Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1654

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1654 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1654); In diesem Zusammenhang möchte ich achtens auf das Problem der Stasiakten hinweisen. Ich möchte deutlich sagen, daß ich Verständnis dafür habe, daß in einigen Bereichen bei den Demonstranten, Bezug nehmend auf den Einigungsvertrag, Forderungen erfüllt werden. Ich habe in einem Gespräch mit den Demonstranten deutlich gemacht, daß die Forderungen, die in bezug auf den Einigungsvertrag von mir zu lösen sind, einer Lösung zugefügt werden. Ich habe auch das Angebot gemacht, daß wir uns gemeinsam mit dem eingesetzten Ausschuß der Volkskammer zusammensetzen können und die Formulierung der Veränderungen, Verbesserungen - wie auch immer - realisieren können. Ich möchte hier zwei Kollegen unseres Hohen Hauses in besonderem Maße danken, die ich nicht namentlich erwähnen möchte, weil ich an dieser Stelle keine Parteipolitik mache. Es sind zwei Kollegen, die sich in besonderer Weise im Ausschuß bemühten, in direkter Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium einen Kompromiß für diese Aufgabe zu finden. Ich bin hier - und ich denke, ich habe hier auch die Zustimmung des Hauses - den Weg gegangen, daß der Ausschuß der Volkskammer in direkten Verhandlungen mit dem Bundesinnenministerium diese Patt-Situation gelöst hat. Ich denke, das ist korrekt, man kann davon nichts ableiten als den Versuch, unbedingt im Sinne und im Namen dieses Hauses dieses Problem zu lösen. (Beifall bei CDU/DA) Neuntens: Hier vielleicht, wenn es gestattet ist, konkret der Hinweis, daß wir mit dem Ausschuß und dem Bundesinnenministerium, von unserem Innenministerium bestätigt, dieses Problem als gegenwärtig gelöst ansehen. Wir werden am Montag in Bonn dann abschließend darüber verhandeln. Ich nehme an, daß im Ausschuß selbst unter dem Vorsitz vom Abgeordneten Kollegen Gauck die Information über die Inhalte der Lösung gegeben wird, so daß wir eine - und das ist für mich wichtig - mehrheitsfähige Lösung in diesem Haus vorbereiten und realisieren. Das ist mein Anliegen. Ich kann nicht Vorwürfe, die beispielsweise die Tätigkeit bestimmter Instrumentarien des Staates betreffen, bei den Besetzern in einen Topf zum Einigungsvertrag werfen und dann meinen, mit den Nachverhandlungen zum Einigungsvertrag sei das Problem gelöst. Ich denke, es besteht Einvernehmen, daß ich mich um die Forderungen in Richtung Einigungsvertrag kümmere. Zwei Forderungen waren erwähnt, die Rehabilitation und die Frage Stasiakten, und ich denke, wir haben eine annehmbare Lösung erreicht. Zehntens: Die Regelung über das Verwaltungsvermögen - Artikel 21 des Einigungsvertrages - ist ein wichtiger Beitrag zur Rechtssicherheit und bietet den Kommunen günstige Startbedingungen insbesondere für die Neuansiedlung von Gewerben und die Gewerbeerweiterung. Hier ist es für mich überraschend, daß einige Kollegen auch unserer ehemaligen großen Koalition -oder ein Kollege zumindest - diese Lösung kritisiert haben. Ich habe die Argumentation aus bundesdeutscher Sicht an dieser Stelle ganz anders im Ohr, daß dann - auch wieder SPD - die Regelung scheinbar in besonders guter Weise realisiert werden konnte. Hier noch ein Hinweis, auch als Information für unsere Kommunen. Stasivermögen, welches sozialen oder öffentlichen Zwecken zugeführt wird, ist den Kommunen direkt zu übereignen. Diese Festlegung gilt noch bis zum 2.10. Ist bis dahin diese Übereignung nicht realisiert worden, geht dieses Vermögen in das Bundesvermögen ein und wird dann vom Bund auch wieder auf die Kommunen und Länder zurückverteilt. Es ist einfach nicht in Ordnung, aus dem Vertrag ablesen zu wollen, daß der Bund auch Dinge, die er zu verteilen hat, den Ländern nicht wieder zurückgibt. Das ist völlig falsch. Elftens: Der Einigungsvertrag bekräftigt die bereits im 1. Staatsvertrag zur Einführung der Wirtschafts-, Währungsund Sozialunion getroffenen Regelungen der Treuhandanstalt. Hier war es im Rahmen der Verhandlungen besonders schwierig, Forderungen der bundesdeutschen Seite, beispielsweise das 1654 Treuhandvermögen für Entschädigungszahlungen mit zu verwenden, abzuwehren. Es hat dazu auch Irritationen in der Presse gegeben, weil man unseren Verhandlungsergebnissen und unseren Vorschlägen weniger vertraut hat als den Vorschlägen , die sich wesentlich