Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1639

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1639 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1639); niert fühlen, wenn man immer sagt „Ladies first“. Aber, bitte schön. (Vereinzelt Beifall) Frau Dr. Fischer (PDS): Ich habe die große Bitte an das Haus, mit Zweidrittelmehrheit zu beschließen, daß ein zusätzlicher Punkt in die Tagesordnung aufgenommen wird, nämlich die Konvention über die Rechte des Kindes. Begründung: Es liegt seit langem ein Antrag der PDS vor. Auch die CDU bemüht sich, dieses Ratifikationsverfahren einzuleiten. Am 12.7. hat der Ministerpräsident auf eine Anfrage von mir erklärt, daß dieses Ratifikationsverfahren in Kürze in der Volkskammer eingebracht wird. Seitdem bemühen wir uns fast jede Woche darum. Außerdem existiert seit letzter Woche ein Antrag von 20 Abgeordneten von fast allen Fraktionen dieses Hauses, der dem Ministerpräsidenten wieder zugeleitet wurde. Es ist keine Reaktion darauf erfolgt. Das erregt mein Unverständnis, und deshalb bitte ich, daß diese Konvention über die Rechte des Kindes heute zusätzlich auf die Tagesordnung gesetzt wird. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: ; Es besteht im Moment eine gewisse Unklarheit darüber. Das ’"'Präsidium der Volkskammer hat sich mehrere Male damit beschäftigt, und wir müssen zunächst erst einmal klären, ob das wirklich von der Volkskammer als Plenum gemacht werden muß oder ob das nicht vom Präsidium gemacht werden muß. Wir kontrollieren die Protokolle. Ich bitte Sie um Einverständnis dafür, daß wir diese Sachfrage dann, obwohl wir schon in die Tagesordnung eingetreten sind, auch so abstimmen können, das zusätzlich auf die Tagesordnung aufzunehmen oder nicht, wie wir auch andere Sachen jetzt abgestimmt haben. Ich bin der Meinung, daß wir den Sachverhalt erst genau klären sollten, ehe wir hier abstimmen. Ich würde jetzt bloß über dieses Verfahren, daß auch nach Eintritt in die Tagesordnung über diesen Punkt noch abgestimmt werden darf - das ist abweichend von der Geschäftsordnung -, abstimmen lassen. Da bitte ich Sie einfach um Ihre Zustimmung, damit wir hier wirklich sachkundig abstimmen. Ich weiß nämlich nicht genau, wie der letzte Beschlußstand des Präsidiums ist. Ich habe die Akten nicht hier, ich bin von dem Antrag überrascht. (Frau Dr. Fischer, PDS: Wenn es nicht möglich sein sollte, das heute auf die Tagesordnung zu bringen, bitte ich um eine Erklä-ung des Ministerpräsidenten.) Danke schön. Das kann dann alles im Zusammenhang damit verhandelt werden. Wer ist bereit, über diesen Geschäftsordnungsantrag zur eventuellen Erweiterung der Tagesordnung auch noch, sobald wir sachkundig sind, nach Eintritt in die Tagesordnung zu verhandeln, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Das ist ganz offenkundig die Zweidrittelmehrheit. Dann werden wir, sobald wir die Sache geklärt haben, das hier ais eine Beschlußempfehlung zwischen den Tagesordnungspunkten einbringen. Jetzt gibt es zur Geschäftsordnung offenbar keine Anträge mehr. Hs sind bei mir lediglich drei Bitten eingegangen, Erklärungen abgeben zu dürfen. (Prof. Dr. Reich, Bündnis 90/Grüne: Ich habe einen Antrag.) Noch einen Antrag. Bitte schön, Herr Reich. (Prof. Dr. Reich, Bündnis 90/Grüne: Nicht zur Tagesordnung.) Anträge kann man nur stellen, wenn sie auf der Tagesordnung stehen. Sie können dann jetzt nur beantragen, daß der Antrag auf die Tagesordnung kommt, und dann wird der Antrag verhandelt, aber Sie können nicht sozusagen außerhalb der Tagesordnung einen Antrag stellen. Prof. Dr. Reich (Bündnis90/Grüne): Ich beantrage, daß die Volkskammer beschließen möge, beim Präsidium eine Sondersitzung mit folgender Thematik durchzusetzen: Abschlußbericht und Weiterführungsdiskussion für den Sonderausschuß zur Auflösung MfS/AfNS, den Prüfungsausschuß in Sachen eventueller Mitarbeit von Abgeordneten im Mf S und den Sonderausschuß zur Untersuchung der Angelegenheit Psychiatrie Waldheim und ähnlich gelagerter Fälle. Diese drei Ausschüsse werden mit ihrer Arbeit vermutlich nicht fertig werden, und wir sind der Meinung, daß das nicht einfach so nebenbei mit einschlafen kann. Antrag auf Sondersitzung. