Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1665

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1665 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1665); Redlich erworbenes Eigentum und redlich erworbenes Nutzungsrecht werden bestätigt. Unredlich erworbenes Eigentum -dagegen wird auf Antrag rückübertragen. Ich will dazu etwas sagen, weil vorhin von der PDS die Anfrage kam, wie das überhaupt festzustellen sei, was nun redlich oder unredlich gewesen ist und wie die Haftungen aussehen. Es ist völlig klar. Wer als Erwerber unredlich gehandelt hat, das ist gemeint, kann sein Eigentum nicht behalten. Es ist nicht gemeint, daß irgendetwas, von dem der Erwerber nicht gewußt haben kann, im Hintergrund steht. Die Nutzungsverträge, also im besonderen die sogenannten Datschen, nach dem Zivilgesetzbuch §§312 - 315 bleiben gültig nach den Paragraphen, nach denen sie geschlossen worden sind. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, daß Mieter und Nutzer von Einfamilienhäusern und Grundstücken für Erholungszwecke, die staatlich verwaltet sind und auf die ein rechtlich begründeter Anspruch auf Rückübertragung geltend gemacht wurde, beantragen können, daß dem Berechtigten ein Ersatzgrundstück zur Verfügung gestellt wird. Ich denke, daß diese Regelung viele Konfliktfälle entspannen kann. Weiterhin ist vorgesehen - das ist auch hier in der Volkskammer schon öfters benannt worden -, daß nach besonderer gesetzlicher Regelung für dringende, näher festzulegende Investi-ionszwecke die Rückübertragung von Eigentumsrechten un-~ Verbleiben kann. Natürlich tritt in diesen Fällen dann Entschädigung sein. Schließlich gibt es eine Verlängerung der Frist, von der ab Eigentümer auch Eigenbedarf geltend machen können, und im übrigen ist die ganze Angelegenheit grundgesetzlich abgesichert durch den neuen Artikel 143. Es kommt jetzt darauf an, daß die Deutschen Ost und die Deutschen West in der Regelung der Einzelfälle miteinander vernünftig umgehen. Die Regelung der Eigentumsfrage ist ein schwieriger Akt, ein sehr schwieriger Akt von Vergangenheitsbewältigung. Die Hauptlast des Austragens kann aber gar nicht das Parlament tragen, sondern können nur diejenigen machen, die in der Auseinandersetzung um solche Ansprüche vernünftig und fair miteinander umgehen. Wir sollten einander nicht die Schuld zuschieben für die Verwirrungen, die in der Zeit der Trennung entstanden sind. Ich danke Ihnen. (Vereinzelt Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Uli mann : Herr Abgeordneter Schröder! Ich danke Ihnen. Es folgt der Redebeitrag des Herrn Abgeordneten Thietz von der F.D.P. Ich bitte ihn um das Wort. Thietz (F.D.P.) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Ziel der Liberalen war, jeden Deutschen unter den Artikel 33 des Grundgesetzes stellen zu können, “Jeder Deutsche hat in jedem Land die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“ und diesem Ziel sind wir nun ganz unmittelbar nahe. Unter diesem Ziel waren wir auch am 18. März angetreten, alle Mitbürger unter das Dach des Grundgesetzes stellen zu können. Deshalb haben wir von Beginn an den Beitritt nach Artikel 23 verfolgt, um auf diese Weise die Grundlage für Rechtsstaatlichkeit und Wohlstand für alle Deutschen herbeizuführen. Jeder bisherige DDR-Bürger hat deshalb ab 3.10. das Recht, sich auf die Rechte aus dem Grundgesetz zu berufen und sie in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen - wie er auch die dort verankerten staatsbürgerlichen Pflichten wahrnehmen muß. Der vorliegende Einigungsvertrag enthält juristisch fixiert nun die Übergangsbedingungen, die 45 Jahre gegensätzlicher gesellschaftlicher Entwicklung für den Beitritt erfordern. Dabei geht es vorrangig darum, die rechtliche Basis zu schaffen, um zu soliden Grundstrukuren in allen täglichen Lebensbereichen und zu einer baldigen Rechtsangleichung zu kommen. In diesem Zusammenhang steht das Problem, inwieweit die Festlegungen im Einigungsvertrag tatsächlich für uns sichergestellt sind. Hier darf ich verweisen auf den Artikel 44 des Vertrages - Rechtswahrung. “Rechte aus diesem Vertrag zugunsten der DDR oder der in Artikel 1 genannten Länder können nach Wirksamwerden des Beitrittes von jedem dieser Länder geltend gemacht werden.