spektakulärer in der Presse - von westdeutschen Referenten entworfen - haben zitieren lassen. Es zeigt mir, in welcher Form versucht wird, hier natürlich auch politisch Verantwortliche zu demontieren. Zwölftens: Unmittelbar der Wirtschaftsförderung dient der Artikel 28 des Einigungsvertrages, der bestimmt, daß mit Wirksamwerden des Beitritts für die bisherige DDR die im Bundesgebiet bestehenden Regelungen zur Wirtschaftsförderung unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten der Europäischen Gemeinschaft einbezogen werden. Und man muß fairerweise hier sagen, daß nicht nur die Zonenrandförderung als Mittel in die gesamte DDR eingeführt wird, sondern ein Präferenzsystem eingeführt wird, welches es in der Bundesrepublik bis zum heutigen Zeitpunkt auch in der Aufbauphase nicht gegeben hat. 23 % Zonenrandförderung, die mit bestimmten steuerlichen Nachteilen verbunden sind - und hier hat der Herr Thierse vorhin leider auch einen Fehler formuliert -, 23 % Zonenrandförderung entsprechen 11,5% Investitionszulage. Da muß man in der Finanzpolitik ein bißchen rechnen, dann kann man das erkennen. Wir hatten im 1. Staatsvertrag 12% Investitionszulage vereinbart. Diese 12% sind völlig steuerfrei. Deshalb sind sie für den Investor eben nicht direkt vergleichbar, die Zonenrandförderung und die Investitionszulage, das wäre etwa so, als würde man Äpfel und Birnen zusammenzählen und sich freuen, man hätte hir terher dasselbe. Stellvertreter der Präsidentin Helm: Herr Krause, gestatten sie eine Zwischenfrage? -(Dr. Krause, CDU/DA: Ja.) Bitte, Herr Ullmann. Dr. Ullmann (Bündnis90/Grüne): Herr Abgeordneter Krause, eine Zwischenfrage zu Artikel 25 Ziffer 6: Treuhandgesellschaft. Sie haben ja vorhin darüber gesprochen. Können Sie eine Auskunft geben oder eine Meinung äußern, wann der Zeitpunkt der Austeilung der Bürgeranteile aus dem Volksvermögen als Ersatz für die abgewerteten Sparguthaben kommt, und wer befindet über diesen Zeitpunkt, der Bundesfinanz- und der Bundeswirtschaftsminister? Dr. Krause (CDU/DA): Zum Sachverhalt: In der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion war die Verantwortung zum Ausreichen dieses verbrieften Anteilsrechts der DDR-Regierung übertragen worden. Im Einigungsvertrag haben wir die Verantwortung der Bundesregierung übertragen, und insofern wird sie dieses leidvolle Kapitel unserer Geschichte mit zu verantworten haben. Ich kann Ihnen hier heute keinen Zeitpunkt nennen, wann dieses verbriefte Anteilsrecht ausgezahlt wird. Die Regeln, die in der Währungsunion bestimmt wurden, sind aber nicht verändert. Dreizehntens: Die Regelungen des Einigungsvertrages in Kapitel? für die Bereiche Arbeit, Soziales, Familie, Frauen, Gesundheitswesen, Umweltschutz schaffen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ein soziales Netz, von dem bisher viele nur träumen konnten. (Protestbekundungen bei der PDS) Wir dürfen - ich würde die jungen Frauen der PDS hier auch bitten, an die alten Bäuerinnen beispielsweise zu denken und an die Rente, die Sie früher gezahlt haben. Da würde ich Sie wirklich dran erinnern wollen. (Beifall bei CDU/DA);
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1654 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1654) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1654 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1654)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ermöglicht. die Vornahme von Maßnahmen der Blutalkoholbestimmung sowie von erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind im strafprozessualen Prüfungsstadium zulässig, wenn sie zur Prüfung des Vorliegens des Verdachts einer Straftat auch dann eingeleitet werden, wenn die politisch und politisch-operativ relevanten Umstände mittels der Verdachtshinweisprüfung nicht in der für die Entscheidungsreife notwendigen Qualität erarbeitet werden konnten und der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht, in dem feindlichen oder anderen kriminellen Elementen ihre Straftaten zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ein operativer Erfolg liegt auch dann vor, wenn im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der zur und stationiert. Im Rahmen der Grenzüberwachung an der Staatsgrenze der zur und zur werden sie vorrangig auf einem tiefen Streifen entlang der Staatsgrenze der wirksam.

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