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Also eine Sitzung muß einberufen werden, wenn u. a. ein Drittel der Abgeordneten es verlangt. Wenn ich Sie richtig verstehe, Herr Abgeordneter Reich, wollen Sie die Gelegenheit, daß wir hier zusammen sind, nutzen, um herauszubekommen, ob tatsächlich ein Drittel der Abgeordneten es verlangt, daß sie durchgeführt werden muß. Sind Sie bereit, daß wir das jetzt durch Handzeichen feststellen? (Zurufe: Ja!) Wer meint, daß eine solche Sitzung stattfinden soll vor Abschluß der Legislaturperiode, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind zweifelsfrei mehr als ein Drittel der Abgeordneten. Dann wird das Präsidium über den Zeitpunkt einer solchen Sitzung beraten und Ihnen das rechtzeitig mitteilen. Sie haben Verständnis dafür, daß das erst geht, wenn wir mit den Ausschüssen darüber gesprochen haben, wann Sie in der Lage sind, solche Berichte vorzulegen. Danke schön. Dann ist jetzt, sogar mehrheitlich, kann ich sagen, beschlossen worden, daß eine solche Sitzung stattfindet. Es ist nicht nui das Verlangen eines Diitteis der Abgeordneten. Damit ist der Punkt auch erledigt. Der Abgeordnete Meckel hat darum gebeten, vor Eintritt in die Tagesordnung eine Erklärung abgeben zu dürfen. Ich will Ihnen aber noch das Abstimmungsergebnis mitteilen. Das war ja ange-zweifelt worden, daß sozusagen möglicherweise doch zwei Drittel dafür gestimmt hätten, daß es auf die Tagesordnung kommt. Ich kann nur sagen, für die Aufnahme auf die Tagesordnung haben 156 gestimmt, dagegen haben gestimmt 107. Das ist zweifelsfrei keine Zweidrittelmehrheit gewesen. Noch zur Tagesordnung? Frau Grabe (Bündnis 90/Grüne): Ich möchte eine persönliche Erklärung abgeben. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner Mir bleibt jetzt gar nichts anderes übrig. Es sind so viele gekommen. Ich habe einmal ja gesagt. Jetzt wird mir nichts anderes übrig bleiben, als bei allen anderen dann auch ja zu sagen. Es geht nämlich nur vor Eintritt in die Tagesordnung oder nach Abschluß der Tagesordnung. Ich habe Verständnis dafür, daß keiner gerne sich auf „nach Abschluß der Tagesordnung“ heute vertrösten lassen möchte. Bitte schön, zur Geschäftsordnung. 1639;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1639 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1639) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1639 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1639)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Strafprozeßordnung abgewehrt werden können. Die trotz der unterschiedlichen Gegenstände von Gesetz und StrafProzeßordnung rechtlich zulässige Überschneidung gestattet es somit zum Erreichen politisch-operativer Zielstellungen mit der Wahrnehmung der Befugnisse ist es nicht möglich, die Gesamtbreite tschekistischer Tätigkeit zu kompensieren. Voraussetzung für das Erreichen der politisch-operativen Ziel Stellung ist deshalb, die auf der Grundlage ihrer objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die sich daraus ergebenden Aufgaben exakt festgelegt werden und deren zielstrebige Lösung im Mittelpunkt der Anleitung und Kontrolle steht.

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