Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 165

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 165 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 165); Erstens: Welches sollen die konkreten Befugnisse der Regierungsbevollmächtigten sein? Vor allem müßte gesichert werden, daß diese Regierungsbevollmächtigten nicht in Fortsetzung einer unseligen Tradition zu uneingeschränkten Alleinherrschern in den Bezirken werden. Das heißt: Wem sind sie rechenschaftspflichtig? Zweitens: Welche Aufgaben sollen die Räte der Bezirke haben, die ja noch bestehen und die mit der Beendigung der Legislaturperiode der Bezirkstage auch nicht automatisch aufgelöst sind? Wichtige Verwaltungsaufgaben müssen nach wie vor getätigt werden. Dabei liegt uns besonders die gespannte Situation im Bereich der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft am Herzen. Wir halten es drittens für richtig, daß im Falle komplizierter Entscheidungen Abgeordnete der Volkskammer des jeweiligen Bezirks einbezogen werden sollen. Unklar ist allerdings, wer festlegt, wann eine komplizierte Entscheidung zu treffen ist. Bleibt diese Entscheidung allein dem Regierungsbevollmächtigten überlassen, könnte der Willkür Tür und Tor geöffnet werden. Wir sind deshalb dafür, daß die regelmäßige Konsultation des Regierungsbevollmächtigten mit den Volkskammerabgeordneten des jeweiligen Bezirks von vornherein als Arbeitsprinzip vorgesehen werden sollte. Unsere Fraktion hält es für notwendig, diese Fragen in den zu-tändigen Ausschüssen zu beraten und zu klären. - Vielen Dank. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Vielen Dank. - Damit ist die Aussprache abgeschlossen. Ich danke allen Rednern. Das Präsidium empfiehlt, beide Anträge dem Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform zu überweisen. (Widerspruch) Wird hierzu noch das Wort gewünscht? - Antrag zur Geschäftsordnung ! Kley (Liberale): Ich bitte um getrennte Abstimmung über die beiden Anträge. (Beifall bei den Koalitionsparteien) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Wird zum Geschäftsordnungsantrag das Wort gewünscht? Dr. Kamm (CDU/DA): Ich bitte darum, daß diese beiden Anträge zur Abstimmung in das Hohe Haus gebracht werden, und zwar getrennt. (Schwacher Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Gibt es weitere Wortmeldungen? Schulz (Bündnis 90/Grüne): Herr Präsident! Hier liegt eine Präzedenzentscheidung vor, die der Vizepräsident Höppner getroffen hat; als die beiden Anträge zur Diskussion des Verfassungsentwurfs hier Vorlagen und sie gemeinsam behandelt wurden, hatte ich die gleiche Anfrage gestellt, und Herr Höppner hat die Auslegung der Geschäftsordnung wahrgenommen und hat festgelegt, daß zwei Anträge, die zusammen behandelt worden sind, auch gemeinsam überwiesen werden. Wir sind an diese Präzedenzentscheidung in diesem Falle gebunden, ansonsten müßten wir diesen Verfassungsantrag noch einmal auf die Tagesordnung bringen. (Beifall bei PDS und Bündnis 90/Grüne) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Diese Präzedenzentscheidung ist die eine Sache. Es liegen aber zwei Anträge zur Geschäftsordnung vor, die eigentlich etwas anderes verlangen. Inzwischen sehe ich noch eine Meldung zu einem weiteren Geschäftsordnungsantrag. Kley (Liberale): Ich möchte meinen Antrag dergestalt untermauern, daß es sich einmal um einen Vorschlag für einen Beschluß der Volkskammer handelt und zum anderen um einen Antrag auf ein Gesetz. Ich finde, das müßte getrennt verhandelt werden. (Beifall bei Koalitionsparteien) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Es gibt einen weiteren Antrag zur Geschäftsordnung aus der Fraktion der DSU. Dr. Schmiele (DSU): Die DSU-Fraktion möchte ebenfalls eine getrennte Abstimmung der beiden Anträge. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Wird weiterhin das Wort gewünscht? Dr. Gysi (PDS): Wir schlagen vor, über beides gemeinsam abzustimmen, da auch über beides gemeinsam beraten wurde. (Widerspruch) Letztlich geht es doch nur um die Frage, ob man die Verwaltung der Bezirke rein exekutiv oder auch legislativ organisiert. Damit ist doch noch gar nicht gesagt, daß die einzelnen Bestimmungen so besonders gut sind, sondern daß diese beiden Fragen gemeinsam erörtert werden sollen. Vielleicht wird daraus sogar dann ein gemeinsamer Antrag. Man sollte das nicht von vornherein ausschließen, sondern das auch ein bißchen der Kompetenz der Leute in den Ausschüssen überlassen. (Beifall bei der PDS) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Noch ein Geschäftsordnungsantrag, Fraktion PDS. Prof. Dr. Heuer (PDS): Ich würde nur gern eins wissen: Wie sollten denn die beiden Anträge dann lauten? Es soll doch in beiden Fällen offenbar an die Ausschüsse überwiesen werden, oder nicht? (Nein!) Ich würde das Präsidium fragen: Soll getrennt abgestimmt werden über beide Anträge? Beide Anträge sollten doch an die Ausschüsse, nehme ich an. (Widerspruch) Augenblick, nach meiner Meinung, vielleicht auch nach der Meinung der anderen, ist die Überweisung in den Ausschuß das normale Verfahren eines Parlaments. Und wenn sich zwei Anträge auf dieselbe Frage beziehen, ist es nach meiner Meinung sachgerecht, daß sie im Ausschuß gemeinsam diskutiert werden. Damit würde überhaupt nichts präjudiziert, was das Ergebnis betrifft. Aber ich meine, daß eine argumentative Behandlung der Probleme ein solches Vorgehen der Überweisung in die Ausschüsse doch erfordern sollte. Warum soll der Ausschuß dieses Problem 165;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 165 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 165) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 165 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 165)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Transporte maßgeblichen spezifischen Arbeitsmittel, wie es die Transportfahrzeuge darstellen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Als wesentliche Qualitätskriterien müssen hierbei besonders der Ausbau und die Spezifizierung der muß mit entscheidend dazu beitragen daß den perspektivischen Anforderungen an die Erhöhung der Sicherheit, Qualität und Effektivität der Transporte entsprochen wird. Dazu ist es erforderlich, das System der Außensicherung, die Dislozierung der Posten, so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden, die Kräfte der AuBensicherung der auf der Grundlage der vorgenommen. ,Gen. Oberst Voßwinkel, Leiter der Halle Ergebnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Untersuchungsabteilung und mit den.

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