Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1584

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1584 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1584); Ich bitte hierzu den Vertreter der SPD, den Abgeordneten Joachim Richter, das Wort zu Begründung zu nehmen. Joachim Richter für die Fraktion der SPD: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Volkskammer-abgeordneten des Landes Sachsen waren am Montag mit den Regierungsbeauftragten der Bezirke in Dresden zu einer Beratung zusammen. In dieser Beratung ging es um die Strukturen und Personalbesetzungen der Ministerien des Landes Sachsen. Dabei wurde der §22 des Ländereinführungsgesetzes besprochen. Dieser lautet - um ihn in Erinnerung zu bringen „Mit der Bildung von Ländern in der DDR gehen Verwaltungsorgane und sonstige der öffentlichen Verwaltung oder Rechtspflege dienende Einrichtungen der Republik - soweit sie nach diesem Gesetz Aufgaben der Länder wahrnehmen -auf die Länder über.“ Und jetzt kommt der Satz, der sehr wichtig ist an der Stelle: „Soweit Aufgaben auf die Länder übergehen, geht das Personal anteilmäßig auf die Länder über.“ Nach diesem §22 müßten nicht nur die Verwaltungsorgane von den zukünftigen Ländern übernommen werden, sondern der gesamte Personalbestand der entsprechenden Ministerien in Berlin. Dies wäre eine verhängnisvolle Fehlentscheidung bei der Besetzung der Länderministerien. Dies würde nämlich bedeuten, daß die Ministerien der Länder das vorhandene Personal, einschließlich der Erblasten, automatisch übernehmen müßten. Dies geht aus folgenden Gründen nicht: Das vorhandene Personal ist zahlenmäßig weit größer, als die Ministerien der Länder sachlich und ökonomisch verkraften können. Zweitens. Die Länder werden auf Personal festgelegt, ohne eine Überprüfung vornehmen zu können. Diesen Blankoscheck können die Länder nicht übernehmen. (Beifall bei CDU/DA und SPD) Und drittens. Den Ländern würde die Möglichkeit der Ausschreibung der Stellen genommen. Diese aber ist dringend nötig, um sachkompetente und politisch integre Personen in die Ministerien der Länder zu berufen. Darum schlagen wir folgende Gesetzesänderung vor: Im Ländereinführungsgesetz Paragraph 22, den Sie vorliegen haben, soll es wie folgt heißen: „Mit der Bildung von Ländern in der DDR geht das Verwaltungsvermögen, das unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben der Länder dienen kann, unentgeltlich auf die Länder über. Das frei werdende Personal kann sich gleichberechtigt für die zu besetzenden Ministerialstellen in den Ländern bewerben.“ Mit diesem Paragraph 22, neuformuliert, ist sichergestellt, daß das Verwaltungsvermögen in das Eigentum der Länder übergeht ohne ökonomische Belastung, und das frei werdende Personal kann sich gleichberechtigt mit anderen Personen aus den Bezirksverwaltungen bewerben; denn dort sitzen auch noch eine ganze Menge, die in den Ministerien untergebracht werden wollen. Damit haben die künftigen Länderparlamente und -regie-rungen freie Hand, ihre Personalentscheidungen so zu fällen, daß die Ministerien mit sachkompetenten Mitarbeitern ihrer Wahl besetzt werden können. Mit der Übernahme des veränderten Paragraphen 22 in den Einigungsvertrag ist eine vernünftige Lösung für die Personalbesetzung der künftigen fünf Länder in der ehemaligen DDR sichergestellt. Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. (Beifall bei SPD und CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieden Herr Abgeordneter Richter, es gibt eine Anfrage. Sind Sie bereit, darauf einzugehen? - Ich bedanke mich. Bitte schön. Thietz (F.D.P.): Herr Abgeordneter, wie würden Sie in dem Zusammenhang eine Einbeziehung von Volkskammerabgeordneten sehen? (Richter, SPD: Können sie sich äußern, welche Einbeziehung der Volkskammerabgeordneten?) In den zu bildenden Länderstrukturen. Würden Sie sie dort auch als gleichberechtigte Bewerber ansehen? (Richter, SPD: Natürlich können sich Volkskammerabgeordnete genauso bewerben, keine Frage.) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön. - Dem Präsidium liegt hierzu eine Wortmeldung der PDS vor. Für die PDS wird sprechen der Abgeordnete Professor Riege. Bitte schön. Prof. Dr. Riege für die Fraktion der PDS: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gegen den Vorschlag, der unterbreitet worden ist, habe ich schwerwiegende rechtsstaatliche Bedenken. (Unmutsäußerungen und Zwischenrufe bei CDU/DA) Das Wort „40 Jahre“ habe ich hier so oft schon gehört, daß es mir schwerfällt, mit diesem Wort eine in jeder Hinsicht seriöse Begründung zu verbinden. Argumente in der Sachfrage wären mir sehr viel lieber als die wiederholte Formel „40 Jahre“. (Vereinzelt Beifall bei der PDS) Wir haben vor ganz kurzer Zeit das Ländereinführungsgesetz beschlossen, und heute wollen wir es in einem wichtigen Punkt verändern. Das ist der Antrag. Es ist völlig fraglos, daß die Neustrukturierung der Verwaltung auf dem Gebiet der DDR Personalentscheidungen notwendig macht. Darüber braucht man nicht zu streiten. Das wird erforderlich sein sowohl in quantitativer Hinsicht als auch in qualitativer Hinsicht, was die Fachkompetenz betrifft. Das ist eindeutig. Dazu brauchen wir nach meiner Überzeugung ein vernünfti „ ges Verfahren. Und genau das ist überhaupt nicht vorgesehen. Auch der begründende Text, der eben vorgetragen worden ist, läßt dieses Moment ja völlig außer acht. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, daß dieser Paragraph, den zu ändern begehrt wird, im zweiten Staatsvertrag ausdrücklich als fortgeltendes Recht festgeschrieben ist. Anlage 2 Kapitel 2 nennt das ausdrücklich. In diesem Vertrag sind -ich darf das in Erinnerung zurückrufen oder sagen für die, die es noch nicht haben zur Kenntnis nehmen können - Aussagen getroffen, hinter die dieser Vorschlag ganz deutlich und entschieden, nach meiner Meinung mit einer ganz eindeutigen Zielrichtung zurückgeht. Es ist zunächst in dem Staatsvertrag die Rede von Einrichtungen, die Aufgaben der Länder wahrnehmen. Damit kann man etwas anfangen. Es ist ausgesagt, daß die Arbeitsverhältnisse der dort beschäftigten Arbeitnehmer fortbestehen sollen, fortbestehen werden nach dem Inkrafttreten dieses Vertrages, daß - nächste Aussage - die Arbeitsverhältnisse aller übrigen ab 3. Oktober ruhen. Und hier wird die Sache außerordentlich problematisch, weil nach 6 Monaten bzw. 9 Monaten die Arbeitsverhältnisse enden sollen, sofern nicht bis zu dieser Zeit über eine Weiterverwendung befunden wurde. 1584;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1584 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1584) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1584 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1584)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer? und der operativen Personenkontrolle sowie den in diesem Zusammenhang gestellten Aufgaben konnte ich nur einige wesentliche Seiten der weiteren notwendigen Erhöhung der Wirksamkeit der politischoperativen Arbeit in den. Die wirksamere Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und der feindlichen Kontaktpolitik. Die Qualifizierung der operativen Vorgangsbearbei-. Die Weiterentwicklung der politisch-operativen Ar- beit und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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