“ Dieser Absatz soll sichern, daß wir später nicht durch irgendwelche Aushebelungen vor dem Verfassungsgericht um diese Festlegungen hier gebracht werden können, aus welchen Gründen auch immer. Ich persönlich hätte es sehr gern gesehen, wenn in dem Protokoll zu dem Vertrag, in dem einzelne Artikel noch näher erläutert sind, zum Artikel 44 auch eine Notiz gewesen wäre, die diese Auslegung klipp und klar wiedergegeben hätte. Vielleicht läßt sich das noch nachholen; das wäre sicher im Interesse der Rechtssicherheit sehr ratsam. Wenn wir hier von der Rechtsangleichung sprechen, so verstehen wir darunter nicht, daß nun in allen Fällen letztlich das bisher geltende bundesdeutsche Recht in dem vereinten Deutschland gilt, sondern, daß vom gesamtdeutschen Parlament geprüft wird, welche rechtlichen Regelungen die juristisch besseren sind. Dies sollte auch besonders unter dem Gesichtspunkt der europäischen Einigung geschehen. Wir sollten also nicht so kurzsichtig sein, die Rechtsvereinheitlichung nur im gesamtdeutschen Rahmen zu sehen, sondern uns auf den Weg nach Europa orientieren: Wie sind die Bedingungen in den umgebenden Ländern, und wie sollte hier deshalb das künftige deutsche Recht aussehen? Das gilt nach unserer Auffassung insbesondere für manche bisherigen Regelungen des Familiengesetzbuches wie auch z. B. zu dem Problem der Fristenregelung. Weiterhin sehen wir nach wie vor das Volkskammergesetz über den Umgang mit den Stasie-Akten als eine sehr gute juristische Lösung an, ebenfalls das darauf basierende Rehabilitationsgesetz, das in möglichst breitem Umfang Fortbestand haben sollte - wie auch viele andere Gesetze, wie z. B. das Rechtsanwaltsgesetz. Aber wir sehen auch einige Probleme. So ist jetzt festgelegt, daß die bereits angesprochenen Stasi-Akten nun doch auf ehemaligem DDR-Gebiet bleiben, was wir natürlich nur voll begrüßen können, und in der Obhut der jetzt sich bildenden ostdeutschen Länder bleiben. Aber uns scheint die sonst begrüßenswerte Einsetzung eines zentralen Sonderbevollmächtigten doch in der Hinsicht als bedenklich, ob dadurch nicht das Föderalitäts-prinzip durchbrochen wird und dies einen Eingriff in die Rechte der sich bildenden Länder bedeutet. Das sollte nochmals geprüft werden. Ich glaube, wir sollten uns an dieser Stelle noch einmal dessen bewußt werden, wem wir diese Entwicklung zu verdanken haben, die Tatsache, daß wir heute vor der Einheit Deutschlands stehen, und das über alle Parteigrenzen hinweg. Hier würde ich zuerst an unsere Mitbürger denken, die Ende vorigen Jahres unter Einsatz ihrer persönlichen Sicherheit auf die Straße gegangen sind, dort die Wende erkämpft haben und zum Schluß immer lauter die Einheit forderten sowie schließlich mit ihrem Wahlvotum zur Volkskammerwahl diese politische Richtung sicherstellten. Aber wir dürfen auch Herrn Gorbatschow nicht vergessen, ohne dessen radikale Liberalisierung seiner Innen- und Außenpoli- 1665;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1665 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1665) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1665 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1665)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit in der Linie entsprechend den jeweiligen politisch-operativen Aufgabenstellungen stets weiterführende Potenzen und Möglichkeiten der allem auch im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung in Abwesenheit der Verhafteten mit den Besuchern zu vereinbaren, ohne daß erneut eine schriftliche Sprechgenehmigung ausgestellt wird.

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