Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1586

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1586 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1586); daß mit der Währungsumstellung Geldinstitute der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen unterstellt wurden und damit auch die DDR-Geldinstitute nunmehr zu denselben Bedingungen ihre Geschäftstätigkeit abzuwickeln haben, wie jene in der Bundesrepublik. In diesem sachlichen Zusammenhang haben die Geldinstitute auch die Verpflichtung, nötiges Eigenkapital auszuweisen. Schließlich soll ja die Einlage aller Kunden gedeckt sein, um es einmal ganz simpel auszudrücken; denn hier handelt es sich ja nicht mehr um die Alu-Chips der jüngsten Vergangenheit, sondern um einwandfrei konvertierbare Währung, zu deren Sicherheit dieses Gesetz mit dient. Gelöst ist dieses Problem mit der Möglichkeit, daß nun Geldinstitute, soweit ihre Vermögenswerte in Anwendung der Bewertungsvorschriften zur Deckung der aus der Einführung der Währung in DM hervorgegangenen Verbindlichkeiten, einschließlich der notwendigen Rückstellungen, etwa nicht ausreichen, nunmehr eine verzinsliche Forderung gegen den mit diesem Gesetz zu schaffenden Ausgleichsfonds Währungsumstellung anmelden können, eine Forderung, die auf der Aktivseite der Bilanz jener Institute voll einsetzbar ist. Damit werden Geldinstitute und Außenhandelsbetriebe in die Lage versetzt, ihre Geschäftstätigkeit unter bundesdeutschen Bedingungen fortzusetzen, da gegenüber dem Bundesaufsichtsamt die vorgegebenen Konditionen erfüllt werden. Insofern hat dieses Gesetz eine weitreichende Bedeutung. Es sichert die Geschäftsfähigkeit der Geldinstitute und dient damit letztlich der gesamten Wirtschaft und uns allen. Die SPD-Fraktion wird nach Prüfung des Textes mit größter Wahrscheinlichkeit diesem Gesetzesvorhaben zustimmen. In diesem Zusammenhang bedaure ich allerdings, daß diese ganze Problematik - und Grundlage hierfür ist ja das DM-Eröff-nungsbilanzgesetz - so spät auf den Tisch des Hauses kommt. Denn letztlich wünschen wir uns doch alle für unsere Wirtschaft kapitalkräftige Investoren. Wie aber sollen solche Verträge Zustandekommen, wenn Betriebe und Banken noch keine geprüften DM-Bilanzen vorweisen können? Wie sollen Kreditgeschäfte zügig getätigt werden, wenn es an diesen notwendigen Bilanzen fehlt und die gesetzlichen Regelungen dazu noch nicht einmal beschlossen sind? Ich meine, daß sich diese zeitlichen Versäumnisse investitionshemmend ausgewirkt haben. Insofern begrüße ich ausdrücklich, daß nunmehr durch dieses eingebrachte Gesetz und das im Einigungsvertrag integrierte DM-Bilanzeröff-nungsgesetz mehr Klarheit geschaffen wird; denn die Wirtschaft braucht diese Klarheit dringend. - Herzlichen Dank. (Beifall, vor allem bei der SPD) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön. - Ich erteile jetzt Abgeordneten Prof. Kühne von der CDU/DA-Fraktion das Wort. Prof. Dr. Kühne für die Fraktion CDU/DA: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Drucksache Nr. 216 beruht ja auf allen Festlegungen, die dieses Parlament zur Wirtschafts- und Währungsunion vom 1. Juli dieses Jahres an getroffen hat. Der Grundgedanke dieser Drucksache geht ja davon aus, Forderungen und Verbindlichkeiten, die 2 :1 umgestellt worden sind, vermögenswirksam zu gestalten. Meine Fraktion hat bei der Beratung der Wirtschafts- und Währungsunion eine Reihe von Vorschlägen dazu gemacht. Ich will zwei Gedanken noch einmal bewußt dem Parlament vortragen. Es geht erstens darum, die Ausgleichsforderungen der Betriebe einschließlich der Außenhandelsbetriebe vermögenswirksam, sprich in Geldmarktpapiere, zu gestalten. Das ist im Grunde genommen diese Vorlage. Aber ich weise natürlich ebenso das Parlament darauf hin, daß eine andere wichtige Leitlinie unserer Überlegungen bisher nicht verwirklicht worden ist, die Tatsache, daß ja aus der Umwertung der Spareinlagen, meine Damen und Herren, 2 :1 über 1586 die Grenze von 4 000 bzw. 6 000 Mark immer noch offen ist, wie diese künftig behandelt werden. Das ist für mich deshalb wichtig zu sagen, weil nicht nur, wie mein Vorredner gesagt hat, im D-Mark-Bilanzeröffnungsgesetz, das eine Rolle spielt, sondern weil im gegenwärtigen Kreislauf des Geldvermögens und besonders auch im Kreislauf der Verrechnungen innerhalb der Länder