Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1583

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1583 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1583); Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Herr Minister. Damit ist die Fragestunde beendet. Meine Damen und Herren! Aus zwingenden Gründen macht sich an der Stelle jetzt erforderlich, eine kleine Umstellung in der Tagesordnung vorzunehmen, und ich kann hier nur an Ihr Verständnis appellieren, und zwar besteht folgender Sachzwang: Herr Minister Preiß, der den Tagesordnungspunkt 5 zum Antrag des Ministerrates begründen soll, hat einen dringenden Termin um 13.00 Uhr wahrzunehmen, und deshalb bitte ich darum, daß wir den Tagesordnungspunkt 5 vor den Tagesordnungspunkt 4 vorziehen. Ich sehe keine gegenteiligen Meinungsäußerungen und denke, daß wir so verfahren können. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 5 und 6. Ich darf Ihnen dazu sagen, daß sich das Präsidium verständigt hat, die beiden Tagesordnungspunkte zusammengefaßt zu behandeln. - Ich stelle Zustimmung fest. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 Antrag des Ministerrates Gesetz zur Änderung des Kommunalvermögensgesetzes (1. Lesung) (Drucksache Nr. 214) Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Grüne und der SPD Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über das Vermögen der Gemeinden, Städte und Landkreise (Kommunalvermögensgesetz - KVG) vom 6. Juli 1990 (1. Lesung) (Drucksache Nr. 224) Bitte schön, Herr Minister Preiß. Dr. Preiß, Minister für Regionale und Kommunale Angelegenheiten: Herr Präsident! Sehr verehrte Abgeordnete! Die Verbindung beider Drucksachen 214 und 224 wird Ihnen sicherlich schon insofern auch gerechtfertigt erscheinen, da sie sich nämlich in einem Punkt völlig decken. Der Antrag des Ministerrates beruht auf den berechtigten Wünschen der Bürgermeister und Landräte, den Termin bei der nmeldung ihrer Ansprüche zur Übertragung volkseigenen Vermögens in das Kommunalvermögen zu verlängern auf die uns mögliche gesetzliche Endfrist vom 2. Oktober. Sie wissen, daß es ursprünglich der 20. September war. Mit diesem Antrag des Ministerrates wollen wir diesem Wunsch Rechnung tragen. Auf einer Landrätekonferenz, die gestern stattgefunden hat, wurde das bereits allen Landräten und Oberbürgermeistern mitgeteilt. Ich würde sagen, ein total gerechtfertigter Wunsch, dem hier stattgegeben wird, und ich glaube nicht, daß Ihnen die Zustimmung zu diesem Gesetz sehr schwer fallen wird. - Danke schön. (Vereinzelt Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Herr Minister Preiß, für die kurze, aber sachliche Begründung. Die Begründung des Gesetzentwurfes der Fraktion Bündnis 90/Grüne und der SPD - Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über das Vermögen der Gemeinden, Städte und Landkreise - Kommunalvermögensgesetz -, Drucksache Nr. 224, nimmt der Abgeordnete Dr. Dörfler vor. Bitte schön. Dr. Dörfler für die Fraktion Bündnis 90/Grüne: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Der Entwurf liegt Ihnen vor. Dieser Entwurf sieht ebenso wie der Entwurf des Ministers Preiß eine Verlängerung der Antragsfrist zur Anmeldung kommunalen Eigentums bis zum 2. Oktober vor. Die Schlangen vor den Liegenschaftsämtern sind so lang, daß manche Gemeinden nicht einmal mehr einen Auskunftstermin vor dem 20. September erhoffen können. Es gibt also objektive Gründe für diese Fristverlängerung. Der neue Termin ist allerdings ein Kompromiß. Der Städte-und Gemeindetag der DDR verlangt eine Fristverlängerung um 2 Monate, der auch wir uns gern angeschlossen hätten, sofern die Möglichkeit dazu bestünde. Der vorgelegte Entwurf soll darüber hinaus den kommunalen Vertretern die Arbeit erleichtern und vereinfachen. Nicht wenige Kommunen fühlen sich in den anstehenden Kommunalisierungsfragen überfordert, zu wenig informiert, mitunter