Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1597

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1597 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1597); Grund dieser Beratung - der Antrag lag uns in dieser Form vor -heute eine Überweisung und nicht gleich eine Beschlußfassung beantragt hat, genau wegen dieses hier eben angesprochenen Punktes. Dabei geht das Präsidium bei dem Überweisungsvorschlag davon aus, daß der Ausschuß, an den wir ihn überweisen wollen, im Laufe dieser Woche, spätestens bis zur nächsten Volkskammersitzung, uns einen dann beschlußfähigen Text vorlegt. Das ist unser Vorschlag gewesen. (Frau Birthler, Bündnis 90/Grüne: Das dauert ja alles ewig!) Ja, das war gerade noch das vertretbare Maß. Gestern abend lag der Text so vor, und wir hatten keine Autorität, den Text umzuformulieren. Wir empfehlen vom Präsidium, den Antrag von mehr als 20 Abgeordneten in Drucksache Nr. 220 zu überweisen an den Sonderausschuß zur Überprüfung der Abgeordneten. Genau der hat sich mit der Problematik beschäftigt. Wünscht dazu jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Wer ist für die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist das bei drei Stimmenthaltungen so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Abrüstung und Verteidigung betreffend / Konversionsgesetz (2. Lesung) (Drucksache Nr. 184 a) Ich bitte den Vorsitzenden des Ausschusses für Abrüstung und Verteidigung, den Abgeordneten Kamilli, diesen Beschlußvorschlag zu begründen. Kamilli, Berichterstatter des Ausschusses für Abrüstung und Verteidigung: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs, um Irritationen vorzubeugen, eine kurze Berichtigung machen. In dieser Tagesordnung der heutigen Sitzung wird unter der Drucksache Nr. 184 a ein Konversionsgesetz angeführt. Tatsächlich handelt es sich nicht um das Gesetz, sondern lediglich um eine Beschlußempfehlung des Ausschusses für Abrüstung und Verteidigung, betreffend solch ein Gesetz. Soviel einleitend. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuß für Abrüstung und Verteidigung der Volkskammmer hat sich ausgiebig mit der Drucksache Nr. 184, Beschlußempfehlung der Fraktion PDS, befaßt. Diese Beschlußempfehlung enthielt - nur zu Ihrer Erinnerung - drei Punkte. Es ging zunächst darum, den Ministerrat zu beauftragen, militärpolitische Leitsätze der DDR im Prozeß der deutschen Einigung, zum zweiten ein Gesetz zur Wahrnehmung der staatlichen Fürsorgepflicht gegenüber den Berufssoldaten sowie drittens ein Konversionsgesetz vorzulegen. Während die ersten beiden Punkte dieser Vorlage mehrheitlich abgelehnt wurden, ist der Ausschuß zu der Überzeugung gekommen, daß die Erarbeitung eines Konversionsgesetzes durch den Ministerrat sinnvoll wäre. Es wird deswegen heute die Drucksache Nr. 184 a vorgelegt. In ihr wird die Volkskammer ersucht, sie möge beschließen: „per Ministerrat wird beauftragt, der Volkskammer bis zum 13. September 1990 ein Gesetz zur Umgestaltung des Militär-und Wehrwirtschaftsbereiches der Deutschen Demokratischen Republik - Konversionsgesetz - vorzulegen.“ Lassen Sie mich aus der Begründung kurz zitieren: „Die komplizierte personelle und materielle Konversion auf dem Territorium der DDR fordert eine schnelle und gründliche Vorbereitung von staatlichen Maßnahmen sowie die Förderung marktwirtschaftlicher Initiativen. Konversion kann nur gelöst werden, wenn sie in wirtschaftspolitische, soziale und ökonomische Konzepte eingebunden ist.“ Meine Damen und Herren! Die Konversion ist ein weltweites Anliegen; sie ist sozusagen die Kehrseite der Abrüstung. Und Abrüstung ohne Konversion ist nicht sinnvoll zu machen. Angesichts der vorher geschilderten Bedeutung der Materie hielten wir es für geboten, obwohl wir uns der Probleme bewußt sind - ich denke hier nur an den problematischen Zeitrahmen und auch an das Problem der Fortgeltung -, ein solches Gesetz von der Volkskammer möglichst zu verabschieden oder den Kollegen eines künftigen deutschen Parlaments zu übergeben. Die Hoffnung, sie mögen sich unseren Intentionen anschließen, schwingt, wie Sie vielleicht erkennen können, im Untergrund mit. Der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Abrüstung und Verteidigung haben sich ferner die mitbefaßten Ausschüsse prinzipiell angeschlossen. Meine Damen und Herren! Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall, vor allem bei der PDS und der SPD) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Zu diesem Beschlußvorschlag liegt noch eine Wortmeldung vor. Es hat um das Wort gebeten: die Abgeordnete Wollenberger von der Fraktion Bündnis 90/Grüne. (Frau Wollenberger, Bündnis 90/Grüne: Ich kann auch zurückziehen.) Sie zieht zurück. Danke schön. Dann können wir zur Beschlußfassung kommen. Wir stimmen ab über die Drucksache Nr. 184 a, die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Abrüstung und Verteidigung. Wer dieser Beschlußempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Zwei Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Enthaltungen ist das so angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungpunkt 14: Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses Rehabilitierungsgesetz (2. Lesung) (Drucksache Nr. 157 a) Ich bitte den Vertreter des Rechtsausschusses, Frau Abgeordnete Ackermann, das Wort zur Begründung zu nehmen. Frau Dr. Ackermann, Berichterstatter des Rechtsausschusses: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rechtsausschuß empfiehlt dem Plenum der Volkskammer, dem Rehabilitierungsgesetz, Drucksache Nr. 157 a, in der Ihnen vorliegenden geänderten Fassung zuzustimen. Ich erlaube mir, folgende Begründung abzugeben. Das Rehabilitierungsgesetz umfaßt die Bereiche der politischmoralischen und der materiellen Wiedergutmachung von Personen, die durch alliierte, strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder berufliche Maßnahmen betroffen waren. Dieses umfassende Werk wurde nach mehrfacher Anhörung von Interessengruppen durch den Rechtsausschuß beschlossen. Außerdem wurden wir vom Ministerium der Justiz, dem Ministerium für Arbeit und Soziales, dem Finanzausschuß und dem Sonderausschuß zur Kontrolle der Auflösung des MfS unterstützt. In unseren Verhandlungen haben wir uns bemüht, den Interessen der Betroffenen Rechnung zu tragen. 1597;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1597 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1597) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1597 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1597)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der verankerten Rechte und Pflichten durch die Bürger unseres Landes und ihrer darauf beruhenden Bereitschaft, an der Erfüllung wichtiger Aufgaben zur Sicherung der gesellschaftlichen Entwicklung und der staatlichen Sicherheit entscheidendes Objekt, Bereich, Territorium oder Personenkreis, in dem durch die Konzentration operativer Kräfte und Mittel eine besonders hohe Effektivität der politisch-operativen Arbeit zur Absicherung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Der Umlauf von Gefangenenakten innerhalb Abteilung ist im Sekretariat des Leiters nachzuweisen. Die Herausgabe von Gefangenenakten außerhalb der Abteilung ist nur mit Zustimmung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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