Deutschlands diese Frage nach wie vor offen ist, und es muß schon sehr bedenklich erscheinen, daß bisher von der Regierung aus in dieser Frage wenig getan worden ist. Hier muß eine offensichtliche Regelung auch mit Hilfe dieses vorliegenden Gesetzes geschehen. Wenn wir auch zustimmen, daß dieses Gesetz in die Ausschüsse überwiesen wird, dann muß man dieses Gesetz dazu benutzen, um auch eine Reihe von anderen Fragen, meine Damen und Herren, was den Kreislauf der Forderungen und Verbindlichkeiten, die Finanzierung der Betriebe in den 5 Ländern betrifft, nun endlich einmal in Ordnung zu bringen. Gestatten Sie mir eine Reihe von offenen Fragen offenzulegen. Dazu gehört die Rolle der Staatsbank Berlin. Im Einigungsvertrag ist die Rede von einem Kreditabwicklungsfonds. Hier muß eine Übereinstimmung hergestellt werden. Und letzten Endes muß auch die Frage einmal dargelegt werden, inwieweit das vorliegende Gesetz über den Ausgleichsfonds unbedingt in die Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts gestaltet werden muß. Hier gibt es den Zusammenhang mit der Gc staltung des deutschen Kreditwesens in der Zukunft. Die Fraktion CDU/DA stimmt der Überweisung in den Ausschuß natürlich zu, nimmt aber davon Kenntnis, daß damit erhebliche Probleme in bezug auf den Einigungsvertrag verbunden sind. (Vereinzelt Beifall bei CDU/DA) Stellvertreter der PräsidentinDr. Schmieder: Danke schön. Die Aussprache ist damit beendet. Das Präsidium schlägt vor, den Gesetzentwurf des Ministerrates, verzeichnet auf Drucksache Nr. 216, zur federführenden Beratung an den Finanzausschuß und zur Mitberatung an den Haushaltsausschuß und den Wirtschaftsausschuß zu überweisen. Wer mit diesem Überweisungsvorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenstimmen bitte. -Stimmenthaltungen? - Ohne Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen ist dieser Überweisungsantrag einstimmig angenommen. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Ministerrates Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Versicherung der volkseigenen Wirtschaft (1. Lesung) (Drucksache Nr. 215) Ich bitte den Vertreter des Ministerrates, Herrn Staatssekretär Dr. Siegert, das Wort zur Begründung zu nehmen. Dr. Siegert, Staatssekretär im Ministerium für Finanzen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bekanntlich ist im Staatsvertrag 1 festgelegt, daß das Versicherungsmonopol der bisherigen staatlichen Versicherung aufgehoben wird. Im Zusammenhang damit ist es auch notwendig, die bestehende Pflichtversicherung der bisher volkseigenen Betriebe, die in der Regel jetzt als Kapitalgesellschaften umstrukturiert sind, aufzuheben. Das heißt, es muß jedem Unternehmen möglich sein, nach kaufmännischen Gesichtspunkten die Versicherungsformen und -rahmen zu wählen, die es für seine Geschäftstätigkeit für notwendig erachtet. Das ist der wesentliche Inhalt dieses Gesetzentwurfs. Er bein-;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1586 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1586) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1586 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1586)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die Befehle und Weisungen stellen die entscheidende und einheitliche Handlungsgrundlage dar Planung, Leitung und Organisierung der vorbeugenden Tätigkeit Staatssicherheit dar. Sie richten die Vorbeugung auf die für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung beruhende Bereitschaft der Werktätigen, ihr Intei esse und ihre staatsbürgerliche Pflicht, mitzuwirken bei der Sicherung und dem Schutz der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel habe ich im Abschnitt über die Grundsätze schon Stellung genommen. Entsprechend den dort gegebenen Weisungen und Orientierungen sind in engem Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Diskussion weiterer aufgetretener Fragen zu diesem Komplex genutzt werden. Im Mittelpunkt der Diskussion sollte das methodische Vorgehen bei der Inrormations-gewinnung stehen. Zu Fragestellungen und Vorhalten. Auf der Grundlage der Anordnung über die Mobilmachung der Deutschen Demokratischen Republik befiehlt dzr Minister für Staatssicherheit Beginn und Umfang der Mobilmachung für Staatssicherheit und die nachgeordneten Diensteinheiten.

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