sogar allein gelassen. Hier ist eine unkomplizierte, schnelle Beratung auch durch die hier vertretenen Abgeordneten nötig. Viele Gemeinden und Landkreise sind sich z. B. unschlüssig, welche Einrichtungen und Anlagen sie als kommunales Eigentum beanspruchen sollten. Allzu oft schimmert in den Kommunen auch noch der alte Geist durch, Reparaturbedürftiges oder Fremdartiges, wie Energieversorgungsanlagen, am besten abzustoßen oder erst gar nicht zu beantragen. Ich empfehle den Städten und Gemeinden, Besitzansprüche an Grund und Boden, an Gebäuden und Einrichtungen, an Energieanlagen, an Wäldern und Gewässern nicht zu verschenken. Nur mit einem ansehnlichen kommunalen Besitz vermag sich eine Kommune erfolgreich zu entwickeln. Ich empfehle die Überweisung dieses Entwurfs an die Ausschüsse. Stellvertreter derPräsidentinDr. Schmieder: Danke schön, Abgeordneter Dr. Dörfler. Dem Präsidium liegen zu beiden Drucksachen keine Wortmeldungen vor. Damit können wir unmittelbar zur Abstimmung übergehen. Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt vor, den Gesetzentwurf des Ministerrates - verzeichnet auf Drucksache Nr. 214 - zu überweisen zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuß und zur Mitberatung an den Finanzausschuß, den Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform, den Haushaltsausschuß, den Ausschuß für Handel und Tourismus sowie den Ausschuß für Umwelt, Naturschutz, Energie und Reaktorsicherheit. Wer mit diesem Überweisungsvorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. - Danke sehr. Stimmenthaltungen? - Ohne Gegenstimmen, ohne Stimmenthaltungen, also einstimmig ist dieser Überweisungsvorschlag angenommen. Damit ist die Überweisung so beschlossen. Das Präsidium schlägt Ihnen weiterhin vor, den Gesetzentwurf - verzeichnet auf Drucksache Nr. 224 - zu überweisen zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuß und zur Mitberatung an den Finanzausschuß, den Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform, den Haushaltsausschuß, den Ausschuß für Handel und Tourismus sowie den Ausschuß für Umwelt, Naturschutz, Energie und Reaktorsicherheit. Wer mit diesem Überweisungsvorschlag einverstanden ist, den bitte ich gleichfalls um das Handzeichen. - Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. - Stimmenthaltungen? - Auch hier das gleiche Abstimmungsbild: Einstimmig ist die Überweisung so beschlossen. Damit kommen wir zu dem eben zurückgestellten Punkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktionen CDU/DA, SPD, F.D.P., DSU und Bündnis 90/Grüne Gesetz zur Änderung des Ländereinführungsgesetzes vom 22. Juli 1990 (1. Lesung) (Drucksache Nr. 223) 1583;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1583 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1583) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1583 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1583)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der zentralen Aufgabenstellung Staatssicherheit der verbindlichen Aufgabenstellung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Empfehlungen der Instrukteure die Durchsetzung einheitlicher Formen und Methoden beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen -., . ,. lrfj . T? Wie die praktischen Erfahrungen Staatssicherheit bei der Aufdeckung und Bokänpf lieh - о vor Hand ngen, inobosondero Zusahne -hang mit der Bearbeitung von Verfahren gegen sogenannte Agenturen mit spezieller Auftragsstruktur, grobe Verletzungen von Gesetzen unseres sozialistischen Staates und meiner Befehle und Weisungen sowie ernste Mängel und unentschuldbare Fehler in der Führungs- und Leitungstätigkeit erfordern. Sie können aber auch, wenn sie mehrfach in Verfahren auftreten, gebotene umfangreichere Oberprüfungen und Veränderungen in der Führungs- und Leitungstätigkeit signalisieren.

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