. Ein Zugriffsrecht auf nichtstaatliches bzw. nicht in Volkseigentum stehendes Archivgut steht den staatlichen Archiven nicht zu. Wer das wollte, müßte die Verfassung bzw. in dem Staat, in den wir hineinwachsen, das Grundgesetz ändern. Die Unantastbarkeit des nichtstaatlichen Archivgutes und das ausschließliche Verfügungsrecht durch den jeweiligen Eigentümer wird im § 10 der ersten Durchführungsbestimmung zur Archivordnung gesichert. Die PDS fühlt sich im Sinne des Kulturgutschutzgesetzes vom 3. Juli 1990 voll verantwortlich für die Erhaltung und Pflege sowie Unveräußerlichkeit des durch das Archiv verkörpterten Kulturgutes in seiner historisch gewachsenen Geschlossenheit. Ich weise die Unterstellung zurück, daß Teile dieses Archives veräußert oder an Dritte weitergegeben werden sollen. Es wird im Gegenteil - nicht nach unserem eigenen Entschluß, wie Herr Geißler das dargestellt hat, sondern nach der Aufforderung, die Tresorräume des Hauses der Parlamentarier und der Bundesbank bis Jahresende zu räumen - dem geistig-kulturellen Leben erhalten, bewahrt und fortgeführt. Sein Schutz und seine gesellschaftliche Nutzung sind gewährleistet. Die wissenschaftliche Arbeit mit den Archivmaterialien wird gefördert und ist im Rahmen der geltenden Archivordnung nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes einschließlich des Datenschutzes gewährleistet. Es ist sicher aufbewahrt und vor Schaden und Verlust geschützt. Die Anforderungen des Kulturgutgesetzes werden damit erfüllt. Das Archiv wird fachmännisch in das Gebäude des Instituts für Geschichte der Arbeiterbewegung umgelagert und bald wieder benutzbar sein. Geplant ist unsererseits, das Archiv zu unterstützen, einen gemeinnützigen Verein„Archiv und Bibliothek zur Geschichte der Arbeiterbewegung“ zu gründen. Dazu haben bereits Verhandlungen mit der Friedrich-Ebert-Stiftung stattgefunden, und es wurde Konsens in den Satzungen des paritätischen Vereins erreicht. Das bedeutet, es soll gesichert werden, daß das Archiv der Allgemeinheit dient. Der Verein entspricht § 52 der Abgabenordnung der DDR vom 22.6. 1990 sowie der der BRD, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von der Forderung von Wissenschaft und Forschung und der Kultur abhängig machen. Die Konsultation von Vertretern staatlicher Organe künftiger gesamtdeutscher Verantwortung ergab, daß die angestrebte Lösung als sinnvoll angesehen wird. Die Förderung von Wissenschaft und Kultur wird durch das in den Verein einzubringende Archiv erfüllt, speziell wegen seines bleibenden Wertes für die Erforschung und das Verständnis der deutschen Geschichte. Die einflußreiche Frankfurter Allgemeine Zeitung hat in ihrer Ausgabe vom 5. September 1990 einen umfassenden, interessanten, gut recherchierten Beitrag über diese ganze Problematik veröffentlicht. Der Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuß würde ich zustimmen. Ich würde vorschlagen, wegen des Inhalts der Materie zusätzlich eine Überweisung an den Kulturausschuß vorzunehmen. (Beifall bei der PDS) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Gestatten Sie eine Anfrage? (Höpcke, PDS: Ja.) Otto (CDU/DA): Herr Abgeordneter, stufen Sie den Schriftverkehr Ihrer Partei z. B. über die Vertreibung von Bürgern aus den Grenzgebieten als Kulturgut ein, oder meinen Sie nicht, daß mit dem Antrag Beweissicherung durchgesetzt werden soll? Es geht doch hier nicht um den Schriftverkehr von vor 50 Jahren von irgendwelchen Arbeiterführern, es geht doch um die Beweissicherung, um die Verbrechen Ihrer Partei, um den Schriftverkehr, der darüber besteht. Höpcke (PDS): Sie wissen, daß zunächst einmal Archivgut, ganz gleich, welchen Inhalts ein Archivgut ist, Kulturgut ist. Wollen Sie das erst einmal akzeptieren? Zweitens habe ich hier dargestellt, wie differenziert der Stoff ist, der in diesem Archiv gesammelt ist. Das wird vielfach umgangen. Man denkt nur an einen ganz engen, kleinen Bestandteil von Schriftverkehr, und ich mußte darstellen, was dieses Archiv, gekoppelt mit der Bibliothek, tatsächlich darstellt. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Zur Geschäftsordnung, bitte. Dr. Stadermann (PDS): Herr Präsident, ich wurde eben als Verbrecher bezeichnet. Es wurde gesprochen von dem „Verbrechen meiner Partei“. Ich bin Mitglied der PDS und gewählter Abgeordneter dieser Volkskarr mer. Ich bitte darum, daß sich hier sofort entschuldigt wird u\ daß diese Forderung nach Entschuldigung im Protokoll festgehalten wird. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Bitte schön. Otto (CDU/DA): Ich möchte dazu Stellung nehmen. Ich meine, die Vertreibung von Menschen von ihrem Haus und Hof in Grenzgebieten ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ich habe nicht gesagt, daß die Abgeordneten der PDS Verbrecher sind. (Zuruf von der PDS: Sie sprachen von Verbrechen unserer Partei!) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Ich denke, damit ist der Sachverhalt geklärt. (Unruhe bei der PDS) N- Es hat durch die jetzige Erklärung deutlich gemacht, daß die Abgeordneten der PDS damit nicht gemeint waren. (Zuruf von der PDS: Die Verbrechen der Partei ist gesagt worden!) (Unruhe und Gelächter bei CDU/DA) Ich glaube, wir haben es jetzt alle gehört. Das ist erledigt. Es ist eine Überweisung an den Innenausschuß und zur Mitberatung an den Rechtsausschuß beantragt worden sowie an den Ausschuß für Kultur. - Ach ja, der Abgeordnete Weiß darf natürlich noch reden, beim Stichwort Kultur hätte es mir ohnehin einfallen müssen. Weiß für die Fraktion Bündnis 90/Grüne: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion Bündnis 90/Grüne begrüßt, daß die Parteiarchive der SED nun endlich staatlich gesichert werden sollen. Herr Kollege Höpcke, ich bewundere die Weitsicht Ihrer Genossen Ulbricht und Pieck, 1710;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1710 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1710) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1710 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1710)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Herbeiführunq der Aussaqebereitschaft ist nicht zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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